4.726 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Tiefenbacher Rechtsanwälte, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt 6922.7625694935 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Fleissner gerne zur Verfügung
(25.09.2018) Ich fühlte mich sehr gut beraten sowie vertreten. Fachkompetenz, eine professionelle Prozessvertretung, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.
WHBS - Werner Haarer Bodmann Süß Rechtsanwälte, Stephanienstraße 30, 76133 Karlsruhe 6868.3647159964 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen Bisher top, schnelle Antwort und Hilfe Gute Beratung und hilft uns auch bei unserem Anliegen (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Kanzlei Jaeger, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.3644892779 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
(20.03.2024) Sehr nett Anwältin, sie kümmert sich um alle Belange die man hat.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Beeking
Beeking & Gestewitz Rechtsanwälte, Rathausstr. 5, 15517 Fürstenwalde/Spree 7022.39633449 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Beeking
(09.09.2020) Sehr kompetent bin sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Pinar Yagmur
Rechtsanwältin Pinar Yagmur, Knochenhauerstr. 18/19, 28195 Bremen 6675.4001356504 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Pinar Yagmur gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klinge
Rechtsanwalt Frank Klinge
Kanzlei Frank Klinge, Halberstädter Str. 105, 39112 Magdeburg 6892.8109789739 km
WIR können Machdeburch © aber auch bundesweit tätig werden. Ergebnisorientierte und kostentransparente Lösungen Copyright: Nov. 2023 - Alle Rechte vorbehalten - Frank Klinge, Magdeburg
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Klinge ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Sehr gute Formulierungen meiner Vorstellungen im meinem letzten Willen. (14.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Blüm
B l ü m | Rechtsanwalt, Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main 6824.3540317351 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Blüm
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitta Biehl
gut
Kanzlei Brigitta Biehl, Sebastianstr. 5, 50735 Köln 6672.9570460872 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Brigitta Biehl
aus 11 Bewertungen Ich kann Frau Rechtsanwältin Biehl wärmstens weiter empfehlen, sie hat mich leider durch die Corona Zeit sehr langen … (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Engels
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Engels
BridgehouseLaw Germany, Mevissenstraße 3, 50668 Köln 6674.871312432 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Engels unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Frau Engels ist freundlich, kompetent und ruft auch immer schnell zurück! (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka Kanzlei Dorka, Keithstr. 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Christiane Dorka
aus 7 Bewertungen Spitze Beratung, man kommt zur ihr wie zum gutem Arzt. Man kann alles offen erzählen und Frau Dorka macht daraus … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Smyra
Rechtsanwalt Andreas Smyra
Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Smyra, Rathausstraße 16 a, 52222 Stolberg (Rheinland) 6638.4196373853 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Smyra hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Palmarini
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Palmarini
WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB, Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz 6842.3562458038 km
„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Marietta Palmarini
aus 20 Bewertungen Frau Palmarini hat mich sehr kompetent in meiner Scheidung vertreten. (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling
Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling
Dr. Gleim & Partner – Rechtsanwaltssozietät, Admiralitätstr. 4, 20459 Hamburg 6719.666465496 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Herre-Küberling - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathrin Lepp
sehr gut
Rechtsanwältin Cathrin Lepp
Rechtsanwältin Cathrin Lepp, Plettenbergstraße 59/1, 78628 Rottweil 6929.8428222614 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cathrin Lepp
aus 16 Bewertungen Sie hört intensiv zu, sehr gute Beratung in Familienrecht,schnell, sehr zuverlässig, immer erreichbar, sehr … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Dehn
Rechtsanwalt Oliver Dehn
Kanzlei Oliver Dehn, Silcherstr. 35, 60529 Frankfurt am Main 6821.597335171 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Dehn gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klajd Karameta
Rechtsanwalt Klajd Karameta
Inter Legal Albania, Rr. Pjeter Bogdani, Pall 10, 4. Stock 10, 1001 Tirana, Albanien 8087.5981802506 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klajd Karameta – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
(10.05.2020) ok
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Stebner
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Stebner
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Stebner im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Frau Stebner hat sehr schnell, freundlich und zu meiner vollsten Zufriedenheit geantwortet. (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karina Otto
Rechtsanwältin Karina Otto
Rechtsanwaltskanzlei Anwaltskanzlei Titz & Otto Anwältinnen in Bürogemeinschaft, Körnerstr. 27, 04107 Leipzig 6983.0202822745 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Karina Otto
(10.11.2023) Frau Otto ist eine ausgezeichnete Anwältin! Ihre Fachkenntnisse, Engagement und ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Lübbing-Trinkwalder
Rechtsanwältin Uta Lübbing-Trinkwalder
Kanzlei Uta Lübbing-Trinkwalder, Nordlachenbühl 6, 87600 Kaufbeuren 7073.1831946085 km
Anwaltssache ist Vertrauenssache
Familienrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Uta Lübbing-Trinkwalder ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 5 Bewertungen Frau Lübbing-Trinkwalder ist eine sehr professioneller und kompetente Rechtsanwältin, die in diesem Beruf MENSCH … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Müller
Rechtsanwalt Joachim Müller
Kanzlei Joachim Müller, Heusenstammer Str. 33, 63179 Obertshausen 6838.7055333772 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Müller gerne zur Verfügung
(16.05.2022) Rechtsanwalt Khellouk Genie Mitarbeiter und ich würde Menschen mit der Interaktion empfehlen und Ihre Anliegen …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(20.11.2018) Ich fand einige Probleme, um mein Erbe im Ausland zu erhalten, aber dank der grossartige Arbeit von Herrn Teichmann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
Kanzlei Fülleborn, Bruchsaler Str. 18, 68753 Waghäusel 6864.3713269402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
aus 20 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn, beantwortet und bearbeitet Fragen und Anliegen zeitnah und sehr höflich und … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Kanzlei Andrea Kreitmaier-Kallert, Hauptstr. 4, 90592 Schwarzenbruck 7027.5154227048 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(18.11.2020) Hat eine hervorragende Abfindungsvereinbarung für mich ausgehandelt. Kennt sich sich mit den speziellen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Gutmann-Weis
Rechtsanwältin Angela Gutmann-Weis
Rechtsanwaltskanzlei Gutmann & Kolleginnen, Bahnhofstraße 1, 55411 Bingen am Rhein 6785.2425516726 km
Lösungen finden!
Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Angela Gutmann-Weis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(19.07.2022) Ehrliche und authentische Beratung mit viel eigener Lebens- und Familienerfahrung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.