1.734 Anwälte für Bußgeldbescheid | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Eichwede
Rechtsanwalt Alexander Eichwede
OSTHUS & PARTNER, Große Schmiedestraße 8, 21682 Stade 6687.4660142297 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Eichwede - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Bußgeldbescheid
(10.04.2024) .Rechtsanwalt Eichwede hat mich in einer sehr komplizierten Familienangelegenheit beraten und betreut. Ich hatte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Alexander Becker
sehr gut
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Alexander Becker, Hügelstr. 6, 66953 Pirmasens 6807.5553369713 km
Wenn meine Mandanten zufrieden sind, bin ich es auch.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Alexander Becker ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bußgeldbescheid
aus 429 Bewertungen Herr Becker ist ein sehr sympatischer Mensch. Er hört sich das Problem an und berät fachkompetent. Super ! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
Kanzlei Martin Schultenhöfer, Overbergstr. 76, 45663 Recklinghausen 6658.3620747894 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid
aus 10 Bewertungen Alle Zahlungen wurden von Herrn Schultenhöfer an mich geleistet!! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
Rechtsanwaltskanzlei Beetz, Offenbacher Landstr. 410, 60599 Frankfurt am Main 6829.7569488238 km
Ihr Recht - mein Fokus!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Bußgeldbescheid
aus 54 Bewertungen Excellent lawyer (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Kanzlei Isabelle Gronemeyer, Huyssenallee 99-103, 45128 Essen 6651.944111736 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bußgeldbescheid bietet Frau Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
aus 29 Bewertungen Das Telefonat war sehr angenehm, sachliche Schilderung der Schritte, kompetente Beratung sowie Führung durch die … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Fritz
Rechtsanwälte Fritz, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf 6694.1691191091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Fritz
aus 21 Bewertungen Ein Rechtsanwalt der mit Herz&Blut seinen Job macht. Er tut, was er verspricht. Das Beste ist, dass die Fälle die … (12.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bußgeldbescheid

Fragen und Antworten

  • Bußgeldbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeldbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bußgeldbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bußgeldbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Einem Bußgeldbescheid geht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit voraus. Das im Bescheid durch die zuständige Behörde geforderte Bußgeld soll die Ordnungswidrigkeit sanktionieren und vor Wiederholungen abschrecken. Anders als beim Zwangsgeld ist beim Bußgeld daher ein Verschulden notwendig. Die Bußgeldhöhe lässt sich dabei in den vielen Fällen einem Bußgeldkatalog entnehmen. Der bekannteste ist der für Verstöße im Verkehr geltende Bußgeld- und Punktekatalog. Gerade bei einfachen Verstößen - etwa Falschparken im Parkverbot - wird in der Regel statt ein Bußgeldverfahren einzuleiten, zunächst nur eine Verwarnung erteilt. Anders als der Bußgeldbescheid enthält ein zur Verwarnung erteilter Strafzettel neben dem Verwarnungsgeld keine weiteren Gebühren. Die Ablehnung bzw. Nichtzahlung des Strafzettels durch den Betroffenen führt jedoch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, das ein Bußgeldbescheid vorerst abschließt.

Bei schwereren Verstößen ergeht dagegen sofort ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben der Geldbuße und von ihrer Höhe abhängigen Gebühren der Verwaltung sowie Auslagen auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot, etwa bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung durch zu schnelles Fahren oder einen unterschrittenen Sicherheitsabstand auf der Autobahn beinhalten. Das Fahrverbot ist von einem Führerscheinentzug zu unterscheiden, nach dem der Führerschein neu zu erwerben ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt - wie auch die Anordnung einer MPU gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Führerscheinstelle und daher nicht zusammen mit einem Bußgeldbescheid. Noch schwerere Verkehrsverstöße - z. B. eine Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall oder Fahren unter Alkohol ab bestimmten Promillewerten bzw. unter Einfluss von Drogen - unterliegen bereits dem Verkehrsstrafrecht und führen dazu, dass gegen den Beschuldigten direkt ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid richtig. Unabhängig davon, ob der Bescheid rechtswidrig oder rechtmäßig erging, muss ein Betroffener gegen ihn Einspruch einlegen. Denn ohne diesen rechtzeitigen Widerspruch kann ein unrichtiger Bußgeldbescheid wie jeder Verwaltungsakt Rechtskraft erlangen und seine Zwangsvollstreckung drohen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Bescheid nichtig. Eine unterbliebene Anhörung zum Vorwurf gehört jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund muss ein Bußgeldbescheid auf mögliche Rechtsbehelfe und deren Fristen hinweisen. Die Frist für den Einspruch beträgt dabei zwei Wochen. Beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts kann ein Verkehrsanwalt bereits hier wichtige Weichen für das weitere Verfahren stellen. Er kann zudem die Frage einer eventuellen Verjährung klären, nach der ein Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt zwar beispielsweise drei Monate nach der Tat. Die Verjährung kann jedoch durch zahlreiche Umstände, etwa einer Vernehmung durch die Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde, unterbrochen worden sein.

(GUE)

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