3.536 Anwälte für Verhaftung | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tarik Karabulut
Kanzlei Tarik Karabulut, Hindenburgstr. 28, 55118 Mainz 6805.5544044902 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Verhaftung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tarik Karabulut
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Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild
Kanzlei WILD | Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht und Strafrecht, Fürstenfelder Straße 13, 80331 München 7119.1633560747 km
Es ist immer zu früh, um aufzugeben.
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Verhaftung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Wild hat mir schnell geholfen. Ich habe sie sehr professionell wahrgenommen. (11.07.2023)
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Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur
SBS Legal Rechtsanwälte PartG, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, 22085 Hamburg 6719.8297467238 km
"Der Erfolg unserer Mandanten ist das, was mich jeden Tag antreibt."
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Verhaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Schulenberg LL.M. Eur gerne zur Verfügung
(12.10.2020) Wir waren vorher bei einem anderen Anwalt, der sich aber offenbar mit dem Gebiet nicht so richtig auskannte. Durch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Jüdemann
sehr gut
Jüdemann Rechtsanwälte, Schlüterstraße 37, 10629 Berlin 6970.8462087905 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kai Jüdemann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Verhaftung
aus 71 Bewertungen Als deutsche Synchronsprecher von Keanu Reeves, wurde meine Stimme durch KI Bearbeitung von einem YouTuber/TikToker in … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Zorn
Rechtsanwältin Katharina Zorn
Anwaltskanzlei ZORN, Blumenweg 1, 76593 Gernsbach 6878.1994301088 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Verhaftung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Zorn gerne zur Verfügung
(11.12.2023) Frau Rechtsanwältin Zorn hat mich in einer für mich schwierigen Situation sehr gut unterstützt. Ich hatte zu jeder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Rischmüller
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Rischmüller
Rischmüller & Seide Rechtsanwaltskanzlei PartG mbB, Volkmaroder Straße 8 c, 38104 Braunschweig 6821.8933423613 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Rischmüller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Verhaftung
aus 110 Bewertungen Mit der Arbeit der Rechtsanwaltskanzlei Rischmüller & Seide sind wir außerordentlich zufrieden. Nach einem … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verhaftung
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Okolisan
Rechtsanwalt Okolisan, Königstraße 49, 70173 Stuttgart 6931.0449837636 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Sportrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verhaftung bietet Herr Rechtsanwalt Markus Okolisan

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verhaftung

Fragen und Antworten

  • Verhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei einer Verhaftung wird eine Person von der Polizei aufgrund eines Haftbefehls gefangengenommen. Da hiermit in ein Grundrecht des Verhafteten eingegriffen wird, darf ein Haftbefehl nicht ohne triftigen Grund und nicht von irgendeiner Behörde erlassen werden. Es muss vielmehr ein dringender Tatverdacht bestehen und der Haftbefehl kann in der Regel allein von einem Richter ausgestellt werden. Außerdem bedarf es eines sog. Haftgrundes, z. B. Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Eine Verhaftung wird ebenfalls häufig vorgenommen, um zu gewährleisten, dass ein bereits Verurteilter seine Freiheitsstrafe auch tatsächlich antritt oder ein Angeklagter zur Hauptverhandlung im Strafverfahren erscheint. Mit der Verhaftung vom Schuldner kann ein Gerichtsvollzieher im Zivilprozessrecht ferner die Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners - früher eidesstattliche Versicherung genannt - erzwingen. Zu beachten ist aber, dass ein Beamter der Polizei den Verhafteten über seine Rechte bzw. Pflichten als Beschuldigter und über die Gründe für die Verhaftung aufklären muss. So kann er etwa jederzeit einen Strafverteidiger verlangen und - mit Ausnahme der Angabe der Personalien - von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Wem ein Verbrechen - z. B. ein Mord - zur Last gelegt wird, kann nicht nur einen Rechtsanwalt verlangen: Ihm muss vielmehr nach § 140 I Nr. 2 StPO (Strafprozessordnung) ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

Von der Verhaftung zu unterscheiden sind die polizeiliche Festhaltung und die Festnahme.

Die polizeiliche Festhaltung ist in § 163b StPO geregelt. Danach kann die Polizei eine Person festhalten, um ihre Identität festzustellen. Es muss aber beachtet werden, dass ein Festhalten nur zulässig ist, wenn die Identität nicht auf andere Weise feststellbar ist und die betreffende Person einer Straftat verdächtig oder die Feststellung der Identität zur Aufklärung einer Straftat nötig ist.

Eine Festnahme ist nicht nur durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft möglich, sondern durch „jedermann", vgl. § 127 StPO. Das ist aber nur erlaubt, wenn der Täter am Tatort auf frischer Tat ertappt wird und damit sicher ist, dass er etwas angestellt hat. „Jedermann" darf dann den Gauner festnehmen, seine Identität feststellen und verhindern, dass der Kriminelle flüchtet. Der „Jedermann" kann in diesem Fall auch nicht wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung bestraft werden. Sogar eine Körperverletzung kann unter Umständen gerechtfertigt sein. Hat die Polizei oder die Staatsanwaltschaft noch keinen Haftbefehl, liegen aber seine Voraussetzungen sowie Gefahr im Verzug vor, ist eine „polizeiliche" Festnahme zulässig. Der angebliche Täter muss nach der Festnahme unverzüglich - spätestens bis zum Ablauf des nächsten Tages - einem Haftrichter vorgeführt werden, der gegebenenfalls einen Haftbefehl erlässt und Untersuchungshaft anordnet.

(VOI)

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