Beleidigung als Straftat: Definition, Formen und Folgen
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Inhaltsverzeichnis
- Beleidigung: Definition nach § 185 StGB, Formen und Beispiele
- Wann ist eine Beleidigung strafbar?
- Unterschied Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
- Beleidung: Strafe droht!
- Anzeige wegen Beleidigung erhalten: Das sollten Beschuldigte wissen
- Anzeige wegen Beleidigung erstatten: Was Opfer beachten sollten
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beleidigung
Die Grenzen, wann eine negative Äußerung als Beleidigung von jemandem aufgefasst wird, sind im Privaten oft nicht eindeutig gesetzt. Wie eine Beleidigung rechtlich definiert wird, ab wann sie strafbar ist und welche konkreten Strafen drohen, erfahren Sie von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer und Rechtsanwältin Manon Heindorf.
Experten-Autoren dieses Themas
Beleidigung: Definition nach § 185 StGB, Formen und Beispiele
Definition
Der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB zählt zu den sogenannten „Ehrdelikten“. Das zu schützende Rechtsgut ist also die Ehre eines Menschen. Eine strafbare Beleidigung begeht man, wenn man die Ehre eines anderen Menschen herabzusetzen versucht. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, eine versehentliche Beleidigung gibt es nicht.
Formen
Eine Beleidigung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- durch eine mündliche oder schriftliche Aussage wie Schmähworte („Arschloch!“) oder herabsetzende Behauptungen („Die hat sich hochgeschlafen!“)
- durch abfällige Gesten (z. B. Zeigen des Mittelfingers), aber auch durch Tätlichkeiten wie Anspucken oder sogar durch Unterlassungen
- im persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer oder in dessen Abwesenheit, etwa in den sozialen Medien
Beleidigungen, die nicht aufgrund ihrer Aussage, sondern aufgrund der Umstände der Äußerung als solche zu bewerten sind, nennt man „Formalbeleidigungen“.
Beleidigung vs. Meinungsfreiheit
Bei Ehrdelikten steht die Justiz ständig vor der Schwierigkeit, den Schutz des Persönlichkeitsrechtes mit dem der Meinungsfreiheit abzuwägen. Entscheidende Fragen sind dabei etwa:
- Hat die Aussage eine sachliche Grundlage?
- Dient sie nur der Diffamierung des Opfers oder einem höheren Zweck?
- Erhebt sie den Anspruch, ernst genommen zu werden?
„Sexualisierte Beleidigung“
Diese Sonderform steht nicht im Strafgesetzbuch, taucht aber als Begriff in der Rechtspraxis immer wieder auf. Sie wird, abhängig vom konkreten Einzelfall, vom Sexualstrafrecht überlagert. So handelt es sich bei einer sexualisierten Beschimpfung (z. B. „Schlampe“) um eine einfache Beleidigung gemäß § 185 StGB, bei Tätlichkeiten oder eindeutigen Aufforderungen aber eher um sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder sexuelle Nötigung (§ 177 StGB).
„Verhetzende Beleidigung“ (§ 192 StGB)
Dieser höchst problematische, kürzlich erfundene Straftatbestand bezieht sich auf Aussagen, von denen sich jemand beleidigt fühlt, da er/sie/es sich z. B. einer nationalen, religiösen, weltanschaulichen, sexuellen oder ethnischen Gruppe zugehörig fühlt, die durch die betreffende Aussage beleidigt wird. Wer Inhalte an eine Person gelangen lässt, die sich potenziell davon beleidigt fühlen könnte, riskiert nunmehr, sich strafbar zu machen. Es bedarf weder eines konkreten Bezugs auf die Person des „Opfers“ noch einer Öffentlichkeitswirkung.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Beleidigungsfreie Sphären
Wird eine despektierliche Aussage im Vertrauen, im engsten Familienkreis oder unter Eheleuten getätigt, spricht man von einer „beleidigungsfreien Sphäre“, in der straflos Tatsachenbehauptungen oder Werturteile ausgetauscht werden können.
