Berliner Volksbank verwendete falsche Widerrufsbelehrungen!

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Update: Dieser Artikel ist z.T. veraltet. Ob Ihnen bei einem vor oder nach dem 10.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zustehen könnte, entnehmen Sie bitte dem Rechtstipp Update Widerrufsjoker Immobiliendarlehen 2017 oder stellen Sie bei Rechtsanwalt Dr. Schweers direkt eine Anfrage.

Die Berliner Volksbank eG mit Sitz in Berlin ist eine der größten Genossenschaftsbanken in Deutschland. In Berlin und im Umland ist sie eine Immobilienfinanziererin mit beträchtlichem Marktanteil. Viele Berliner und Brandenburger zahlen an die Berliner Volksbank noch ihre alten Hochzinskredite ab, während zwischenzeitlich die Zinsen auf Rekordtief gesunken sind.

Der Widerruf des Darlehens ist eine rechtliche Möglichkeit, sich von veralteten teuren Krediten zu lösen.

Die Berliner Volksbank schaffte es wie viele andere Volksbanken nicht, die Verbraucher nachvollziehbar und dem Gesetz entsprechend über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Rechtsfolge ist, dass der Kredit auch noch Jahre später wirksam widerrufen und rückabgewickelt werden kann. Verbraucher, die mit einem Kredit der Berliner Volksbank ein Haus gebaut oder gekauft oder auf andere Weise investiert haben, sollten daher prüfen, ob sie nicht mittels des Widerrufs vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen oder zu niedrigeren Zinsen umschulden wollen.

Beispielhaft ist eine Belehrung aus dem Jahr 2009 zu nennen. Diese Belehrung kann bei dem Verbraucher den Eindruck erwecken, dass die Widerrufsfrist bereits mit Übersendung der Vertragsurkunde beginnt, die die Bank bereits (ggf. nur maschinell) unterschrieben hat, der Verbraucher aber noch unterschreiben soll. Zumindest lässt die sinngemäß hier wiedergegebene Formulierung, dass die Frist einen Tag nach Mitteilung der Widerrufsbelehrung und Erhalt einer Vertragsurkunde beginne, diesen Schluss zu. Selbstverständlich beginnt die Frist aber nicht, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgegeben, also selbst die Urkunde unterschrieben hat.

Zudem werden die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Widerruf ergeben, einseitig zulasten des Verbrauchers dargestellt. In der Belehrung ist nämlich nur von Zahlungen die Rede, die der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf erfüllen müsse. In dem Muster, das der Gesetzgeber den Banken zur Verfügung stellte, hieß es dagegen zu Recht: Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden; d. h. sowohl von dem Verbraucher als auch von der Bank. Der Bundesgerichtshof urteilte bereits, dass die Widerrufsfolgen nicht einseitig dargestellt werden dürfen.

Wie in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase leicht zu sehen, geht der Widerruf wirtschaftlich betrachtet in der Regel auch zugunsten des Verbrauchers aus.

Bei Kreditverträgen mit der Berliner Volksbank bestehen also gute Chancen für Verbraucher, den Widerruf erfolgreich durchzusetzen. Wer sein Prozesskostenrisiko ganz ausschalten will, kann einen Prozesskostenfinanzierer einbinden. Rechtsanwalt Dr. Schweers arbeitet mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Der Mandant muss sich allerdings darauf einstellen, einen Teil des eingeklagten finanziellen Vorteils an den Prozesskostenfinanzierer auszuzahlen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann der Verbraucher sein Recht ohnehin abgesichert und mit Nachdruck verfolgen.

Der Gesetzgeber wird den „Widerrufsjoker” für Darlehensverträge abschaffen, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Jeder Verbraucher hat nur noch bis einschließlich den 21.06.2016 Zeit, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen und die Niedrigzinsphase auszunutzen. Danach ist der Widerruf endgültig nicht mehr möglich.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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