6.100 Anwälte für Verwarnung | Seite 255

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Rechtsanwalt Matthias Kraas
BECKENBAUER KOERDT KAYSER, Bodelschwinghstraße 37, 58706 Menden (Sauerland) 6699.8316420606 km
Kompetenz und Kontinuität seit 1883.
Fachanwalt Arbeitsrecht • VerkehrsrechtOrdnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kraas ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verwarnung
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Im Bereich Verwarnung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Emanuel Beierlein
(30.12.2022) Sehr kompetent, freundlich und schnell. Danke
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Rechtsanwalt Carsten Hnida
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Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
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Juristische Fragen im Bereich Verwarnung beantwortet Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Isaak Sidiropoulos
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aus 21 Bewertungen Hat mir bei meiner Scheidung sehr kompetent, transparent und erfolgreich geholfen. Auf jeden Fall weiterzuempfehlen! (24.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verwarnung

Fragen und Antworten

  • Verwarnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verwarnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verwarnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verwarnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verwarnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mit der Verwarnung wird gemäß § 56 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) eine nur geringfügige Ordnungswidrigkeit verfolgt, z. B. Falschparken, der Verstoß gegen ein Parkverbot oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h. Eine Verwarnung kann mündlich oder schriftlich sowie mit oder ohne Verwarnungsgeld erteilt werden.

Relevant wird die Verwarnung somit im Verkehrsrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht. Am bekanntesten ist die sog. Windschutzscheibenverwarnung - besser bekannt als Strafzettel oder Knöllchen -, mit der die Polizei bzw. die zuständige Behörde den Halter des Kfz auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen möchte, ohne gleich ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Verwarnung dient also als eine Art Denkzettel und verursacht beim Betroffenen höchstens Kosten in Höhe von 35 Euro. Ferner werden keine Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen. Bei Zustellung einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld muss der Betroffene aber den verlangten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist - das ist grundsätzlich eine Woche - zahlen. Bei einem Fristversäumnis wird die Verwarnung jedoch unwirksam, woraufhin die zuständige Behörde gewöhnlich ein Bußgeldverfahren einleitet. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der Betroffene ein Bußgeld wegen seines Fehlverhaltens zahlen muss. Dabei ist unerheblich, ob der Betroffene absichtlich oder unabsichtlich die Frist versäumt hat: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich.

Ferner kann der Betroffene gegen eine Verwarnung keine Rechtsbehelfe einlegen. Das bedeutet, entweder er akzeptiert die Verwarnung oder er akzeptiert sie nicht. Dabei ist zu beachten, dass eine Verwarnung vom Betroffenen konkludent anerkannt wird, wenn er den geforderten Betrag bezahlt. Danach darf das Fehlverhalten nicht zusätzlich in einem Bußgeldverfahren geahndet werden. Es besteht insoweit also ein Verfolgungshindernis. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliches Fehlverhalten in demselben Zeitraum mit der Verwarnung „abgegolten" ist. Wer also beispielsweise nach einer Verwarnung - z. B. wegen Falschparkens - weiterfährt, einen Unfall verursacht und daraufhin Fahrerflucht begeht, muss zusätzlich auch noch mit einem Strafverfahren und mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen.

(VOI)

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