3.901 Anwälte für Erbengemeinschaft

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Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
Notar und Rechtsanwälte böttcher.hahn, Wellinghofer Amtsstr. 32 A, 44265 Dortmund 6680.1163509813 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
(05.01.2024) Sie kennt sich im Familienrecht aus.
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter
Jetter & Kollegen, Hainbuchenweg 16, 71229 Leonberg 6920.0219883907 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter
aus 10 Bewertungen Herr Jetter hat mich ehrlich beraten. Mich transparent informiert über Möglichkeiten. Ich danke ihm dafür sehr und … (13.10.2023)
Profil-Bild Avocat Philippe Claus Bastian
Avocat Philippe Claus Bastian
BASTIAN B-LEGAL, 1, rue du Faubourg Saint-Honoré, 75008 Paris, Frankreich 6484.1520864167 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Rechtsanwalt Herr Avocat Philippe Claus Bastian
aus 9 Bewertungen Durch einen Zufall stieß ich im Netz auf die Kanzlei von Herrn Bastian. Er beriet und begleitete mich für ca 1/2 Jahr … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Kroczek
Rechtsanwalt Boris Kroczek
LKS-Kroczek & Wendland S.L., Abogados, Avenida de la Libertad, 28-3, 20004 San Sebastian, Spanien 6463.9897096548 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Boris Kroczek
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Laufner
sehr gut
Kanzlei Isabelle Laufner, Oberdorfplatz 9, 70567 Stuttgart 6931.7692897551 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle Laufner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
aus 20 Bewertungen Frau Laufner ist eine tolle Anwältin, verständnisvoll und fachlich super, ich kann sie sehr gut empfehlen 👍 (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Betz-Hagemann
Rechtsanwältin Susanne Betz-Hagemann
Kanzlei Betz-Hagemann, Rathausstr. 132, 68519 Viernheim 6851.0158275932 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Betz-Hagemann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 5 Bewertungen Frau Betz-Hagemann hat mich mit ihrer herzlichen und einfühlsamen Art in meiner Scheidungsangelegenheit sehr kompetent … (01.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Braun
Rechtsanwältin Kristin Braun
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.478034034 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Kristin Braun im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Lahaye
Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Klosterhof 27, 89077 Ulm 7001.717144458 km
Verlässliche Beratung und entschiedene Vertretung ihrer Interessen.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Lahaye
(16.01.2024) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Neuendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Neuendorf
Kanzlei am Torhaus, Königstraße 53, 25335 Elmshorn 6689.6677947641 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Niklas Neuendorf vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 20 Bewertungen Ein wirklich sehr netter und kompetent Fachanwalt der auf menschliche Ebene gute Lösungen findet und ans Ziel … (06.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Rind
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karin Rind, Gartenstraße 116, 63263 Neu-Isenburg 6829.7581741422 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Rind ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 11 Bewertungen Bei Frau Rind habe ich mich sofort gut aufgehoben gefühlt. Frau Rind hat mich freundlich, sachlich und kompetent … (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Mehr
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Mehr
Anwaltskanzlei Bernhard Mehr, Kirchenstrasse 13, 86956 Schongau 7095.2988706655 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 11 Bewertungen Danke Ihnen für alles .Sie haben mir sehr gut geholfen.Ich vergieße es nicht.Der macht alles was er versprochen … (29.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph P. Scheuer
sehr gut
Kanzlei Middel, Ferdinand-Braun-Str. 6, 74074 Heilbronn 6914.3256689627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph P. Scheuer
aus 11 Bewertungen Hört umfassend zu, fokussiert auf das Wesentliche, zeigt Möglichkeiten und Risiken auf, geht auf Präferenzen ein. (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger
Brinkmann und Munde Rechtsanwälte und Notare, Nöttentor 4, 59494 Soest 6711.9550959834 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
(02.11.2023) Sehr schneller Termin, klare Beratung. Weitere Termine verabedet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Meinert
Rechtsanwälte Balzert, Werner, Lambert & Meinert, Trierer Str. 23, 66839 Schmelz 6747.0754085541 km
Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Im Bereich Erbengemeinschaft bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Barbara Meinert
(19.03.2024) Fr Meinert überzeugt wie ihre Kollegin durch ein Höchstmaß an Kompetenz Sehr schnelle unkomplizierte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fabian
Rechtsanwalt Frank Fabian
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6919.4423032535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbengemeinschaft bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Fabian
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Kollmann
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Kollmann
Kanzlei Anja Kollmann, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.128959271 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anja Kollmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
aus 19 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Anja Kollmann hat mich mit Ihrer klaren Fachkompetenz und empathischen Art in meiner … (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Grochut
Rechtsanwalt Norbert Grochut
Grochut - Rechtsanwälte Steuerberater vereidigter Buchprüfer, Sonnenstr. 9 / IV, 80331 München 7118.6248058985 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norbert Grochut gerne zur Verfügung
(20.11.2023) Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens möchte ich meine aufrichtige Dankbarkeit und meine höchste …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Friebel
Kanzlei Jacqueline Friebel, Eggersdorfer Str. 124a, 15370 Petershagen 6996.1651622255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Jacqueline Friebel
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Ich berate und vertrete Sie nach dem eingetretenen Erbfall. Mein Schwerpunkt liegt im Pflichtteilsrecht und in der Erbauseinandersetzung mit Immobilien.
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Iris Scholtyssik
aus 26 Bewertungen Rechtsanwältin Scholtyssik ist eine Geheimwaffe wenn es um Immobilienbewertung geht. Gutes Durchhaltevermögen, … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jane Vornberger
Rechtsanwältin Jane Vornberger
KANZLEI VORNBERGER, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg 6862.2860605861 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jane Vornberger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
(07.07.2022) Frau Vornberger hat sich viel Zeit genommen mir meine Möglichkeiten zu erläutern. Ich habe mich gut bei ihr aufgehoben …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Ast
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Ast
Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast, Archivstr. 3, 90408 Nürnberg 7010.7866276159 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manuel Ast bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 37 Bewertungen Wir hatten eine zielführende und inhaltlich genau auf unsere Anforderungen passende Beratung. Alle Themenbereiche … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Kanzlei Schäffler, Ferdinand-Maria-Strasse 6 a, 80639 München 7114.5697357692 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Schäffler im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Langer
Rechtsanwalt Dr. Langer, Altheimer Eck 3, 80331 München 7118.9736503982 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Langer
aus 9 Bewertungen Herrn Langers Beratung zeigt sein Eangagement, Direktheit und Erfahrung. Sehr erreichbar und kompetent. (12.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
Kanzlei Susanne Franke, Amalienstraße 22, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6637.7104154502 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Susanne Franke LL.M.
aus 16 Bewertungen Absolut zufrieden. Frau Franke hat mich erfolgreich bei meinem Visumsantrag begleitet und mit Ihrem umfangreichen … (29.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.