Ergebnis beim Deckkater bleibt aus – wer trägt die Kosten?
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Besuch beim Deckkater – Halter der Katze und des Katers sollten im Vorfeld einen schriftlichen Deckvertrag abschließen.
Aus Vorfreude auf das quirlige Miteinander süßer Kätzchen wird Enttäuschung. Denn nach dem Besuch beim Deckkater bleibt das Ergebnis aus. Wer trägt die Kosten?
Lange haben wir überlegt, das Für und Wider abgewogen, immer wieder unsere schöne Kätzin angesehen und uns dann entschieden: Ja, wir wünschen uns Kitten, mögen vielleicht sogar eine kleine Hobbyzucht beginnen. Das Abenteuer beginnt.
Katze wurde nicht befruchtet
In der passenden Zeit verbringt unsere Katzendame nach gründlicher Suche und Auswahl eines geeigneten Partners ihren Liebesurlaub beim Deckkater. Aber dann die Enttäuschung. Als bald nach ihrer Rückkehr müssen wir feststellen, dass es nicht geklappt hat. Unsere Katze wurde nicht befruchtet. Der Traum vom Wohnzimmer voller Kitten ist erst einmal geplatzt, und darüber hinaus stellt sich für so manchen Katzenbesitzer die Frage: Muss ich denn nun trotzdem die Decktaxe bezahlen? Schließlich hat der Kater seine ihm zugedachte Aufgabe ja nicht erfüllt.
Decktaxe muss bezahlt werden
Ja, die Decktaxe muss trotzdem gezahlt werden, denn in der Regel handelt es sich bei dem Deckvertrag nicht um einen Werkvertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg, hier also die Trächtigkeit der Katze, geschuldet ist, sondern um einen Dienstvertrag. Bei dem Dienstvertrag schuldet der Katerbesitzer eine Leistung, ein Bemühen, die Trächtigkeit zu erreichen. So unzufrieden man als Katzenbesitzer mit diesem Ergebnis auch zunächst sein mag, so richtig ist es bei Lichte betrachtet doch. Zu viele Faktoren spielen bei dem Deckakt eine Rolle, als dass der Halter des Katers den Erfolg garantieren kann. Auch wenn die gewollte Trächtigkeit nicht eintritt, so hat der Katerbesitzer einiges geleistet. Namentlich die Katze in seinen Haushalt aufgenommen, verpflegt und gepflegt, allgemein und beim Deckakt beaufsichtigt. Diese Mühen sind zu honorieren.
Schriftlicher Deckvertrag sollte ein Muss sein
Zumeist schließen die Halter der Katze und des Katers im Vorfeld – dazu muss ausdrücklich geraten werden – einen schriftlichen Deckvertrag, der Regelungen auch für die Option der fehlgeschlagenen Deckung enthält. Hier ist auf Seiten des Katerbesitzers Vorsicht geboten. Formulierungen etwa wie: „Die Katze verbringt Zeitraum x bei dem Besitzer des Katers und soll in diesem Zeitraum gedeckt werden“, können aus dem eigentlichen Dienstvertrag einen Werkvertrag machen, wonach doch der Erfolg der Trächtigkeit geschuldet ist und sich die Zahlung der Decktaxe daran knüpft.
Auch die Besitzer der Katze sollten ihren Deckvertrag gut studieren, insbesondere wenn dieser Regelungen über die weitere Verwendung der Kitten enthält. Die Kitten sind Eigentum der Katzenbesitzer. Wesen des Eigentumsrechtes ist es, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über Eigentum frei verfügen zu dürfen. So manche in der Praxis getroffenen Regelungen (etwa dass der Katerbesitzer festlegt, wie viele der Kitten ins Ausland verkauft werden oder generell zur Zucht zugelassen werden dürfen) könnten unangemessen benachteiligen und unwirksam sein.
Fazit
Besser ein ausgewogener schriftlicher Deckvertrag als nur ein Handschlag, damit nicht unnötige Auseinandersetzungen das Glück trüben.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich telefonisch oder per E-Mail an die Anwaltskanzlei Daniela Müller. Wir beraten Sie gern.
Ihre Daniela Müller
Rechtsanwältin Daniela Müller aus Bielefeld und Steinhagen
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