Beleidigung einer Gruppe
Grundsätzlich gilt, dass eine strafbare Beleidigung einen objektiv erkennbaren Bezug zu einer Person haben muss. Kollektivbeleidigungen („all cops are bastards“ etc.) sind daher nur strafbar, wenn sie provokant im Angesicht eines Angehörigen der betreffenden Gruppe getätigt oder mit einer anderen klaren Individualisierung oder Eingrenzung auf einen bestimmten Personenkreis versehen wurden. Der § 192 StGB hat diesen ohnehin schwierig zu handhabenden Rechtsgrundsatz jedoch in Bezug auf einige bestimmte Gruppen praktisch aufgelöst.
Satire
Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Kunst- und Satirefreiheit, da hier immer eine Öffentlichkeitswirkung gegeben ist. Entscheidendes Kriterium bei der Feststellung, ob es sich bei einem Inhalt um Satire oder eine strafbare Beleidigung handelt, ist – abgesehen von der Aufweichung durch § 192 StGB – das Vorhandensein eines berechtigten Interesses seitens des „Täters“.
Antragsdelikt
Beleidigung ist gemäß § 194 Abs. 1 StGB ein Antragsdelikt, kann also nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn das Opfer (oder wer sich dafür hält) binnen 3 Monaten Anzeige erstattet und einen Strafantrag stellt. Ausnahme sind Fälle von besonderem öffentlichen Interesse.
Einen Strafantrag kann das Opfer zurückziehen. Wenn kein öffentliches Interesse an dem Fall besteht, wird das Ermittlungsverfahren dann eingestellt.
Verjährung
Beleidigung verjährt nach 3 Jahren. Danach kann sie nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss der Tat.
Unterschied Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind allesamt Ehrdelikte, die im Volksmund „Rufmord“ genannt werden.
Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung, die nicht erwiesenermaßen wahr ist, gilt als üble Nachrede gemäß § 186 StGB. Beispiel: In einer Vereinskasse fehlt Geld, und jemand äußert die Vermutung, der zweite Vorsitzende habe in die Kasse gegriffen.
Eine ehrverletzende Behauptung, die erwiesenermaßen unwahr ist und wider besseres Wissen getätigt wird, gilt als Verleumdung gemäß § 187 StGB. Beispiel: Jemand liegt im Streit mit seinem Nachbarn und verbreitet erfundene Geschichten darüber, dass der Nachbar wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft sei.
Sowohl üble Nachrede als auch Verleumdung sind Behauptungen über jemanden gegenüber Dritten, während eine Beleidigung – egal ob Beschimpfung, Geste oder Tätlichkeit – gegenüber dem Opfer selbst erfolgt.
Beleidung: Strafe droht!
Die Strafe der Beleidigung besteht in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Letzteres bedeutet, dass mit der Beleidigung unmittelbar körperlich, im ehrverletzenden Sinn, auf die andere Person eingewirkt werden muss. Dies kann sowohl in Gestalt der Erzwingung eines entwürdigenden Zustandes, also beispielsweise durch das Abschneiden der Haare oder des Barts, zum Ausdruck kommen oder aber in Gestalt einer körperlichen Duldung, wie beispielswiese durch das Anspucken der anderen Person.
Für Beleidigungen gilt die Besonderheit, dass diese strafrechtlich nur dann verfolgt werden können, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde (dazu s. o.).
Beleidigungen werden in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe geahndet. Eine Freiheitsstrafe kommt in Betracht, wenn der Täter bereits erheblich (einschlägig) vorbestraft ist. Von der Rechtsprechung als Beleidigung eingestuft wurde zum Beispiel das Tippen an die Stirn, ergo das umgangssprachliche „den Vogel zeigen“, oder das Bezeichnen eines Polizeibeamten als „Scheißbullen“. Wobei das in der Gesellschaft oft adaptierte Verhalten des „Vogelzeigens“ sicherlich am unteren Rand der Beleidigungsschwelle einzuordnen sein dürfte und daher, wenn überhaupt, lediglich mit einer geringen Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen belegt werden würde. Bei guter Verteidigung ist auch die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen möglich. Die Beleidigung von Polizeibeamten als „Scheißbullen“ dürfte hier schwerer wiegen. Beleidigungen zum Nachteil von Organen der Rechtspflege werden grundsätzlich mit höheren Gelstrafen belegt. Realistisch kann hier mit einer Gelstrafe von 60 Tagessätzen gerechnet werden. Bei einem Ersttäter besteht bei ordentlicher Verteidigung aber grundsätzlich auch die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, gem. § 153a StPO.
