Freiheitsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!
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Infolge der Verurteilung wegen einer Straftat kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Sie ist Rechtsfolge vieler Straftatbestände. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) sehen auch andere Gesetze die Freiheitsstrafe vor für bestimmte Verstöße. Vollstreckt wird die Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten im Wege des geschlossenen oder des offenen Vollzugs.
Zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe wird unterschieden in zeitige und lebenslange Freiheitsstrafe. Die zeitige Freiheitsstrafe darf höchstens 15 Jahre betragen. Unter sechs Monaten darf eine Freiheitsstrafe dagegen nur dauern, wenn sie unerlässlich ist. Sie setzt nach § 47 StGB besondere Umstände voraus.
Eine Freiheitsstrafe von unter einem Monat ist im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen, wie § 38 StGB und Art. 298 EGStGB klarstellen. Im Jugendstrafrecht liegt die Mindestdauer der als Jugendstrafe bezeichneten Freiheitsstrafe dagegen bei mindestens sechs Monaten aufgrund § 18 Jugendgerichtsgesetz.
Lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe handelt es sich um das Höchstmaß der Freiheitsstrafe. Sie wird für schwerste Verbrechen wie etwa Mord nach § 211 StGB verhängt. Lebenslänglich bedeutet nicht bis ans Lebensende. Eine zu lebenslänglich verurteilte Person kann – sofern keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde – jedoch frühestens nach 15 Jahren im geschlossenen Vollzug wieder ihre Freiheit erlangen. Die Freilassung erfolgt dabei auf Bewährung. Ob und wann das gegebenenfalls auch erst nach mehr als 15 Jahren gelingt, hängt maßgeblich vom bisherigen Verhalten und von Prognosen über das künftige Verhalten ab.
Freiheitsstrafe bei Jugendlichen
Innerhalb des Jugendstrafrechts ist ebenfalls vorgesehen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies richtet sich nach den §§ 17 ff. JGG und wird als Jugendstrafe bezeichnet. Das Strafmaß im Jugendstrafrecht ist auf maximal 10 Jahre Freiheitsentzug begrenzt, wenn sie für ein Verbrechen erfolgt, für das mehr als 10 Jahre vorgesehen sind.
Andernfalls beträgt das Höchstmaß der Freiheitsstrafe 5 Jahre. Die Mindestfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht beträgt 6 Monate. Auch hier ist die Aussetzung zur Bewährung möglich, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren vorliegt.
Was ist Bewährung?
Unter Bewährung ist der Zeitraum zu verstehen, in dem die Freiheitsstrafe nicht vollstreckt wird. Das heißt, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, solange er im Bewährungszeitraum nicht gegen die Bewährungsanforderungen verstößt. Der Bewährungszeitraum muss mindestens 2 Jahre und darf höchstens 5 Jahre betragen.
Über die Bewährung entscheidet ein Gericht. Eine Aussetzung zur Bewährung erfolgt in der Regel bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und ist darüber hinaus bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren zulässig. Das bedeutet, dass Bewährung bei einer Verurteilung zu einer mehr als zweijährigen Freiheitsstrafe nicht mehr möglich ist. Eine Bewährung ist dann zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Sinn und Zweck der Bewährung ist es, dem Verurteilten zu ermöglichen, sich in Freiheit zu bewähren. Gelingt es nicht, kann der sogenannte Widerruf der Strafaussetzung und damit der Bewährung nach § 56f StGB erfolgen. Das Gericht kann unter darin ebenfalls genannten Gründen vom Widerruf der Bewährung zunächst noch absehen. Im Fall des Widerrufs muss die Freiheitsstrafe dann doch in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden. Bestimmte Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat, können auf die Strafe angerechnet werden.
Was gilt für die Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe?
Der noch zu verbüßende Rest einer bereits angetretenen zeitigen Freiheitsstrafe kann ebenfalls ausgesetzt werden. Diese Aussetzung des Strafrestes ist möglich, wenn zwei Drittel und mindestens 2 Monate der verhängten Strafe verbüßt wurden. Unter besonderen Umständen ist sie bereits nach der Hälfte der verbüßten Freiheitsstrafe möglich, sofern diese bereits länger als 6 Monate verbüßt wurde.
Die Gewährung von Bewährung hängt auch hier vor allem von der Persönlichkeit der verurteilten Person, deren Einwilligung und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ab.
Für die Aussetzung des Strafrestes bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe gelten eigene Bedingungen. Es müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt worden sein, wobei jede aus Anlass der Tat erlittene Freiheitsentziehung hinzuzählt wie insbesondere Untersuchungshaft.
Hinzu kommt, dass die Aussetzung nicht dem allgemeinen Sicherheitsinteresse widerspricht und folgende Faktoren ebenfalls für die Aussetzung sprechen:
- die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Verurteilten
- die Vorgeschichte
- die Tatumstände
- das Verhalten während des Strafvollzugs
Wie bemisst sich die Freiheitsstrafe?
