Abmahnung Computerspiel „Metro: Last Light“, Koch Media GmbH durch .rka Rechtsanwälte

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Uns liegt eine Abmahnung für das Computerspiel „Metro: Last Light" des Publishers Koch Media GmbH Österreich durch .rka Rechtsanwälte vor. Das Spiel stammt aus der ukrainischen Entwicklerschmiede 4A Games und wird nach der Insolvenz von THQ von der Koch Media GmbH unter dem firmeneigenen Label „Deep Silver" vertrieben.

Über das Computerspiel:

Wie schon im Vorgänger kämpft man sich in „Metro: Last Light" durch die U-Bahntunnel eines postapokalyptischen Moskau, dessen Oberfläche so stark verseucht ist, dass ein Leben darauf nicht mehr möglich ist. Als Spieler muss man versuchen, zu überleben und nicht zwischen die Fronten der verschiedenen Gruppierungen der Moskauer Metro zu geraten. Auch diesmal  kämpft man sich in der Ego-Perspektive durch die dunklen Tunnel der U-Bahn bzw. Metro. Das Spiel Metro - Last Light ist sowohl als PC-Spiel, als auch für die Xbox360 und Play Station 3 erhältlich.

Der Schöpfer des „Metro 2033"-Universums - einer Buchreihe verschiedener Autoren mit mittlerweile 24 Bänden - Dmitri Gluchowski hat für das Spiel eine eigene Handlung geschrieben, die den Spieler fesseln und zum Nachdenken anregen soll. Besonders die Version für den PC ist graphisch sehr opulent und wartet mit vielen Effekten auf, die so manche Hardware an ihre Grenzen bringen.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann fordern von dem Abgemahnten neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung einer pauschalen Summe von 1.500 Euro. Auf Grundlage einer richterlichen Anordnung sei der Abgemahnte von seinem Internetanbieter als Anschlussinhaber identifiziert und benannt worden. Die Anwälte von .rka werden wieder für die Koch Media GmbH Österreich aktiv. rka gibt an, Koch Media GmbH Österreich habe die Rechte an „Metro: Last Light" von der insolventen THQ erworben.

Ein Spiel, zwei Abmahner?

Interessanterweise berichten viele Kollegen in ähnlichen Artikeln wie diesem über andere Abmahnungen für die öffentliche Zugänglichmachung von „Metro: Last Light". Diese stammen aber von der Kanzlei NIMROD Bockslaff Scheffen Rechtsanwälte, die angeben, die „Profit Ltd." mit Sitz in Moskau zu vertreten. Mahnen hier nun zwei angebliche Rechteinhaber über zwei verschiedene Kanzleien wegen des gleichen Werks ab? Möglicherweise hat aber auch die Rechteinhaberschaft gewechselt. Dies müsste allerdings sehr kurzfristig geschehen sein, da wir noch Artikel von Mitte Juni 2013 über NIMROD-Abmahnungen für Profit Ltd. gefunden haben, während die uns vorliegende rka-Abmahnung für Koch Media GmbH Österreich von Ende Juni 2013 stammt. Wir werden uns bemühen, dies demnächst aufzuklären.  

Alles eindeutig?

Wie wir schon des Öfteren erwähnt haben, ist die Ermittlung der Verbindungsdaten und deren Zuordnung äußerst problematisch. Die Fehlerquote hinsichtlich der Zuordnung lag zeitweise bei 50-90 %, wie das Landgericht Köln ermittelte. Daneben machen sich die auskunftgebenden Internetbieter u. U. schadenersatzpflichtig, wenn sie falsche Informationen herausgeben. Kürzlich wurde ein Anbieter zu Schadenersatz verurteilt, weil dieser wegen eines urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs (§ 101 UrhG) eine falsche Auskunft erteilt hatte (Amtsgericht Celle, Urt. v. 30.01.2013 - Az.: 14 C 1662/12).

Was tun?

Sie haben eine Abmahnung erhalten, z.B. wegen eines Computerspiels? Bewahren Sie Ruhe! Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie das Schreiben gründlich durch. Achten Sie dabei besonders auf Fristen und notieren Sie diese. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, dass diese sehr kurz gesetzt sind. Das wird mit Absicht so gemacht. Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung durch Spezialisten! Die mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind häufig einseitigzugunsten des Rechteinhabers gefasst. Suchen Sie stattdessen einen Spezialisten auf, z.B. einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dieser formuliert für Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die auf den Fall passt und durch die Sie sich nicht übermäßig verpflichten. Außerdem kann er alle Frage beantworten, die sie womöglich haben.

Wir sind für Sie da!

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, bitten wir Sie, uns die Abmahnung inkl. aller Unterlagen und Ihren Kontaktdaten zuzuschicken. Das können Sie entweder per Fax (040 / 411 67 62-6) oder E-Mail (info[at]ipcl-rieck.de) machen. Telefonisch sind wir unter 040/411 67 62 5 für Sie erreichbar. Wir melden uns daraufhin bei Ihnen und sagen Ihnen, ob wir für Sie tätig werden können und welche Kosten damit verbunden sind. Diese erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.

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