4.712 Anwälte für Unterhalt | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Endres
Kanzlei Leirer & Endres, Gradebergstr. 24, 88662 Überlingen 6987.1640560849 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Endres
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Martin Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Martin Meyer
Rechtsanwalt Klaus Martin Meyer, Auguste-Baur-Straße 8, 22587 Hamburg 6709.0290490804 km
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Martin Meyer ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 12 Bewertungen Herr Meyer hat mich fachlich sicher und vor allem pragmatisch durch meine Scheidung begleitet, die immer wieder in … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Stüber
sehr gut
Rechtsanwalt Sören Stüber
Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt 6926.5364405392 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sören Stüber
aus 26 Bewertungen Meine volle Empfehlung, konnte mit ihrer Unterstützung alle Probleme im Verkehrsrecht und Arbeitrecht klären und das … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marielle Schmöe
sehr gut
Rechtsanwältin Marielle Schmöe
KANZLEI WÜRTZ | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Osterdeich 107e, 28205 Bremen 6677.9358475738 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marielle Schmöe
aus 88 Bewertungen ich habe mit Frau Schöme sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie ist sehr fleißig, intelligent und hat einen sehr gute … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Wunsch
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Wunsch
WUNSCH KANZLEI, Florian-Geyer-Str. 32, 71034 Böblingen 6925.882201853 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ute Wunsch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 45 Bewertungen Obwohl Frau Wunsch und ich 100km voneinander getrennt waren und wir fast ausschließlich über E-Mail korrespondiert … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Foos
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.053831857 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Günter Foos
aus 10 Bewertungen Nach einem Unfall mit dem Fahrrad, in dessen Folge ich keine eigenen Erinnerungen an den Verlauf hatte, wurde ich zur … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwälte Müller & Dr. Grill, Obere Schloßgasse 1, 99423 Weimar 6940.1711739886 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Müller – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
(31.08.2023) Es war eine schnelle, erfolgreiche und kompetente Zusammenarbeit. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Tornow
Rechtsanwalt Dirk Tornow, Bahnhofstr. 76, 16845 Neustadt (Dosse) 6899.668157231 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Tornow hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Ich kenne Herrn Tornow seit vielen Jahren,ein sehr engagierter Kompetenter Rechtsanwalt,der mir schon sehr oft … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Zatschler
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Zatschler
Kanzlei Julia Zatschler, Rheinallee 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.8293612161 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Zivilrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Julia Zatschler
aus 27 Bewertungen Frau RA Zatschler hat mich aus meiner Sicht hervorragend kompetent und empathisch beraten, ist auf meine Fragen … (02.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Ludolf
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Ludolf
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann, Friedrichstr. 7, 45772 Marl 6648.1421827714 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Ludolf
aus 92 Bewertungen Ich bin eher durch Zufall auf die Kanzlei Hermann gestoßen, habe mich aber direkt beim ersten Gespräch mit Frau Ludolf … (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Unger und Kollegen, Haagstr. 10, 47441 Moers 6628.2676642972 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen SchnelleAntwort ,fühlte sich aber nicht dafür zuständig. Das war's. (18.07.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Königs
Rechtsanwältin Rebecca Königs
Anwaltskanzlei Turhan, Mauermann, Königs & Kaiser, Marienstr. 39, 52249 Eschweiler 6638.1393590358 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rebecca Königs
(16.03.2023) sehr kompetent und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelica Richter
Rechtsanwältin Angelica Richter
Geus & Richter | Rechtsanwälte, Rückertstr. 30, 97421 Schweinfurt 6926.1001614776 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Angelica Richter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(17.01.2017) kompetente Beratung, man fühlt sich gut aufgehoben!
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak
Kanzlei DELTALAW, Rossmarkt 15, 60311 Frankfurt am Main 6825.845633947 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau Haak ist eine sehr sympathische, freundliche und absolut kompetente Anwältin. Sie geht auf die individuellen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
sehr gut
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M.
Kanzlei Grigat Steuerberatung Rechtsberatung, Forstwaldstraße 17, 47804 Krefeld 6629.2665241824 km
Engagiert mit einer charmanten Hartnäckigkeit.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Grigat LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Sehr zuverlässig! Gewissenhaft! Fühlte mich sehr gut beraten und vertreten. Sie war für mich stets eine loyale sowie … (07.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann
Kanzlei am Rosentor, Franziskanermauer 1a, 33098 Paderborn 6743.9618201924 km
Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Michael Ostermann im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Herr Ostermann hat mich sehr gut beraten , durch seine langjährige Erfahrung als Anwalt ist er sehr kompetent . (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Teichmann International (Schweiz) AG, Dufourstr. 124, 9000 Sankt Gallen, Schweiz 7019.4241221731 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Johann
Rechtsanwältin Maren Johann
Rechtsanwälte Johann in Bürogemeinschaft, Herzogstr. 32, 42103 Wuppertal 6669.9178488349 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Maren Johann
(14.05.2024) Sofort Termin vereinbart also bin total zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Erbacher
Rechtsanwältin Christine Erbacher
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Wilhelmstr. 29, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.3160459326 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Erbacher bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(25.01.2023) Schnelle Kontaktaufnahme, kompliziertes verständlich erklärt, mir wurde kompetent und mit viel Fingerspitzengefühl …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Mayerl
Rechtsanwältin Nicola Mayerl
Kanzlei Nicola Mayerl, Maria-Theresia-Str. 1, 81675 München 7120.6680046101 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicola Mayerl
aus 8 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit dem Beratungsgespräch mit Frau Mayerl und würden uns jederzeit wieder an sie wenden. Sie … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Anwari LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Anwari LL.M.
Kanzlei Anwari, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main 6824.3626302798 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Maria Anwari LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 14 Bewertungen Wir haben Frau Anwari als eine freundliche und kompetente Anwältin kennengelernt. Ihre Beratung, die sehr ausführlich … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Barth
Rechtsanwalt Daniel Barth
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Barth
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
sehr gut
Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
Schlosspark Kanzlei, Am Schlosspark 3, 36129 Gersfeld (Rhön) 6883.6960214839 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Klinkert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Professionelle Beratung, kompetente Aufklärung über den Sachverhalt. Sehr zu Empfehlen! (03.10.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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