Anzeige wegen Beleidigung erhalten: Das sollten Beschuldigte wissen
Sofern Sie diese Situation trifft und Sie werden als Täter einer Beleidigung beschuldigt, sollten Sie dies nicht verharmlosen. Je nach Tathergang, Schwere der Beleidigung und dem persönlichen Strafregister kann eine Beleidigung durchaus empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wird bei der Polizei gegen Sie eine Beleidigung zur Anzeige gebracht, sollten Sie in keinem Falle ohne Rücksprache mit einem Anwalt den zugesandten Anhörungsbogen ausfüllen oder gar einen Termin zur polizeilichen Vernehmung wahrnehmen. Sollten Sie also eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben, kontaktieren Sie unbedingt Ihren Anwalt des Vertrauens.
Ihr Anwalt hat die Aufgabe, den Tatvorwurf durch Hinzuziehung von günstigen Begleitumständen für Sie mit einer Einstellung, eventuell sogar schon im Ermittlungsverfahren, aus der Welt zu schaffen, oder sollte die Beleidigung schwerer wiegen, in einem etwaigen Strafverfahren auf eine geringe Geldstrafe zu plädieren. Ihr Verteidiger sollte sich insbesondere auch mit der Abwägung zwischen der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auseinandersetzen und Ihren Sachverhalt hierunter subsumieren. Ein Rechtsanwalt kann bereits früh im Verfahren dafür Sorge tragen, dass das Recht der Meinungsfreiheit ausreichend beachtet wird. In vielen Fällen kann so eine Anklage und damit eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden.
Nicht zu verachten sind neben den strafrechtlichen Folgen im Zweifel auch die dem Beleidigten zustehenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz. Der Ausgang des Strafverfahrens kann bereits erhebliche Auswirkungen auf die spätere Schadensersatzklage haben. Umgekehrt kann die vorherige zivilrechtliche Einigung ein gutes Licht auf das folgende Strafverfahren werfen. Aus diesem Grund lohnt sich bereits aus diesem Grund das frühzeitige Kontaktieren eines Rechtsanwalts.
Anzeige wegen Beleidigung erstatten: Was Opfer beachten sollten
Die Gefahr, selbst Opfer einer Beleidigung zu werden, ist in unserer heutigen schnelllebigen und digitalisierten Gesellschaft groß. Es empfiehlt sich als Betroffener, nicht auf eine etwaige Beleidigung einzugehen und ruhig zu bleiben. Ein etwaiger Gegenangriff führt im Zweifel erst einmal selbst zur Anzeige, auch wenn hierbei sicherlich die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB oder aber die Konstellation der wechselseitig begangenen Beleidigungen gem. § 199 StGB eine Rolle spielen.
Als Opfer einer Beleidigung steht es Ihnen frei, dies zur Anzeige zu bringen. Anzeige erstatten können Sie bei jeder Polizeidienstelle, Staatsanwaltschaft oder über die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes. Es empfiehlt sich allerdings, den Sachverhalt zuvor von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann einschätzen, welche Erfolgsaussichten eine Strafanzeige hat und ob Ihnen möglicherwiese zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Gestalt eines Schmerzensgeldes zustehen.
Auch kann Ihr Anwalt für Sie die Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstatten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren geltend zu machen, sodass Ihnen die Beschreitung des Zivilrechtsweges erspart bleiben kann.
Sollten Sie Opfer einer Beleidigung geworden sein, wenden Sie sich an Ihren Anwalt des Vertrauens, der Sie diesbezüglich umfassend beraten kann.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Beleidigung
Was gilt als Beleidigung?
