Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Forderung!

Forderung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Unternehmerin erhält eine Lieferung vom Lieferanten und unterschreibt den Lieferschein.

Was ist eine Forderung?

Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Leistung. Das Gegenstück dazu ist die Verbindlichkeit, die im Wesentlichen das Gleiche ist, aber aus Perspektive des Schuldners einen ihn verpflichtenden Anspruch bezeichnet. Eine Forderung entsteht immer dann, wenn ein Anspruch nicht sofort erfüllt wird und damit erlischt.

Welche Arten von Forderungen gibt es?

Betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich sind Forderungen in der Buchhaltung von Unternehmen zu berücksichtigen. Sie sind in der Jahresbilanz auf der Aktivseite darzustellen unter dem „Umlaufvermögen“. Gemäß § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) lassen sich diese Forderungen in folgende Kategorien unterteilen:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • sonstige Vermögensgegenstände

Außerdem wird zwischen folgenden Arten von Forderungen unterschieden:

Bei einwandfreien Forderungen wird ein vollständiger Zahlungseingang erwartet. Sie werden deshalb in der Bilanz mit dem gesamten Nennbetrag angesetzt.

Um zweifelhafte Forderungen handelt es sich, wenn der Schuldner mehrere Mahnungen ignoriert hat oder bereits eine Insolvenzbekanntmachung stattgefunden hat. In dem Fall kann der Gläubiger nicht sicherstellen, dass die Zahlung bis Jahresende eingegangen ist.

Uneinbringliche Forderungen liegen vor, wenn zum Jahresende erkennbar ist, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht werden kann, z. B., weil die Zwangsvollstreckung nicht erfolgreich war oder das Insolvenzverfahren geschlossen wurde.

Können Forderungen abgetreten werden?

Eine Forderungsabtretung ist möglich, diese wird auch Zession genannt. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Übertragung der Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Die gesetzlichen Regelungen zur Abtretung finden sich in den §§ 398 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wann verjähren Forderungen?

Forderungen verjähren innerhalb von drei Jahren zum Jahresende. Das bedeutet: Forderungen, die etwa im Jahr 2021 entstanden sind, können noch bis zum 31.12.2024 geltend gemacht werden. Danach kann der Gläubiger seinen Anspruch unter Umständen nicht mehr gerichtlich durchsetzen, sofern zuvor keine  verjährungshemmenden Schritte wie etwa durch Verhandlungen oder einen Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgt sind.

Foto(s): ©AdobeStock/rh2010

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Forderung?

Rechtstipps zu "Forderung" | Seite 399