Nachbars Garten als Katzenklo?

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Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Katzenhaltern und Nachbarn, weil die Haustiere sich im Garten erleichtern. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?

Katzenbesitzer kennen das.

Nicht jeder Nachbar vermag den Freigang unserer Stubentiger zu schätzen. Insbesondere um die Hinterlassenschaften der Tiere auf fremden Grundstücken hat sich schon so manch heißer Disput am Gartenzaun entfacht.

Aber wie ist denn nun die Rechtslage? 

Muss ich Sorge dafür tragen, dass meine Katze Nachbars Garten nicht betritt, wenn ihn das stört? Bin ich als Katzenhalter verpflichtet, den Kot meiner Katze aus seinem Garten zu beseitigen oder den angeknabberten Salat zu ersetzen? 

Die Antwort lautet „Jein“. 

Grundsätzlich hat der Katzenhalter für jedwede Störung oder jeden Schaden, den seine Katze anrichtet, zu haften. Dies als Folge der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Steht fest, dass meine Katze ständig das Gemüsebeet verwüstet, so habe ich – eigentlich auch selbstverständlich – Schadensersatz für das Gemüse zu leisten.

Auf Verlangen des Nachbarn habe ich auch durch geeignete Maßnahmen Sorge dafür zu tragen, dass sich das Verhalten nicht wiederholt. Dies jedenfalls dann, wenn aus Sicht eines objektiven Dritten die Beeinträchtigung nach Art und Umfang das übliche Maß überschreitet und daher nicht zumutbar ist.

Hier kommt das Aber: Den grundsätzlichen Haftungsgrundsatz einschränkend, geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass die Haltung einer Katze mit freiem Auslauf in einer grünen Wohngegend üblicher Bestandteil der Lebensführung vieler Familien ist und vom Nachbarn geduldet werden muss. 

Geduldet werden muss nach den Grundsätzen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses daher auch das Betreten des eigenen Gartens und die Kotablagerung zumindest einer Katze. Anders ist dies für die Haltung von drei Katzen entschieden worden, hier muss der Nachbar die von den Tieren ausgehenden Störungen nicht mehr hinnehmen (AG Neu-Ulm AZ: 2 C 47/98). 

Insgesamt gilt wie immer: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“. Bevor der Streit über die Katze am Gartenzaun eskaliert, womöglich §§ und Schlimmeres herübergeworfen werden, empfiehlt sich zum Wohl des Tieres der Dialog und die Suche nach gemeinsamen Wegen.

Ihre Daniela Müller

Rechtsanwältin Daniela Müller aus Bielefeld und Steinhagen: www.hundeakademie-owl.de


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