Abmahnung vom IDO Verband

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Sie haben eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vom IDO Verband erhalten?

Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg hilft Ihnen gerne. Wir haben bereits einige Auseinandersetzungen mit dem IDO Verband in der Vergangenheit geführt und kennen uns daher bestens mit dieser Problematik aus.

Der IDO Verband ist ein Zusammenschluss aus vielen Onlinehändlern, wie Apotheken, Warenhäuser und sonstige Dienstleister.

Die ausgesprochenen Abmahnungen beziehen sich hierbei häufig auf Widerrufsbelehrungen, Online-Streitbeilegungsverfahren und Datenschutzerklärungen. Hierbei werden vermehrt Onlinehändler abgemahnt, die die vorherigen Angaben nicht vollständig angegeben haben. Zuletzt erreichte uns zudem wiederholt Abmahnungen, bei der es um Verstöße in der Preisangabe von online beworbenen Artikeln nach der Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) ging.

Klagebefugnis des IDO Verband

Es kam in der Vergangenheit bereits häufig zu Zweifeln, ob der IDO Verband überhaupt eine eigenständige Klagebefugnis hat. Diese stützen ihre Befugnis auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Dies gilt allerdings nur, wenn diese durch „personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen.

Es wurde dabei schon mehrfach gerichtlich festgestellt, dass dem IDO Verband keine Aktivlegitimation zugesprochen werden kann. Fehlt ihnen diese, so kann der Verband auch nicht klagen.

Abmahnung vom IDO Verband erhalten? Was Sie jetzt am besten tun sollten:

Die Zweifel an der Klagebefugnis des IDO Verband sind Grund genug, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg hat bereits viel Erfahrung im Umgang mit Wettbewerbsabmahnungen. Wir helfen Ihnen gerne, Rechtsverstöße auszuräumen oder im Vorhinein zu verhindern, als auch bei der Formulierung einer Stellungnahme zur Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich Ihren fachmännischen Rat bei der Media Kanzlei!


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