155 Anwälte für Geschmacksmusterregister | Seite 7

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Profil-Bild Patentanwalt Toralf Hüttner Dipl-Ing.
Patentanwalt Toralf Hüttner Dipl-Ing.
Patentanwaltskanzlei Hüttner, Wilhelm-von-Euch-Str. 31, 49090 Osnabrück 6670.1963346181 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Geschmacksmusterregister steht Ihnen Herr Patentanwalt Toralf Hüttner Dipl-Ing. gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle und kompetetente Bearbeitung des Falles. Fall in kürzester Zeit gelöst. (12.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Berndorff
Rechtsanwalt Gunnar Berndorff
Berndorff Rechtsanwälte, Dieffenbachstr. 65, 10967 Berlin 6976.9552662962 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Designrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Geschmacksmusterregister steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gunnar Berndorff gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Ing. Dr. Andreas Wildhack
Rechtsanwalt Dipl. Ing. Dr. Andreas Wildhack
Wildhack & Jellinek Patentanwälte OG, Landstraßer Hauptstr. 50, 1030 Wien, Österreich 7413.8258942642 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Dipl. Ing. Dr. Andreas Wildhack hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Geschmacksmusterregister
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Eiben
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Eiben
Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg 6720.2266576414 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich Geschmacksmusterregister bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Oliver Eiben
aus 48 Bewertungen der Anwalt war tadellos und hat zusammen mit seinem Team mein Problem schnell gelöst (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Kirberg
Rechtsanwältin Silke Kirberg, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg 6716.1888373045 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Designrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Geschmacksmusterregister bietet Frau Rechtsanwältin Silke Kirberg
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kempcke
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kempcke
Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR, Richard-Wagner- Str. 14, 18055 Rostock 6814.4788616557 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich Geschmacksmusterregister bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Kempcke
aus 273 Bewertungen Herr RA Kempcke hat uns in der Sache einer Abmahnung im Bereich Urheberrecht vertreten. Die Zusammenarbeit war erneut … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Geßner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt David Geßner LL.M.
Geßner Legal Medienkanzlei, Unter den Linden 12, 10117 Berlin 6974.2456995518 km
Mit Spezialisierung zum Erfolg!
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Arbeitsrecht • Sportrecht • Designrecht
Rechtsfragen im Bereich Geschmacksmusterregister beantwortet Herr Rechtsanwalt David Geßner LL.M.
aus 73 Bewertungen Absolut schnelle und hervorragend kompetente Hilfe. Total professionell. Sicher weiterzuempfehlen! (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
Rechtsanwalt Tobias Kiphuth
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8732810429 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Designrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Kiphuth im Bereich Geschmacksmusterregister bietet Beratung und Vertretung
(20.04.2024) Herr Kiphuth hat mich in einem Rechtsstreit zur Rückerstattung von Flugkosten mit vollem Erfolg vertreten. In den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Lund
EJICA Asociados Abogados Barcelona, S.L., Avenida Diagonal, 458, 08006 Barcelona, Spanien 6865.1145371868 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sönke Lund ist Ihr Ansprechpartner für Geschmacksmusterregister
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Lützelberger
Rechtsanwalt Steffen Lützelberger
Rechtsanwalt Steffen Lützelberger ist von 06.05.2024 bis 24.05.2024 nicht verfügbar.
Dr. Wüst || Weininger & Partner mbB, Stuttgarter Str. 75, 74321 Bietigheim 6918.6321608473 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Lützelberger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Geschmacksmusterregister gerne behilflich
(03.01.2024) Auf der Suche nach jemanden der neue Wege mit unserem StartUp geht, sind wir - im wahrsten Sinne des Wortes - über …
Profil-Bild Patentanwalt Stefan D. Fink
Patentanwalt Stefan D. Fink
Fink Numrich Intellectual Property, Paul-Gerhardt-Allee 24, 81245 München 7112.1471086551 km
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht
Herr Patentanwalt Stefan D. Fink – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Geschmacksmusterregister

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Geschmacksmusterregister

Fragen und Antworten

  • Geschmacksmusterregister: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Geschmacksmusterregister umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Geschmacksmusterregister und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Geschmacksmusterregister: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Geschmacksmusterregister sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Geschmacksmusterregister wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der zentralen für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Behörde mit Sitz in München geführt. Seine gesetzliche Grundlage sind das Designgesetz (früher: Geschmacksmustergesetz), die Geschmacksmusterverordnung und die DPMA-Verordnung. Das Geschmacksmusterregister ist wie das Patentregister und Gebrauchsmusterregister sowie das Markenregister ein Verzeichnis gewerblicher Schutzrechte. Diese Schutzrechte geben dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht und schützen so vor allem vor Nachahmung.

