anwalt.de-Insight: Wie viele Anwälte lassen sich bewerten?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Insight: Wie viele Anwälte lassen sich bewerten?
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Rezensionen im Netz haben enormen Einfluss auf potenzielle Mandanten: 77 Prozent lesen sich die Bewertungen eines Anwalts durch, bevor sie ihn zum ersten Mal kontaktieren. Wie stark wird die Online-Reputation als Maßnahme im Kanzleimarketing also eingesetzt? Das haben wir für Sie herausgefunden.

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Exklusive Branchenumfrage

anwalt.de hat 2021 eine Befragung unter Rechtsanwälten durchgeführt, um mehr über ihre Kommunikations- und Marketingstrategien zu erfahren. An der Umfrage nahmen insgesamt 66 Personen teil. Sie wurden im anwalt.de-Report, dem Newsletter für Rechtsanwälte, dazu eingeladen.

Lassen sich Anwälte online bewerten?

Beinahe alle befragten Anwälte setzen auf Online-Bewertungen und -Rezensionen, um Ratsuchende von ihrer Kompetenz zu überzeugen. Nur 8 Prozent verzichten auf ein Reputationsmanagement im Netz.

91 Prozent nutzen das Bewertungssystem auf einer Anwaltsplattform wie z. B. anwalt.de. Über Google lassen sich 62 Prozent beurteilen und in den verschiedenen sozialen Medien 17 Prozent. 9 Prozent sind in anderen Bewertungssystemen im Internet vertreten.

Gerade Anwaltsplattformen wie anwalt.de bieten für den nachhaltigen Aufbau einer Online-Reputation ein professionelles und seriöses Umfeld. Als Rechtsanwalt bzw. Kanzlei mit einem anwalt.de-Profil können Sie optional am Bewertungssystem teilnehmen – und dieses auch jederzeit in Ihrem Kundenkonto unter „Nachrichten aktivieren/deaktivieren“ bzw. „Kanzleinachrichten aktivieren/deaktivieren“ wieder aktiv schalten, sollten Sie es bisher deaktiviert haben.

Die Bewertungen werden in Form einer 5-Sterne-Skala mit begleitender Rezension abgegeben. Ihr aktueller Bewertungsdurchschnitt erscheint in Ihrem Profil sowie in Ihrem Suchtreffer auf Google und wird in der anwalt.de-Suche angezeigt. Ab zehn erhaltenen Bewertungen und einem Durchschnitt von 4,7 und höher erhält Ihr Suchtreffer auf anwalt.de zudem das Siegel „Sehr gut“.

Im Durchschnitt bekommen Rechtsanwälte, die sich bewerten lassen, bis zu dreimal mehr Anfragen. Nutzen Sie dieses Potenzial und lassen Sie sich von zufriedenen Mandanten empfehlen.

Gehen Sie auf Mandanten zu, deren Anliegen Sie erfolgreich gelöst haben, und bitten Sie sie um eine Rezension auf anwalt.de. Ideal dazu eignen sich die Verteilkärtchen von anwalt.de, die einen Link zu Ihrer Bewertungsfunktion beinhalten. Der Kundenservice lässt Ihnen diese auf Wunsch jederzeit und kostenfrei zukommen.

Außerdem hat es sich bewährt, den Link zu Ihrer Bewertungsfunktion in die digitale Kommunikation – z. B. in die E-Mail-Signatur – aufzunehmen. Dieser ist nach dem Schema https://www.anwalt.de/PROFIL-URL/bewertung-abgeben.php aufgebaut.

Ebenso können Sie digitale Bewertungseinladungen für Ihr Anwaltsprofil bzw. Bewertungseinladungen für Ihr Kanzleiprofil direkt aus dem anwalt.de-Konto verschicken. Zuvor sollten Sie bitte das Einverständnis des Empfängers hierzu einholen.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie mehr zur Reputation durch Online-Bewertungen und informieren Sie sich, durch welche weiteren Maßnahmen Sie Ihr Kanzleimarketing auf die nächste Stufe heben können.

Foto(s): ©Pexels/Anna Nekrashevich, ©Pexels/Andrea Piacquadio, ©anwalt.de/KGR

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