Für jede Straftat ist ein bestimmter Strafrahmen vorgesehen. Dieser wird durch sogenannte Qualifikationen und Regelbeispiele verringert oder erhöht sein. Oft ist dabei eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vorgesehen im Zusammenhang mit einer Mindeststrafe oder Höchstrafe. Eine Kombination von Geldstrafe und Freiheitsstrafe ist dabei vom Ausnahmefall in § 41 StGB nicht möglich. Ist eine Geldstrafe jedoch uneinbringlich, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Zwei Tagessätze entsprechen dabei einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Gericht entscheidet im Falle einer Verurteilung anhand des jeweiligen Strafrahmens zusammen mit zahlreichen Kriterien für die Strafzumessung über die konkrete Dauer der Freiheitsstrafe. Grundlage der Strafzumessung ist die Schuld des Täters, also dessen persönlich vorwerfbares Verhalten. Über die Dauer der Freiheitsstrafe entscheiden vor alem die Gesinnung bei der Tatbegehung, Schwere der Pflichtwidrigkeit, Art der Ausführung, Asuwirkungen der Tat und das Verhalten danach, Schadenswiedergutmachung, Vorleben und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird dabei nach vollen Wochen und Monaten bemessen. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe von längerer Dauer geschieht dies nach vollen Monaten und Jahren.
Freiheitsstrafe droht? Was Sie tun können!
Bei einer Freiheitsstrafe handelt es sich in jedem Fall um einen großen Einschnitt im Leben. Befürchten Sie, eine Freiheitsstrafe als Urteil zu bekommen, sollten Sie sich umgehend um einen kompetenten Strafverteidiger bemühen. Nur ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann sich Ihres Falls sicher annehmen und für Sie den bestmöglichen Ausgang durch eine gute Verteidigungsstrategie erreichen.
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Rechtstipps zu "Freiheitsstrafe" | Seite 125
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09.12.2011 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Computerbetrugs zu über 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Festgesetzt werden sollten für die Übertragung des 51-seitigen Urteils ins Rumänische knapp 1600 Euro. Der Rechtspfleger lehnte …“ Weiterlesen
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28.11.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… Tatbestand erfüllten, sei wertend unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes (Jugendschutz) zu erfolgen. Im Ausgangsfalle war der Angeklagte vom Amtsgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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24.11.2011 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… einer besonders schweren oder - wie sie das StGB etwa bei Mord anordnet - einer mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Straftat ist. Die durch die Aussage leichter aufzuklärende Tat müsste zudem selbst …“ Weiterlesen
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16.11.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… sich Konsequenzen aus den §§ 53 bis 56 Aufenthaltsgesetz ergeben. Sollte ein Ausländer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden sein, so folgt zwingend …“ Weiterlesen
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14.11.2011 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… der Untreue ausgesetzt. Sollte er wegen des Vorwurfs der Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt werden, könnte er für die Zeit von fünf Jahren nach dem Urteil nicht mehr …“ Weiterlesen
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14.11.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… (Abs. 1) . Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf hierbei nicht schwerer sein, als die die für den Fall angedroht …“ Weiterlesen
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11.11.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… , die Tür gewaltsam zu öffnen. Die Schwurgerichtskammer des LG Koblenz hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter hatten …“ Weiterlesen
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04.11.2011 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… die Geheimisse der Gesellschaft dar. Die Verletzung dieses Geheimhaltungsinteresses wird daher vom Gesetz strafrechtlich sanktioniert. Nach § 85 Abs. 1 GmbHG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr …“ Weiterlesen
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02.11.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwältin/Strafverteidigerin Alexandra Braun Beim Schlump 58 20144 Hamburg Telefon: 040 - 35709790 Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de Homepage: www.verteidigerin-braun.de“ Weiterlesen
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28.10.2011 Rechtsanwalt Gereon Temme„… Steuerhinterziehung des Abs. 1 greift der Strafrahmen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung des Abs. 3 verschiebt diesen Strafrahmen …“ Weiterlesen
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18.10.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… ist, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Für den Täter bedeutet dies gegenüber dem Totschlag mit einer Strafandrohung von mindestens fünf Jahren oder Mord …“ Weiterlesen
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17.10.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..." Soweit Leib oder Leben …“ Weiterlesen
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12.10.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Im Regelfall wird eine erhebliche Geldstrafe verhängt, je nach Höhe und Schwere …“ Weiterlesen
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07.10.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„Wird eine Person einer Vergewaltigung schuldig gesprochen, so liegt die Freiheitsstrafe nach § 177 Absatz 2 StGB nicht unter zwei Jahren . Dies ist insofern bedeutsam, als dass eine Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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28.09.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… eines Berufssoldaten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verliert dieser gemäß § 48 Soldatengesetz - ohne dass es einer Entscheidung der Bundeswehr bedarf - automatisch die Rechtsstellung …“ Weiterlesen
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26.09.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Es soll Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Katastrophenschutzhelfer besser vor tätlichen Angriffen schützen. § 113 …“ Weiterlesen
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23.09.2011 Rechtsanwalt Tamas Ignacz„… , dass es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein stets um eine Straftat handelt. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft …“ Weiterlesen
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13.09.2011 Rechtsanwältin Sabine Reeder„… der Scheinehe anstatt der Scheidung zu beantragen? Zu beachten ist, dass man sich mit der Eingehung einer Scheinehe nach dem AufenthG gemäß § 95 Absatz 2 Nr. 2 AufenthG strafbar macht, was mit Freiheitsstrafe …“ Weiterlesen
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02.09.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… oder Landgericht stattfindet 2) der Verdacht eines Verbrechens vorliegt (Der Begriff des Verbrechens ist im Strafgesetzbuch definiert. Verbrechen sind danach Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr …“ Weiterlesen
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31.08.2011 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… vollzieht. Die Strafandrohungen für sexuellen Missbrauch und schweren sexuellen Missbrauch sind erheblich. Das Gesetz sieht in § 176 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor. 2 …“ Weiterlesen
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25.08.2011 Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat„… zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". § 258 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) lautet: „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß …“ Weiterlesen
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23.08.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… wurde ein Angeklagter wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Nötigung, Freiheitsberaubung und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zu der Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten …“ Weiterlesen