703 Anwälte für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M.
Schumacher & Partner, Mattentwiete 5, 20457 Hamburg 6720.098094439 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bednarek LL.M. bietet im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
(06.12.2020) s. o.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
ADVOVIS, Am Alten Schlachthof 6, 36037 Fulda 6863.1074548481 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 6 Bewertungen Möchte mich bedanken für die Region Berlin und die vielen Dank für Ihre Bemühungen in unserem Gespräch mit Ihnen mit … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dietrich MBA
Anwaltsbüro DIETRICH, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main 6825.7867265736 km
Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Dietrich MBA vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 8 Bewertungen Ich hatte mit Herrn Dietrich sehr netten Telefonkontakt. Leider konnte er aus zeitlichen Gründen das Mandat nicht … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Tinnefeld
Falkenhahn & Kollegen, Gerichtsstr. 17, 44135 Dortmund 6677.099091755 km
Wenn Sie Ihr Recht wahren wollen, brauchen Sie einen kompetenten und engagierten Partner.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Tinnefeld ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 13 Bewertungen Ra Tinnefeld hat mir bei einem Problem mit dem Finanzamt geholfen. Statt unberechtigte eine überzogene Schätzung … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Solicitor, Ügyvéd Dr. Peter Taller
Rechtsanwalt Solicitor, Ügyvéd Dr. Peter Taller
NZP NAGY LEGAL, 100 Bishopsgate, EC2N 4AG London, England 6205.3399171671 km
Schiedsgerichtsbarkeit • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Solicitor, Ügyvéd Dr. Peter Taller im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Sehr freundlicher, professioneller und kompetenter Umgang. Kann ich nur weiterempfehlen! (13.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yana Krause
Wirtschaftskanzlei FAITZER, Georgsplatz 1, 20099 Hamburg 6720.4673988861 km
Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yana Krause gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Nowack
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Nowack, Emil-Fuchs-Straße 3, 04105 Leipzig 6981.4000684094 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Susann Nowack
aus 21 Bewertungen Frau Nowack hat mich durchgehend kompetent beraten und meine Interessen durchgesetzt. (01.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

Fragen und Antworten

  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Insolvenzrecht & Sanierungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Das Insolvenzrecht umfasst alle Rechtsinhalte, die sich aus einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder Überschuldung eines Schuldners ergeben. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Mithilfe eines Insolvenzverfahrens soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig an alle seine Gläubiger verteilt werden. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz, die bei Freiberuflern, selbständigen Personen und Unternehmen Anwendung findet und der Verbraucherinsolvenz, mit der nicht gewerblich tätige Schuldner in Frage kommen.

Für juristische Personen (Unternehmen, Firmen etc.) und Privatpersonen, die gewerblich tätig sind (Privatinsolvenz; Firmeninhaber, selbständige, Freiberufler) erfolgt die Schuldenbereinigung über das sogenannte Regelinsolvenzverfahren (früher: Konkursverfahren). Bevor das Verfahren eröffnet wird, muss zunächst ein Eröffnungsgrund vorliegen, der in den meisten Fällen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegeben ist. Um eine möglichst frühzeitige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und eine eventuelle Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen, reicht gemäß § 18 Insolvenzordnung die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hierfür aus. Liegt ein solcher Grund objektiv vor, so kann das die Eröffnung des Insolvenzverfahren sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger beantragt werden. Im sogenannten Eröffnungsverfahren überprüft ein Gutachter dann, ob der Antragsteller überhaupt antragsbefugt (also tatsächlich Gläubiger des Schuldners) und ob in Hinblick auf die Insolvenzmasse die Insolvenz begründet ist. Zur Insolvenzmasse zählen gemäß § 35 InsO das gesamte Vermögen des Schuldners das zur Zeit der Verfahrenseröffnung vorhanden ist (Altvermögen; Lebensversicherungen, Grundstücke, Geld, Schmuck und sonstige Vermögenswerte) als auch das Vermögen, was er während des Insolvenzverfahrens erlangt (z.B. Erbschaft, Lottogewinn). Liegen die Voraussetzungen vor, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Er allein ist dann zur Verfügung über die Insolvenzmasse befugt. Andere Gläubiger des Schuldners werden dann vom Gericht dazu aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gerichtlich wird dann das Bestehen der einzelnen Forderungen überprüft. Danach können sich die Gläubiger entscheiden, ob der Sanierung mit der Aufstellung des Insolvenzverfahrens oder der Zerschlagung mit Verteilung der Insolvenzmasse zustimmen.

Mit der Verbraucherinsolvenz gemäß §§ 304 ff. InsO erhalten nicht gewerblich tätige Schuldner die Möglichkeit zu einer vereinfachten Entschuldung. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person handelt, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat und auch nicht Arbeitgeber. Die Verbraucherinsolvenz scheidet bei Schuldnern aus, die mehr als zwanzig Gläubiger haben. Vor der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner zunächst außergerichtlich versucht haben, sich mit den Gläubigern zu einigen. Dabei kann eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt helfen und einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan aufstellen, der eine angemessene Bereinigung der Schulden und ein fester Zahlungsplan beinhaltet. Wenn mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden kann, muss beispielsweise die Schuldnerberatung bestätigen, dass keine Einigung zustande gekommen ist. Diese Bestätigung ist dann in einem nächsten Schritt beim Insolvenzgericht einzureichen. Das Gericht versucht wiederum eine Einigung zu erzielen. Lehnt der Gläubiger erneut ausdrücklich eine Einigung ab, so wird das normale Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Anders wenn der Gläubiger auf den Einigungsversuch nicht reagiert. Dann bewertet das Insolvenzgericht sein Schweigen als Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan. Wird der Schuldenbereinigungsplan gerichtlich bestätigt, so muss der Schuldner nicht mehr alle ursprünglichen Forderungen der Gläubiger befriedigen, sondern nur noch die im Schuldenbereinigungsplan aufgeführten. Ausgenommen sind lediglich Gläubiger, die keine Gelegenheit hatten, dem Schuldenbereinigungsplan zuzustimmen. Sie können ihre Forderungen weiterhin gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Redlichen Schuldnern räumt das Gesetz mithilfe der sogenannten Restschuldbefreiung eine Möglichkeit ein, sich von ihren restlichen Verbindlichkeiten befreien zu lassen. Die Restschuldbefreiung kann sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Eine Zustimmung des Gläubigers ist hier nicht erforderlich. Vorausgesetzt wird, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet und nicht wieder eingestellt. Hat das Insolvenzgericht den Schuldner dazu aufgefordert, so kann er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Dem Antrag muss eine gesonderte Erklärung des Schuldners beigefügt werden, in der er erklärt, dass der Schuldner für sechs Jahre nach Einstellung des Insolvenzverfahrens seine pfändbaren Forderungen aus laufenden Bezügen und einem Beschäftigungsverhältnis an einen Treuhänder abtritt, den das Insolvenzgericht bestimmt. 

Damit das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger bestimmte Handlungen untersagt. Ein Verstoß kann eine Insolvenzstraftat darstellen, die Strafbarkeit nach dem Strafrecht nach sich zieht. Beispielsweise macht sich der Schuldner strafbar, wenn er einen Bankrott (§ 283 Strafgesetzbuch) begeht indem er Vermögen während des laufenden Insolvenzverfahrens verheimlicht oder beiseite schafft. Der Gläubiger kann sich u.a. aufgrund einer Schuldnerbegünstigung strafbar machen, wenn er den Schuldner bei der Verheimlichung oder beim Beiseiteschaffen unterstützt. Die Insolvenzstraftaten werden mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert.

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