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland seine Meinung gemäß Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 GG frei äußern. Aber auch die Meinungsfreiheit kann eingeschränkt sein, wenn andere Grundrechte dem gegenüberstehen: Verletzt eine Äußerung die persönliche Ehre einer Person, kann die Grenze der Meinungsäußerungsfreiheit erreicht sein, wenn in der Äußerung „Missachtung oder Nichtachtung“ zum Ausdruck kommt. Insofern findet die Meinungsfreiheit eine Grenze, wenn der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt ist.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Nicht jede „gefühlte“ Beleidigung erfüllt auch tatsächlich den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Notwendig ist ein ehrverletzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung, die gegenüber bzw. in Bezug auf eine bestimmte Person geäußert wird. Selbst dann ist aber nicht jede beleidigende Äußerung als Beleidigung strafbar.
Kann eine Beleidigung verjähren?
Handelt es sich um eine strafbare Beleidigung, gilt – wie für andere Straftaten – eine Verjährungsfrist. Die sogenannte Verfolgungsverjährung beträgt im Falle einer Beleidigung nach § 185 1. Halbsatz StGB grundsätzlich 3 Jahre. Wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder tätlich etc. (§ 185 2. Halbsatz StGB) erfolgt ist, verjährt die Beleidigung hingegen in fünf Jahren.
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Rechtstipps zu "Beleidigung" | Seite 45
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13.05.2014 Rechtsanwalt Guido C. Bischof„… /kundigung-eines-azubi-nach-beleidigung-auf-facebook/) hatte ich bereits über die fristlose Kündigung eines Azubis geschrieben, der seinen Ausbildenden auf Facebook beleidigt hatte. Während der Azubi …“ Weiterlesen
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07.05.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… Beleidigung zu riskieren. Dies gilt aber nicht für jede Art von Gepöbel, deswegen passen Sie jetzt gut auf. Generell kann Folgendes gesagt werden: Wer ein kreatives Schimpfwort gebraucht, ist meist fein raus …“ Weiterlesen
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17.04.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… den Arbeitgeber massiv beleidigt und somit seine Ehre verletzt. Das Landearbeitsgericht bezog sich im zweiten Teil auf die Feststellung des Arbeitsgerichts Bochum. Dieses hatte festgestellt, dass die Beleidigungen …“ Weiterlesen
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11.04.2014 GKS Rechtsanwälte„… eine Beleidigung im Straßenverkehr oder bei einem Verstoß gegen die Umweltzone, für den 1 Punkt eingetragen worden ist. Wie werden die neuen Punkte verteilt? In Zukunft wird für einfache …“ Weiterlesen
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01.04.2014 NAU Rechtsanwälte„… . eine Beleidigung, die im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme begangen wurde. Darüber hinaus werden auch Punktebewertung und Tilgungsfristen wesentlich vereinfacht: Eingetragene Ordnungswidrigkeiten …“ Weiterlesen
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24.03.2014 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… oder genötigt, ist die Aufnahme im Regelfall verwertbar. Wird man hingegen vom Gesprächspartner bloß „blöd angegangen“ und liegt noch keine Diskriminierung, Nötigung oder Beleidigung oder Bedrohung …“ Weiterlesen
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24.03.2014 Rechtsanwältin Anja Groeneveld„… der Vater ab mit der Begründung, der Sohn habe ihm vor ein bis zwei Jahren eine SMS mit beleidigendem Inhalt geschrieben. Der Sohn begründete seinen Wunsch, den Führerschein jetzt zu machen, damit …“ Weiterlesen
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14.03.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , liegt ein rechtswidriger Streik vor, der zur Kündigung und eventuell sogar Schadensersatzansprüchen führen kann. Kein Freibrief für Beleidigungen In Arbeitskämpfen wird der Tonfall …“ Weiterlesen
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13.03.2014 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… insbesondere eine Eintragung von Beleidigungen im Straßenverkehr, unberechtigtem Befahren der Umweltzone und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Mit der neuen Punkteunterteilung …“ Weiterlesen
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13.03.2014 Rechtsanwalt Philipp Adam„Das Amtsgericht Germersheim hat mit Beschluss vom 12. März 2014 ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten gegen einen Heranwachsenden vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen …“ Weiterlesen
