4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 13

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Profil-Bild Rechtsanwalt Focko Heyen
sehr gut
Anwaltskanzlei Heyen, Julianenburger Str. 33, 26603 Aurich 6576.7390030805 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Focko Heyen
aus 30 Bewertungen Herr Hayen hat uns gut und mit Erfolg vertreten. Wir können ihn als guten Rechtsanwald nur Empfehlen. Wir möchten … (07.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Nellissen
Hübner Koch Nellissen Nie –, Schönhauser Allee 61, 10437 Berlin 6973.9828196421 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ronald Nellissen
aus 5 Bewertungen Herr Nelissen ist ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Hört gut zu und ist schnell und korrekt. Ich würde ihn … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Uhlmann
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Uhlmann
Rechtsanwälte Böckel Uhlmann, Große Bleiche 29, 55116 Mainz 6806.1801097717 km
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Harald Uhlmann
aus 19 Bewertungen Vertrauensvoll, Kompetent. (27.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Palm
Rechtsanwalt Andreas Palm
Palm Schreiber Rechtsanwälte, Trierer Str. 741-743, 52078 Aachen 6635.2559472632 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Palm - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(11.08.2020) BESTE DUITSE ADVOCAAT.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0424453661 km
Fachanwalt Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik Foth h.c. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 15 Bewertungen Dr. Foth erklärt die komplexe Materie sehr gut und anschaulich. Er konzentriert sich dabei auf die praktische … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Biller
Rechtsanwältin Barbara Biller
Rechtsanwälte Griete & Biller Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neustadt 463, 84028 Landshut 7132.0458118215 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Biller hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(23.11.2019) Sehr kompetente Beratung, sehr freundlicher Umgang. Unkomplizierte Abwicklung. Flexible Termingestaltung. Faire …
Profil-Bild Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff
sehr gut
KANZLEI FÜR ERBRECHT+FAMILIENRECHT, Krefelder Str. 15, 41460 Neuss 6644.472270059 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Cornelius Dornhoff gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Herr Dornhoff ist ein erfahrener Fachanwalt der UNS in einer Erbangelegenheit vertreten hat. Die Angelegenheit wurde … (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hülya Senol
sehr gut
Rechtsanwältin Hülya Senol
Kanzlei Hülya Senol, Hohenstaufenring 72, 50674 Köln 6674.1648229035 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Hülya Senol
aus 34 Bewertungen Das sie mir Ratschläge gegeben hat (01.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annemarie Reimann
Rechtsanwältin Annemarie Reimann
Rechtsanwaltskanzlei Eva Radivojevic, Bischof-von-Henle-Str. 2, 93051 Regensburg 7100.1366165118 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Annemarie Reimann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
Kanzlei Tanja Hennigfeld-Lafrentz, Reichensteiner Weg 30, 56305 Puderbach 6733.1260609672 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 58 Bewertungen Wir sind rundum zufrieden mit Frau Hennigfeld-Lafrentz. Alles lief unkompliziert und quasi von alleine. Wir wurden top … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Himmel
Rechtsanwalt Marcus Himmel, Harkortstraße 5, 04107 Leipzig 6982.3457502387 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcus Himmel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser
Rechtsanwaltskanzlei M.S. Clauser, Lange Str 9, 18273 Güstrow 6832.7527086444 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Stefan Clauser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 28 Bewertungen Sehr gute Beratung sehr freundliches Auftreten einfach weiter zu empfehlen (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Krehl
Rechtsanwältin Ursula Krehl
Rechtsanwältin Krehl, Schloßstr. 25, 71634 Ludwigsburg 6925.2031199407 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ursula Krehl
aus 8 Bewertungen Sehr kompetente Fachanwältin, sehr zuverlässig. Hat alles bestens geklappt. (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
sehr gut
Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwältin Familienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
aus 14 Bewertungen Ich habe die Rechtsberatung von Frau Harfenmeister erneut in Anspruch genommen und bin wieder äußerst zufrieden mit … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Iris Passek
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Iris Passek
Anwaltskanzlei Dr. Passek, Steinheimer Str. 32, 63450 Hanau 6839.3789358317 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Iris Passek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 95 Bewertungen Sehr professionell, kompetent und freundlich. Meine Fragen wurde immer schnell und vollständig beantwortet. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1024674743 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(11.01.2015) Seit mehr als 3 Jahren begleitet mich Frau RAin B. Verhülsdonk in allen Fragen rund um das leidige Thema …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller
Rechtsanwälte Möller & Trommler, Tabbenstr. 9, 49624 Löningen 6630.9421636663 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Maß bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Bräunel
Kanzlei Bräunel, Markt 6, 07819 Triptis 6986.2197630856 km
Ich würde mich freuen, auch Ihnen bei Ihren juristischen Problemen helfen zu können.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Bräunel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 5 Bewertungen Schneller Termin, Kompetente Beratung und zügige Abwicklung. (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Zippelius Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wichernstraße 2, 76185 Karlsruhe 6866.8113063444 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Steinmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Henning
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Henning
Anwaltskanzlei Henning - Ehescheidung online, Spittelgartenstr. 23, 99089 Erfurt 6920.8460643343 km
Es gehört schon eine große Begabung dazu, die Zukunft vorherzusehen... und nicht später sagen zu müssen, das hätte ich nicht gedacht. Cicerco, De officiis 1.81
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Henning vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Herr Henning ist ein sehr kompetenter Rechtanwalt ich kann ihn vorbehaltlos empfehlen! (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Kanzlei Quahl-Rux & Pelzer, Salomon-Goldschmidt-Str. 10, 16225 Eberswalde 6980.9804219405 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
(06.02.2023) Präzise Erklärungen!
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Reimann
Rechtsanwältin Dagmar Reimann
Kanzlei Dagmar Reimann, Kirchstr. 18, 21218 Seevetal 6728.1320313691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Reimann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.