Gewerbliches Schutzrecht für Design

Bei einer erstmaligen Verletzung durch einen Dritten können Rechteinhaber dem Verletzer gegenüber eine Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungserklärung von ihm verlangen, die bei wiederholter Verletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. Bei verweigerter Abgabe bzw. erneuten Verstößen besteht zudem die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Eine bewusste Verletzung ist dabei nicht erforderlich. Auch ein in Unkenntnis des Geschmacksmusters genutztes Plagiat ist abmahnfähig. Dabei schützt das inzwischen in „eingetragenes Design" umbenannte Geschmacksmuster eine bestimmte Gestaltung hinsichtlich ihrer Form und Farbe und damit das Aussehen.

Schutz bereits vor der Eintragung

Nachahmungsschutz erlangen Geschmacksmuster, die inzwischen als eingetragenes Design bezeichnet werden, bereits vor ihrer Anmeldung und somit schon vor ihrer Eintragung in das Musterregister. Das unterscheidet ein eingetragenes Design wesentlich von einem Patent oder einer Marke, bei denen dieser Schutz erst mit der Eintragung in das Register durch das Marken- und Patentamt entsteht. Für nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster besteht bereits dann ein Schutz, wenn ein eine Neuheit und Eigenart aufweisendes Design innerhalb der EU bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder auf sonstige Weise offenbart worden ist. Der Schutz ist hier jedoch weniger weitreichend, stellt höhere Ansprüche an den Rechteinhaber und ist zeitlich auf 3 - statt auf bis zu 25 Jahre bei einer Eintragung - begrenzt. Im Übrigen genießt die Neuheit eines vor einer Anmeldung veröffentlichten Designs einen Schutz von bis zu 12 Monaten vor der Anmeldung.

Ablauf der Eintragung ins Geschmacksmusterregister

Die Eintragung setzt eine Anmeldung des Musters beim DPMA voraus. Die Designanmeldung ist inzwischen auch per Internet möglich. Eine Sammelanmeldung mehrerer eingetragener Designs ist möglich. Zur Anmeldung sind ein Antrag, Angaben zum Anmelder und zu Erzeugnissen sowie das Muster bzw. das Modell darstellende Unterlagen erforderlich. Die Anforderungen daran regelt, seitdem sie 2004 die Musteranmeldeverordnung abgelöst hat, die Geschmacksmusterverordnung. Wichtig ist, dass nur das geschützt wird, was auf der Wiedergabe des Musters bzw. flächenmäßigen Musterabschnitts erkennbar ist. Eine kurze Beschreibung ist zusätzlich möglich. Außerdem ist eine Gebühr für die Eintragung sowie jeweils bei der bis zu dreimal möglichen Verlängerung der Schutzdauer zu zahlen.

Löschung einer Eintragung im Geschmacksmusterregister

Andererseits ist ein eingetragenes Design aber löschbar. Gründe für eine Löschung sind unter anderem der Ablauf der Schutzdauer oder eine rechtskräftige Entscheidung, die die Nichtigkeit der Eintragung feststellt. Mit dem Anfang 2014 in Kraft getretenen Designgesetz ist dabei auch ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA möglich. Dass es zu nichtigen Eintragungen kommt, liegt vor allem daran, dass das DPMA Neuheit und Eigenart eines Designs im Rahmen der Anmeldung nicht überprüft.

Reichweite der Eintragung

In das Register beim DPMA eingetragene Designs schützen nur vor Verletzungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wird ein EU-weiter Schutz begehrt, muss die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfolgen. Für einen Schutz darüber hinaus ist eine internationale Eintragung erforderlich.

(GUE)

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