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12.03.2014 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… als Bagatelldelikt zu bezeichnenden Straftaten gegen den Arbeitgeber, bei groben Beleidigungen der Mitarbeiter oder der Kunden, bei sexueller Belästigung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz …“ Weiterlesen
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04.03.2014 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… . Ebenso unzulässig sind Meinungsäußerungen, denen ein Anknüpfungspunkt fehlt oder Äußerungen, bei denen die Verächtlichmachung des Arztes im Vordergrund steht. Strafbare Äußerungen wie Beleidigungen …“ Weiterlesen
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19.02.2014 Rechtsanwalt Philipp Adam„… ") auf einem Kleidungsstück dann den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB erfüllt, wenn er gegenüber einem zahlenmäßig überschaubaren und gegenüber der Gesamtgruppe klar umgrenzbaren Kreis von zum Kollektiv …“ Weiterlesen
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19.02.2014 Rechtsanwalt Martin Klein„Abfällige oder beleidigende Äußerungen kommen in vielen Betrieben oft vor. Überschreiten diese Äußerungen ein gewisses Maß zur Strafbarkeit, insbesondere wenn sie den Tatbestand der Verleumdung …“ Weiterlesen
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13.02.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Fahrerlaubnis, Beleidigung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen und Medikamenten, Unfallflucht, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Tötung sind dagegen …“ Weiterlesen
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13.02.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… „nicht verkehrssicherheitsgefährdenden" Verstöße: Fahren ohne Umweltplakette, Fahrtenbuchauflage nicht erfüllt (bisher jeweils ein Punkt), Beleidigung im Straßenverkehr (bisher immerhin fünf Punkte …“ Weiterlesen
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04.02.2014 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Solche Beleidigungen sind nicht hinnehmbar und werden von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Hinzu kommt, dass sich Äußerungen im Internet sehr schnell …“ Weiterlesen
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23.01.2014 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… des Zulässigen überschreitet. Zwar wissen Leser heute wohl beleidigende Schmähungen als Momentaufnahme und ggf. Einzelmeinung einzuordnen, aber dennoch ist das Internet zu Recht kein rechtsfreier Raum. Gegen …“ Weiterlesen
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15.01.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , aber zumindest der von ihm beschäftigten (vorgesetzten) Mitarbeiter. Ausgangsfall: Im Ausgangsfall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihren Vorgesetzten Strafanzeige wegen Beleidigung und sexueller Belästigung …“ Weiterlesen
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16.12.2013 Rechtsanwalt Friedemann Koch„… . Hierbei genügt es nicht, aus dem Zusammenhang gerissene beleidigende Äußerungen aufzuzählen, da das Gericht die Möglichkeit haben muss, den Gesamtzusammenhang einzuschätzen, vor dem eine verbale …“ Weiterlesen
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16.12.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… (Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 14.3.2013 - 3 A 339/11) , für 13 Beleidigungen (Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612) , für einen zweifachen sexuellen …“ Weiterlesen
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04.12.2013 anwalt.de-Redaktion„… zu erleben. Andererseits ist es aber kein Freibrief, alles zu tun, was man sich im Arbeitsalltag, gegebenenfalls zu Recht, nicht traut. Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen beispielsweise …“ Weiterlesen
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12.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… (Az.: 5 S 595/12). Gericht sah keine schwerwiegende Beleidigung Im der Entscheidung zugrundeliegendem Fall war ein alkoholisierter Radfahrer von einem Polizeibeamten zur Blutentnahme …“ Weiterlesen
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06.11.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Drohungen, Verleumdungen, Nötigungen und Beleidigungen: Was viele sich von Angesicht zu Angesicht nicht trauen, tun sie - dann meist unter fremdem Namen - im Internet. Gerade in sozialen Netzwerken …“ Weiterlesen