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Herr Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan bietet im Bereich Umweltverschmutzung Rechtsberatung und Vertretung
(19.12.2023) Ich bin mit dem Beratungsgespräch in meiner Versicherungs-Sache, mit Herrn Dr. Halil Arslan sehr zufrieden. Er ist …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltverschmutzung

Fragen und Antworten

  • Umweltverschmutzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltverschmutzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umweltverschmutzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltverschmutzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltverschmutzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Umweltverschmutzung ist Folge menschlichen Handelns, das sich negativ auf Luft, Boden und Wasser sowie Pflanzen und Tiere auswirkt und so zu einem Umweltschaden führt. Zahlreiche Behörden und Gesetze sowie Abkommen verfolgen daher national wie international das Ziel, Umweltverschmutzung einzudämmen. Zu bekannten Gesetzen im nationalen Rahmen gehören unter anderem das sich umweltschädlichen Emissionen widmende Bundesimmissionsschutzgesetz, das Naturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, im Abfallrecht die Verpackungsverordnung sowie im Bodenschutzrecht das unter anderem die Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung von Altlasten regelnde Bundesbodenschutzgesetz.

Internationale Maßnahmen

Pläne zur Zusammenfassung der unterschiedlichen Regelungen in einem Umweltschutzgesetz sind in Deutschland allerdings bisher gescheitert. Als hiesige Umweltschutzbehörde zu nennen ist insbesondere das Umweltbundesamt. Auch auf europarechtlicher Grundlage existieren zahlreiche Regelungen. Stellvertretend dafür genannt sind die sich je auf eine EU-Richtlinie und weitere Tochterrichtlinien zurückführen lassende Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie die zur Eindämmung der Feinstaubbelastung hierzulande eingeführte Umweltplakette. Für den Umweltschutz zuständige Einrichtung auf EU-Ebene ist insbesondere die Europäische Umweltagentur. Aufgrund der globalen Dimension, die Umweltverschmutzung mitunter annimmt, beinhaltet nicht zuletzt das Völkerrecht Vereinbarungen zum Umweltschutz. Bekannt ist in diesem Zusammenhang insbesondere das im Rahmen der UNO vereinbarte Kyoto-Protokoll.

Dabei zeigen Entwicklungen im Abfallrecht, die weg von der Abfallentsorgung auf der Müllhalde hin zu Abfallvermeidung und Recycling gehen oder die vorgeschriebene Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung - kurz UVP - das Bemühen, es gar nicht erst zu Umweltverschmutzung kommen zu lassen.

Umweltstrafrecht

Die Umweltpolitik begegnet dabei allerdings meist dem Zwiespalt, einerseits für einen hohen Umweltschutz zu sorgen, andererseits dadurch mit Umweltverschmutzung einhergehende wirtschaftliche Betätigung nicht abzuwürgen. Dies zeigt sich unter anderem an Diskussionen über die Zulassung von Fracking oder die schwierige Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle, die in einem Atomkraftwerk aufgrund der Nutzung von Kernenergie entstehen. Aufgrund dieser Problematik setzt umweltschädigendes häufig die Genehmigung einer Behörde voraus. Das hat insbesondere Bedeutung für die strafrechtlichen Folgen einer Umweltverschmutzung. Denn die Genehmigung ist einer der Rechtfertigungsgründe für umweltschädliches Verhalten. Es bleibt bei vorheriger behördlicher Erlaubnis straffrei. Fahrlässigkeit bei der Begehung führt in diesem Zusammenhang zwar regelmäßig zu einer milderen Strafe und hat bei tätiger Reue in bestimmten Fällen sogar Straffreiheit zur Folge. Grundsätzlich droht Tätern einer Umweltstraftat nicht nur Geldstrafe sondern in schwereren Fällen sogar die Verhaftung und eine Freiheitsstrafe im anschließenden Strafverfahren.

Nicht zuletzt sollen daher freiwillig auferlegte Verhaltensregeln im Rahmen des Compliance nicht nur verhindern, dass Mitarbeiter dem Wirtschaftsstrafrecht zuzurechnende Delikte wie Betrug, Bestechung und Steuerhinterziehung begehen, sondern auch, dass Umweltstraftaten unterbleiben.

(GUE)

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