4.214 Anwälte für Revision | Seite 167

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Profil-Bild Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
sehr gut
Rechtsanwalt Cüneyt Gençer
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. Bertolt Brecht
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Gençer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 564 Bewertungen In Sachen Erbrecht habe ich mich beraten lassen. Herr Gençer hat uns sehr gut beraten und man merkt, er kennt sich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hook
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hook
Rechtsanwalt Andreas Hook, Obere Str. 12, 07318 Saalfeld/Saale 6960.8651327894 km
Ihr Recht ist mein Anliegen!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Hook für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 58 Bewertungen Toller Kontakt und ganz tolle Beratung. Habe kurzfristig einen Termin bekommen und ich wurde auch ganz toll und … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Haenisch
Rechtsanwalt Florian Haenisch
Rechtsanwaltskanzlei Haenisch, Dr. Nießen & Haenisch, Marktplatz 22, 85567 Grafing bei München 7149.3168200769 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Haenisch
Profil-Bild Rechtsanwältin Antonia Lehmann
sehr gut
Kanzlei Lehmann, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Antonia Lehmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Alles super gut gelaufen. Sehr emphatisch aber trotzdem sachlich ! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M.
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Annika Arens LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Die Erstberatung war kompetent, kurz und bündig. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstraße 13, 38518 Gifhorn 6809.3826054209 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Herr Ibas hat mich freundlich und ausführlich zu meinen Nachlassfragen beraten. Vielen Dank. (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
Kanzlei Andreas Jakubietz, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6971.0042825261 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Jakubietz gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr Jakubietz wurde mir sehr empfohlen. Ich kontaktierte ihn,da mein Sohn keinen der drei Wunschschulen mit dem … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Kohlpoth
Kanzlei Knut Kohlpoth, Christophstr. 56, 50670 Köln 6673.8133714759 km
Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Knut Kohlpoth
(04.05.2022) Schnelles und fachlich- zielgerichtetes Telefongespräch, supi!
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Spintig
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Spintig
Anwaltskanzlei Spintig, In Oberwiesen 16, 88682 Salem 6996.5780213636 km
Das Wort ist die Waffe des Anwalts
Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Spintig
aus 13 Bewertungen Sehr offen und freundlich, Kontaktaufnahme erfolgte prompt. (04.03.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Entrup
Rechtsanwalt Otto Entrup
Entrup | Marx | Wilmers Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notare, Gutenbergstr. 11, 59872 Meschede 6735.2645609403 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Otto Entrup unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Unfall schnell und ohne Probleme abgewickelt (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Eberl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Eberl
Rechtsanwälte Grau - Eberl - Roßmann, Hauptstr. 17-19, 82223 Eichenau 7101.4452112219 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Eberl
aus 14 Bewertungen Ich habe Herrn Eberl zu einer Frage aus dem 3G am Arbeitsplatz kontaktiert. Die Frage wurde entsprechend den aktuell … (30.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Hugendubel
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Hugendubel
Rechtsanwälte Otto Hugendubel Emmert, Herzogspitalstr. 3, 80331 München 7118.8124788431 km
Seit 26 Jahren als Expertin im Versicherungsrecht für Sie tätig.
Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christine Hugendubel
aus 12 Bewertungen Frau Hugendubel hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten und beraten. Ich habe mich von Anfang an gut … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Haselmann
sehr gut
Hasel Law, Arndtstr. 39, 10965 Berlin 6976.2375059599 km
Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Haselmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Nachdem ich mein Problem über die Website von anwalt.de geschildert habe, hat mir Herr Haselmann eine sehr schnelle … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny
sehr gut
Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny
Pilar Sagués Espuny | Advocat – Abogado, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.0735957738 km
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 30 Bewertungen Frau Espuny hat mir nach dem plötzlichen meiner Mutter und in der Folge für mich zunächst ausweglos erscheinenden … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Mittermaier
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Rechtsanwältin Kathrin Mittermaier
Kanzlei Mittermaier, Hunkelestraße 67, 81476 München 7116.7669711287 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Kathrin Mittermaier
aus 14 Bewertungen Fr. Mittermaier ist eine sehr kompetente und verlässliche Anwältin, sehr bemüht und zielorientiert und blitzschnell, … (24.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
Anwaltsbüro Bonn, Hausdorffstr. 9, 53129 Bonn 6695.7449865111 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Astrid Aengenheister
(05.09.2020) Nachvollziehbare Einschätzung, sehr prompte Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
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Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen
AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser, Martin-Buber-Straße 24, 14163 Berlin 6971.4483457129 km
Ehrlicher, verständlicher und kompetenter Partner zur kraftvollen Durchsetzung Ihrer Interessen. Melden Sie sich einfach und dann besprechen wir gemeinsam, wie ich auch Ihnen bestmöglich helfen kann.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 65 Bewertungen Ich habe mich im Gespräch sehr wohl gefühlt, inhaltlich kam das Gesagte bei mir gut an, so dass es verständlich war. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hölder
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HEINRICHSMEYER § HÖLDER Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten & Insolvenzverwaltung, Spiekergasse 6-8, 33330 Gütersloh 6711.160958347 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Hölder
aus 102 Bewertungen Herr Hölder hat von Anfang an mit sehr gutem Rat an meiner Seite gestanden. Er konnte durch einige Ausarbeitungen via … (06.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schäfer
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Rechtsanwalt Christoph Schäfer
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schäfer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 23 Bewertungen Ich kann Herrn Schäfer absolut weiterempfehlen ! Schnelle, sachliche, fundierte Beratung! Herzlichen Dank (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener
KANZLEI DR. WESENER, Holzmarkt 4, 45657 Recklinghausen 6654.7111800437 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(09.12.2022) Null Leistung und Interesse. Nachdem ich bei Herrn Dr. Wesener wegen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Albrecht Krätschell
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Rechtsanwalt Albrecht Krätschell
Krätschell Strafverteidigung, Widenmayerstraße 43, 80538 München 7119.9650376363 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Albrecht Krätschell - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 107 Bewertungen Der beste Anwalt, den ich je getroffen habe, sehr zielstrebig, ehrgeizig, trotz Problemen mit der Sprachbarriere, er … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Hammer
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Rechtsanwalt Steffen Hammer
Rechtsanwälte Hammer & Schneiders PartmbB, Sternengasse 23, 76275 Ettlingen 6873.2062410252 km
Wer nicht kämpft hat schon verloren
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Hammer gerne zur Verfügung
aus 248 Bewertungen Herr Hammer zeigte ein tiefgehendes Verständnis für mein Rechtsproblem und bot umfassende fachliche Beratung. Seine … (11.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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