88 Fachanwälte für Urheberrecht & Medienrecht
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Rechtstipps von Fachanwälten für Urheberrecht & Medienrecht
Fragen und Antworten
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Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache. -
Was macht einen guten Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Urheberrecht & Medienrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Urheberrecht & Medienrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf einem oder mehreren Fachgebieten spezialisiert hat. Bis zu drei Fachanwaltstiteln darf ein Rechtsanwalt gleichzeitig führen. Um einen Fachanwaltstitel zu bekommen, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse nachweisen, die er in der Regel während eines Fachanwaltslehrgangs erwirbt. Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren.
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum an bestimmten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören insbesondere
- Texte,
- Fotos und Grafiken,
- Filme und
- Musik.
Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist, dass eine eigene geistige Schöpfung vorliegt. Grundsätzlich hat der Urheber das Recht zur Verwertung seiner Werke. Das umfasst die Vervielfältigung beispielsweise in Form von Büchern, CDs oder DVDs, die Verbreitung beispielsweise über das Internet oder die öffentliche Zurschaustellung.
Einfache und ausschließliche Nutzungsrechte
Der Urheber kann Dritten ein Nutzungsrecht übertragen, das räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein kann. Außerdem unterscheidet das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht. Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes dürfen das Werk exklusiv nutzen.
Ein Komponist oder Musiker beispielsweise hat regelmäßig einen Plattenvertrag, mit dem die Nutzungsrechte der geschaffenen Musik an ein Label übertragen werden. Im Musikrecht ist zusätzlich die GEMA zuständig. Ein Verkauf der kompletten Urheberrechte ist grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings können die Erben das Urheberrecht an den Werken des Toten erwerben.
Urheberrecht im Online-Bereich
Auch im Internet gilt das Urheberrecht. Bekannt sind vor allem der Download von Filmen und Musik im Rahmen des Filesharing. Dies stellt bei geschützten Werken eine Urheberrechtsverletzung dar, gegen die Rechteinhaber oft mit einem Abmahnanwalt vorgehen. Gefordert wird regelmäßig eine Unterlassungserklärung und Schadenersatz, anderenfalls droht eine Klage.
Medienrecht und Presserecht
Das Medienrecht umfasst neben dem Urheberrecht auch Aspekte aus dem Presserecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. So müssen Betreiber einer Website beispielsweise in einem Impressum bestimmte Angaben machen. Dazu ist bei redaktionellen Inhalten ein Presseverantwortlicher zu nennen. Nach dem Presserecht sind Regeln in Bezug auf die Veröffentlichung von Namen einzuhalten, um das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu schützen. Stellt sich eine Meldung als falsch heraus, hat die jeweilige Presse eine Pflicht zur Gegendarstellung.
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht
Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hat mindestens 80 entsprechende Fälle und davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren selbstständig und weisungsfrei bearbeitet. Dazu sind für die Zulassung zur Fachanwaltschaft auch besondere theoretische Kenntnisse nachzuweisen. Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht und internationale Urheberrechtsabkommen gehören dazu ebenso wie das Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Rundfunkrecht sowie Besonderheiten im Verfahrensrecht. Diese Kenntnisse hat sich ein Fachanwalt regelmäßig im Rahmen eines speziellen Fachanwaltslehrganges für Urheberrecht & Medienrecht angeeignet.
(ADS)
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