3.538 Anwälte für Vorstrafe | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Charlotte Jentsch, Am Marktplatz 1, 66914 Waldmohr 6780.6521901896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vorstrafe bietet Frau Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
(20.01.2024) Mein Problem hatte sich vor dem RA-Termin erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer
Rechtsanwältin Claudia Kulzer, Friedrichshofener Str. 1s, 85049 Ingolstadt 7069.5392147616 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Kulzer bietet im Bereich Vorstrafe Rechtsberatung und Vertretung
(09.03.2020) Bei Frau Rechtsanwältin Kulzer war ich stets in guten Händen. Ihre freundliche, menschliche und empathische Art hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Vorstrafe bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Dreßler
Dehne Ringe Grages Bolte, Bahnhofstraße 29, 31008 Elze 6781.6509380478 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorstrafe bietet Herr Rechtsanwalt Harald Dreßler
(12.01.2023) Ich habe die Zusammenarbeit beendet. Dieser Anwalt stellt sich moralisch überhöht dar und hat mich menschlich und auch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Sauer
Rechtsanwalt Christian Sauer
von Ostrowski & Partner Rechtsanwälte, Barbarossastr. 31-33, 53489 Sinzig 6713.8417369061 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Sauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vorstrafe
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwaltskanzlei Bernd A. J. Koch & Kollegen, Schlossstr. 13, 67806 Rockenhausen 6798.393698567 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Koch bietet im Bereich Vorstrafe Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Herr Koch hat mich im Familienrecht erneut beraten und gerichtlich vertreten. Ich war sehr zufrieden mit seiner … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, spezialisiert auf Steuerstrafrecht (einschließlich Zollstrafrecht), Meinekestr. 4, 10719 Berlin 6971.5669516053 km
“Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der J̷u̶s̸t̴i̶z̶ rechnen.” (Dieter Hildebrandt)
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Vorstrafe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
(11.05.2024) Schnell und fundiert
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter M. Huber
sehr gut
Rechtsanwalt Walter M. Huber
Anwaltskanzlei Walter M. Huber, Obere Hauptstr. 10, 85354 Freising 7114.3089114914 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Walter M. Huber ist Ihr Ansprechpartner für Vorstrafe
aus 20 Bewertungen Mr Huber is very professional, and also very nice and kind (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorstrafe gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp J. Manusch
Rechtsanwalt Philipp J. Manusch
Kanzlei Manusch | Heinsch, Berliner Straße 23, 36119 Neuhof 6864.1869499899 km
Quid est veritas? Was ist Wahrheit? Joh 18,38
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Vorstrafe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp J. Manusch
aus 9 Bewertungen Aufgrund einer anstehenden MPU habe ich Herr Manusch kontaktiert. Es kam sehr schnell eine Rückmeldung und es wurde … (12.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorstrafe

Fragen und Antworten

  • Vorstrafe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorstrafe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorstrafe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vorstrafe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorstrafe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Vorstrafe wird im Strafrecht jede rechtskräftige – das bedeutet, dass Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Gerichts nicht mehr möglich sind – Verurteilung einer Person bezeichnet, die in das Bundeszentralregister eingetragen wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verurteilung mittels Urteil oder Strafbefehl aufgrund einer Straftat verhängt werden muss, nicht jedoch z. B. mittels Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Eintrag der Vorstrafe ins Bundeszentralregister

Unabhängig von der Straftat – z. B. Unfallflucht, Betrug, Diebstahl oder Mord – bzw. dem Strafmaß wird jede Vorstrafe in das Bundeszentralregister eingetragen. Beigefügt werden z. B. auch die Personendaten des Verurteilten, das entscheidende Gericht, das Aktenzeichen vom Strafverfahren und das Datum des Rechtskrafteintritts.

Vom Bundezentralregister zu unterscheiden ist das Führungszeugnis nach den §§ 30 ff. BZRG (Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister – auch Bundeszentralregistergesetz genannt). Denn in das Führungszeugnis eingetragen wird eine Vorstrafe nur, wenn sie das Strafmaß von 90 Tagessätzen bei einer Geldstrafe bzw. drei Monate bei einer Freiheitsstrafe überschreitet und sie die einzige im Register stehende Vorstrafe ist. Es ist also nur ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Übrigens: Das Führungszeugnis für Behörden enthält mehr Angaben als das „normale“ Führungszeugnis – unter Umständen auch Informationen über eine Vorstrafe, die mit weniger als drei Monate Freiheitsstrafe bestraft wurde. Es wird ferner unmittelbar an die betreffende Behörde geschickt.

