326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich

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Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Nagel
Rechtsanwälte Karin Klebig & Volker Nagel, Goethestr. 16, 39108 Magdeburg 6892.0063369394 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Volker Nagel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Einer Ökonomie wurde Vorrang eingeräumt (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Kanzlei WfK, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin 6973.6964189134 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
aus 5 Bewertungen Wir sind als Familie von der Rechtsanwältin Frau Wida Fathi Khalaj begeistert. Sie hat bis heute alle Angelegenheit zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Grolle
Kanzlei Guido Grolle, Bremerstraße 19a, 44135 Dortmund 6677.2332801037 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Guido Grolle
aus 5 Bewertungen Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt und hatte diesbezüglich 2 gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenpartei. … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wilke
Rechtsanwalt Stefan Wilke
Kanzlei Wilke, Deichstr. 6, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.9233502864 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Wilke
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Kanzlei Rittmeier, Riemannstraße 56 56, 04107 Leipzig 6982.4491911467 km
Strafrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 18 Bewertungen Frau Dr.Janotta beweist sich auch in schwierigen Verhandlung sachlich und umfassend rechtssicher. Die Kommunikation … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Koch
Rechtsanwalt Sven Koch
Kanzlei Sven Koch, Akazienwäldchen 8, 06844 Dessau-Roßlau 6945.8318452539 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Sven Koch
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Schnabel
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Schnabel
Kanzlei Löwenberg & Kollegen, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg 6922.097975977 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nina Schnabel
aus 29 Bewertungen Frau Schnabel hat mich nach einem Autounfall absolut kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Kanzlei Füsun Yavuz, Plinganserstr. 51, 81369 München 7118.2470313426 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Profil-Bild Rechtsanwältin Marieli Stahl
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Marieli Stahl im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Ziemer
Rechtsanwältin Monika Ziemer
Anwaltskanzlei ZIEMER, Roßmarkt 35, 63739 Aschaffenburg 6862.7314121257 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Monika Ziemer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Habe anwaltliche Begleitung erlebt in Form von juristischem Können kombiniert mit feiner Menschenkenntnis, … (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Handermann
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Handermann
Rechtsanwältin Handermann, Viktoriastraße 3-5, 66111 Saarbrücken 6766.9774223362 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Handermann
aus 39 Bewertungen super nett und freundlich (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
sehr gut
Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Gallien
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Gallien
Rechtsanwälte Streit-Stifano Espósito & Kollegen, Saarburgerstr. 39, 54441 Trassem 6719.261138149 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sandra Gallien - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 12 Bewertungen Frau Gallien hat mich in obiger Strafsache freundlich, kompetent und professionell beraten. Ein Ermittlungsverfahren … (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 127 Bewertungen Die Beratung von Herr Sellbach war sehr ausführlich und kompetent, man fühlt sich verstanden und gut aufgehoben. Auch … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Streibhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Streibhardt
ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Strasse des Friedens 104, 07548 Gera 6990.7768843458 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Streibhardt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 85 Bewertungen Für Ihre außergewöhnlich gute Arbeit gebe ich gerne eine Bewertung ab. Ich empfehle Ihr Team jedem mit Problemen im … (24.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
sehr gut
Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
Kanzlei Mastoras, Stammheimer Straße 10, 50735 Köln 6674.8951316965 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 46 Bewertungen Nach einer herausfordernden Verkehrssituation suchte ich dringend nach rechtlicher Unterstützung und fand in Herrn … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf 6657.9271597869 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Datenschutzrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 8 Bewertungen Schnelle Reaktionszeit, sehr freundlich (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marlene Praschak
Kanzlei Praschak, Lumumbastraße 9, 04105 Leipzig 6981.3010123411 km
Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marlene Praschak gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Worm
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Worm, Holsterhauser Str. 81, 45147 Essen 6651.3551492004 km
Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Worm ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 136 Bewertungen Schnell und einfach! Top top top, ich bin sehr zufrieden mit frau Worm. (19.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.