Filesharing: Abmahnung oder Mahnbescheid der rka Rechtsanwälte für Koch Media?

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Ist auch Ihnen einen Mahnbescheid der rka Rechtsanwälte geschickt worden? Die rka Rechtsanwälte versenden Mahnbescheide für ihre Mandantin Koch Media. Die Koch Media GmbH entwickelt Software für Computerspiele und vertreibt diese auch. Der Mahnbescheid enthält die Aufforderung an die Betroffenen, den dort angegebenen Geldbetrag zu überweisen. Dieser sei laut den rka Rechtsanwälten aus den vorgerichtlichen Kosten der Abmahnung sowie einem Teilschadensersatz zusammengesetzt.

Vor dem Mahnbescheid eine Abmahnung erhalten?

Dem Mahnbescheid ist eine Abmahnung aus dem Vorjahr vorausgegangen. Als Grund für die Abmahnung wird genannt, dass der Abgemahnte ein von der Koch Media GmbH herausgebrachtes Computerspiel über seine IP-Adresse auf einem Peer-to-Peer Netzwerk (einer Internettauschbörse) genutzt und dadurch eine Datei mit dem urheberrechtlich geschützten Computerspiel für Dritte bereitgehalten und widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht habe. In dieser sogenannten Filesharing-Abmahnung forderten die rka Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages innerhalb einer angegebenen Frist.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie einen Mahnbescheid oder eine Abmahnung jeglicher Art erhalten haben, zögern Sie nicht. Sollten Sie nämlich gar nichts tun, droht die Rechtskräftigkeit der Forderung. Nach Erhalt eines Mahnbescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, auf diesen zu reagieren. Sie sollten die Forderungen der Abmahnung oder des Mahnbescheids, insbesondere die Höhe der geltend gemachten Ansprüche, von einem sachkundigen Anwalt prüfen lassen.

Die AnwältInnen der Media Kanzlei sind hierfür der geeignete Ansprechpartner. Wir sind sehr erfahren und stehen Ihnen im Bereich des Filesharing oder anderen medienrechtlichen Angelegenheiten gerne beratend zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne sofort, um keine Zeit zu verlieren.

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Foto(s): pixabay

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