3.534 Anwälte für Körperverletzung | Seite 148

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Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Körperverletzung bietet Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schoemaker
Kanzlei Andreas Schoemaker, Bredeneyer Straße 79, 45133 Essen 6652.6808933709 km
Engagierte und kompetente Hilfe vom Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Körperverletzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Schoemaker
aus 11 Bewertungen Trotz kurzem Zeitraum hat Hr. Schoemaker mich Unterstützt und wie geplant hat auch alles geklappt. Seine Vermutung … (03.04.2024)
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Herr Rechtsanwalt Georg Schulte ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Körperverletzung
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Rechtsfragen im Bereich Körperverletzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Adriana Djuric
aus 9 Bewertungen Frau Djuric hat mich in Rahmen der Schadensregulierung nach einem Unfall hervorragend betreut. Mit Ihrer Kompetenz hat … (19.03.2024)
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Herr Rechtsanwalt Andreas Hofreiter hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Körperverletzung
aus 27 Bewertungen fachlich top sehr korrekt sehr empfehlenswert (22.03.2024)
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Frau Rechtsanwältin Rebekka Schütte - Ihr juristischer Beistand im Bereich Körperverletzung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Körperverletzung

Fragen und Antworten

  • Körperverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Körperverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Körperverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Körperverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Körperverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Körperverletzung ist eine Straftat, bei der eine Person rechtswidrig und schuldhaft körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Sie kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen begangen werden.

Strafmaß bei Körperverletzung

Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Straftatbestand der Körperverletzung

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung ist gegeben, wenn ein krankhafter Zustand körperlicher oder seelischer Art hervorgerufen oder gesteigert wird. An der Schwelle zur Körperverletzung liegt daher etwa eine Ohrfeige. Diese kann jedoch eine Beleidigung darstellen.

Der Grundtatbestand findet sich in § 223 Strafgesetzbuch (StGB). In den §§ 224 ff. StGB finden Strafverschärfungen bei besonderer Tatbegehung und Folgen einer Körperverletzung. 

Gefährliche Körperverletzung

In § 244 ist die gefährliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs bis zu zehn Jahren sanktioniert. Eine gefährliche Körperverletzung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Tatbegehung mit besonders gefährlichen Mitteln erfolgt, zum Beispiel mit Gift, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mittels eines hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich begangen wird oder mit einer das Leben gefährdenden Behandlung.

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist in § 225 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Damit wird eine Körperverletzung besonders hart bestraft, die ihm Rahmen eines besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter und Opfer begangen wird. Hierunter fallen Misshandlungen von Personen unter 18 Jahren und gebrechlichen und kranken Menschen, die daher wehrlos sind. Sie müssen in der Obhut, Fürsorge des Täters stehen, seinem Hausstand angehören oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses ihm untergeordnet sein.

Bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen ist häufig häusliche Gewalt mit im Spiel, wenn minderjährige Kinder geschlagen werden. Als schnelle Reaktion ist hier im Rahmen der Opferhilfe an Sofortmaßnahmen wie das Verweisen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei und ein Kontaktverbot für den Täter nach dem Gewaltschutzgesetz zu denken.

Schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB wird mit dem Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren im Vergleich zu der „normalen" Körperverletzung härter bestraft, weil der Straftat wegen der dauerhaften und schwerwiegenden Folgen für das Opfer ein besonders schweres Unrecht anhaftet und es wegen der Tat beispielsweise dauerhaft entstellt ist, auf einem oder beiden Augen erblindet oder ein Körperteil verliert. Eine schwere Körperverletzung ist auch gegeben, wenn das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer durch die Verletzungen dauerhaft entstellt oder gelähmt ist, dahinsiecht, geistig krank wurde oder eine Behinderung davon getragen hat.

Körperverletzung mit Todesfolge

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) muss der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begangen haben und in Hinblick auf die Todesfolge zumindest fahrlässig gehandelt haben, wobei die Körperverletzungshandlung in den verschiedenen Formen der §§ 223 bis 226 liegen kann. Kann von Fahrlässigkeit beim Tod des Opfers nicht mehr ausgegangen werden, droht dem Täter anstelle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Bestrafung wegen Totschlag oder gar Mord.

Beteiligen an einer Schlägerei

Die Beteiligung an einer Schlägerei wird in § 231 Strafgesetzbuch besonders sanktioniert, wobei eine Strafbarkeit nur in Betracht kommt, wenn es zu einer schweren Körperverletzung oder einem Todesfall kommt. Das Tatbestandsmerkmal der Schlägerei ist erfüllt, wenn eine Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen stattfindet, die im Zusammenhang mit einer gegenseitigen Körperverletzung besteht. Grund dafür ist die besondere Gefährlichkeit, wenn mehrere Personen an einer Auseinandersetzung beteitligt sind. Wer sich vorsätzlich an einer Schlägerei beteiligt, bei der die schweren Folgen des § 226 StGB wie der Verlust des Sehvermögens eines Beteiligten oder das Forttragen einer Behdinderung eintertreten oder andererseits eine Person verstirbt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen.

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