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Fernabsatzvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Fernabsatzvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Fernabsatzverträge werden gemäß § 312c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwischen Verbraucher und Unternehmern über sogenannte Fernkommunikationsmittel – beispielsweise per E-Mail, Telefax, Telefon oder im Internet – abgeschlossen. Gleichzeitig bedeutet dieser Vertragsschluss, dass kein persönlicher Kontakt zwischen den Vertragsparteien besteht.
  • Der Fernabsatzvertrag beinhaltet das Liefern von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
  • Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben.
  • Die Widerrufsfrist von Fernabsatzverträgen beträgt 14 Tage.
  • Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss, bei Warenlieferungen, wenn die Ware dem Verbraucher zugestellt wurde.
  • Jedoch kann mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht nicht jeder Kauf rückgängig gemacht werden. Diese Ausnahmen sind in § 312g Abs. 2 BGB definiert. Dabei handelt es sich beispielsweise um schnell verderbliche Produkte oder Hygieneartikel, deren Versiegelung bereits aufgebrochen ist.

Was ist ein Fernabsatzvertrag?

Ein Fernabsatzvertrag wird zwischen Verbraucher und Unternehmer nicht in Geschäftsräumen, sondern über sogenannte Fernkommunikationsmittel geschlossen. Das heißt gleichzeitig, dass die Vertragsparteien körperlich nicht anwesend sind.

Gemäß § 312c Abs. 2 BGB sind unter dem Begriff Fernkommunikationsmittel folgende Kommunikationsmittel zu verstehen:

  • Internet
  • Telefon
  • Telefax
  • E-Mails
  • Briefe
  • Kataloge
  • Rundfunk
  • über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten, beispielsweise SMS

Fernabsatzverträge können sowohl zur Lieferung von Waren als auch zur Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden.

Widerruf eines Fernabsatzvertrags – was ist zu beachten?

Laut § 312g Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie einen Fernabsatzvertrag abgeschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Abschluss des Vertrags, bei Warenlieferungen zum Zeitpunkt, wenn die Ware an den Verbraucher zugestellt wurde.

Geht es um den Vertragswiderruf, ist der Käufer dazu verpflichtet, den Verkäufer darüber in Kenntnis zu setzen. Ein bloßes Zurücksenden der Ware reicht nicht aus. Der Widerruf kann entweder schriftlich – per Einschreiben, Fax oder per E-Mail – oder mündlich erfolgen. Verbrauchern wird jedoch der schriftliche Widerruf empfohlen. Der Grund des Widerrufs muss nicht genannt werden.

Welche Verträge können nicht rückgängig gemacht werden?

Das gesetzliche Widerrufsrecht kennt auch Ausnahmen, die in § 312g Abs. 2 (BGB) geregelt sind. Dabei handelt es sich um Verträge

  • zur Lieferung von Waren, die auf Wunsch des Verbrauchers für dessen persönliche Bedürfnisse angefertigt wurden, beispielsweise Maßanfertigungen für Bekleidung
  • über schnell verderbliche Produkte bzw. Waren mit kurzem Verfallsdatum, wie zum Beispiel Obst und Gemüse sowie Schnittblumen
  • über Gesundheits- oder Hygieneartikel, deren Versiegelung bereits geöffnet wurde, beispielsweise Arzneimittel und Kosmetikartikel
  • zur Lieferung von Computersoftware, Ton- oder Videoaufnahmen, deren Versiegelung nach der Lieferung bereits aufgebrochen wurde, wie beispielsweise Computerspiele, DVDs oder Musik-CDs

Darüber hinaus besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht unter anderem bei:

  • Strom- und Gaslieferungen
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten – ausgenommen sind Abonnement-Verträge
  • Verträgen über Warenbeförderung, Beherbergungen, Kfz-Vermietungen und Speisen- und Getränkelieferungen
  • Waren und Dienstleistungen, die in Verbindung mit Preisschwankungen stehen, die innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen auftreten können und die der Verkäufer nicht beeinflussen kann. Dies sind beispielsweise spekulative Geschäfte wie der Kauf von Devisen, Wertpapieren oder Edelmetallen
Foto(s): ©Pexels/Anna Shvets

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Rechtstipps zu "Fernabsatzvertrag" | Seite 13

  • 14.06.2010 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion
    „Seit dem 11.06.2010 ist das Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts in Kraft. Dieses Gesetz gilt für alle Fernabsatzverträge. Die wichtigste formale Änderung ist, dass die neue …“ Weiterlesen
  • 26.03.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Eine Klausel über die Rücksendekosten bei Fernabsatzverträgen ist nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Dabei genügt die Vereinbarung mittels AGB …“ Weiterlesen
  • 07.10.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… bei der Frage eine Rolle, ob sie Verbraucherrechte, wie etwa das spezielle Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen, geltend machen können. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden …“ Weiterlesen
  • 03.09.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… sind. Wer seinen Fehler bemerkt, der sollte auf jeden Fall sofort den Vertrag widerrufen. Verbraucher haben bei solchen Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312d, 355 BGB. Die Frist …“ Weiterlesen
  • 18.08.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „Seit 04.08.2009 ist das Gesetz in Kraft, mit dem das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen im Hinblick auf Dienstleistungen geändert wurde (verkündet in BGBl. 2009 Teil I, Nr. 49, S …“ Weiterlesen
  • 10.06.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… in der Widerrufsfrist Premium-SMS-Abos sind Fernabsatzverträge, für die spezielle Verbraucherschutzvorschriften gelten. Daher haben Verbraucher grundsätzlich das Recht, solche Premium-SMS-Abonnements …“ Weiterlesen
  • 27.05.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Der Unternehmer muss dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen hinreichende Informationen über dessen Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss zukommen lassen. Nur dann gilt die Frist von zwei Wochen …“ Weiterlesen
  • 04.12.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… erfolgen - also auch noch nach Jahren. Bei Verträgen, die per Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Seiten zustande kommen, handelt es sich um Fernabsatzverträge für die gemäß § 312b ff. BGB ebenfalls …“ Weiterlesen
  • 03.11.2008 Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
    „… Widerrufsrechte gibt, die beachtet werden müssen. Die Lösung: Die englische Rechtsordnung kennt, wie die Deutsche, verbraucherschützende Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern …“ Weiterlesen
  • 07.07.2008 Rechtsanwalt Siegfried Reulein
    „… auch das Widerrufsrecht bei Haustürwiderrufsgeschäften, Verbraucherkrediten und Fernabsatzverträgen, finden ihre wesentliche Grundlage in europäischen Richtlinien. Diese Richtlinien müssen durch den deutschen …“ Weiterlesen