Wurde ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und – etwa gegen eine Auflage – eingestellt, erfolgt diesbezüglich kein Eintrag in das Bundeszentralregister. Schließlich ist der Beschuldigte nicht verurteilt worden.

„Alltagsprobleme“ wegen einer Vorstrafe

Der Eintrag der Vorstrafe kann der betroffenen Person einige Schwierigkeiten bereiten. Vor allem im Arbeitsrecht kann der Eintrag einer Vorstrafe im Führungszeugnis zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Vorstellungsgespräch

Denn bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, wollen die meisten Arbeitgeber spätestens im Vorstellungsgespräch wissen, ob der Bewerber eine Vorstrafe hat oder es wird gleich die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. Die Frage nach einer etwaigen Vorstrafe ist übrigens zulässig, sofern sie mit der auszuübenden Tätigkeit im Zusammenhang steht – also z. B. der Bewerber bei einer Bank einmal wegen Unterschlagung verurteilt worden ist.

Wird man dann eingestellt, weil man die Frage falsch beantwortet hat, muss man mit einer (fristlosen) Kündigung rechnen. Auch der Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis kann erfolglos bleiben, wenn die zuständige Behörde wegen der Vorstrafe die Unzuverlässigkeit der Person annimmt. Das ist z. B. bei einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH der Fall.

Aber: Sofern eine Vorstrafe nicht im Führungszeugnis steht, kann man sich selbst als unbestraft bzw. nicht vorbestraft bezeichnen. Nach § 53 BZRG muss der Verurteilte die Strafe dann auch nicht gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber offenbaren.

Verlust des Beamtenstatus?

Begeht ein Beamter eine Straftat, ist häufig nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch ein Disziplinarverfahren die Folge, sofern der Beamte eine Pflichtverletzung begangen hat. Als Disziplinarmaßnahmen kann z. B. das Ruhegehalt des Beamten gekürzt oder versagt werden. Auch eine Versetzung ist möglich. Nach § 41 BBG (Bundesbeamtengesetz) kann ein Bundesbeamter im schlimmsten Fall wegen einer Straftat seine Beamtenrechte verlieren – der Beamtenstatus endet dann mit der Rechtskraft des Urteils. So verliert der Beamte mit einer Verurteilung und damit mit einer Vorstrafe unter anderem auch seinen Anspruch auf Besoldung.

Einschränkungen bei der Berufswahl?

Eine Vorstrafe hindert einen Verurteilten in der Regel nicht daran, seinen Traumberuf zu erlernen. Probleme im Rahmen einer Ausbildung können sich aber z. B. ergeben, wenn der potenzielle Ausbilder im Vorstellungsgespräch nach einer Vorstrafe fragt. Auch das Studium kann man mit einer Vorstrafe problemlos absolvieren; eine Vorstrafe führt also nicht zur Exmatrikulation. Bestimmte Berufe verlangen jedoch eine „weiße Weste“, etwa wenn man Anwalt werden oder zur Polizei gehen möchte – wer dann eine Vorstrafe im Führungszeugnis stehen hat, wird wenig Chancen auf eine Beschäftigung in diesem Bereich haben.

Waffenschein trotz Vorstrafe?

Wer eine Waffe erwerben, besitzen und auch nutzen möchte, benötigt hierzu die entsprechende Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Eine Waffenbesitzkarte bzw. ein Waffenschein oder auch ein Jagdschein wird danach unter anderem nur erteilt, wenn man die nötige Zuverlässigkeit besitzt. Eine Vorstrafe kann jedoch gegen die Zuverlässigkeit sprechen, etwa wenn man rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist, vgl. § 5 WaffG (Waffengesetz).

Was bedeutet „einschlägig vorbestraft“?

Ist noch keine Tilgungsreife nach den §§ 45 ff. BZRG eingetreten und begeht der Vorbestrafte dasselbe Delikt erneut, ist er einschlägig vorbestraft. Das führt dazu, dass die Vorstrafe strafschärfend bei der zweiten Verurteilung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.

Tilgungsreife bedeutet, dass die Einträge im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis nach einer gewissen Zeit – abhängig vom Strafmaß gemäß § 46 BZRG – gestrichen werden. So wird z. B. eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister entfernt. Die Tilgungsfristen beim Führungszeugnis sind jedoch grundsätzlich kürzer als die beim Bundeszentralregister, die bis zu 20 Jahre betragen können.

(VOI)

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