Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH durch Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer)

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Die bekannte Kanzlei Waldorf Frommer heißt nun „Frommer Legal“. Nach wie vor spricht sie in großem Umfang urheberrechtliche Abmahnungen für Gesellschaften wie die LEONINE Distribution GmbH oder die Warner Bros. Entertainment Inc. aus. Wir kennen solche Abmahnungen seit Jahren.

Auch aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH zur Beratung und Vertretung des Abgemahnten vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, einen Film über das Filesharing-Programm BitTorrent im Internet einer unbestimmten Anzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Die LEONINE Distribution GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Abgemahnte habe den Vorschriften §§ 16, 19 a UrhG zuwider gehandelt.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der LEONINE Distribution GmbH zugestellt worden? Dann scheuen Sie nicht, uns, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung unter  0251 20 86 80 30 oder info@wd-recht.de zu kontaktieren.

Welche Ansprüche verfolgt die LEONINE Distribution GmbH?

Die Kanzlei Frommer Legal  fordert für die LEONINE Distribution GmbH zur Abgabe einer Unterlassungs – und Verpflichtungserklärung auf. Der Abmahnung ist eine von der Kanzlei Frommer Legal vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.  Die LEONINE Distribution GmbH fordert zudem einen sogenannten Lizenzschadensersatz. Es wird bereits vergleichsweise ein Betrag in Höhe von 700,00 € zur Abgeltung eines Schadensersatzanspruches angeboten. Überdies macht die Kanzlei Frommer Legal für die LEONINE Distribution GmbH die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren geltend.

Was ist zu tun?

Auch wenn solche Abmahnungen in der öffentlichen Wahrnehmung oft negativ als „Abzocke“ besetzt sind, sind diese seriös und daher unbedingt ernst zu nehmen. Es ist davon abzuraten, die Abmahnung zu ignorieren. Die gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ansonsten droht eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die LEONINE Distribution GmbH. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Eine rechtzeitige und vor allem professionelle Reaktion, kann unerwünschte negative Konsequenzen in der Regel vermeiden. Nicht empfehlenswert ist es aber, eigenständig den Kontakt mit der Gegenseite zu suchen oder die vorformulierte Erklärung ohne vorherige juristische Prüfung leichtfertig zu unterzeichnen. Vielmehr sollte rechtzeitig ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser kann die Vorwürfe prüfen und aufgrund seiner Erfahrung dann dabei helfen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind bereits seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de oder per Fax (0251 20 86 80 50) zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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