Haben Sie als Juwelier/Schmuckhändler negative Bewertungen auf Google-Maps erhalten ?Wir helfen Ihnen!

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Juweliere können negative Google Bewertungen löschen lassen. Wir zeigen in diesem Beitrag wie das geht


Seit vielen Jahren widme ich mich ausgiebig dem Prozess der Beseitigung von unberechtigten negativen Rezensionen  auf Google Maps. Einige meiner Klienten sind Betreiber von Juwelierläden oder Schmuckgeschäften. Diese Unternehmen bedienen täglich eine Vielzahl von Kunden und sind dadurch verschiedenen Arten von Bewertungen ausgesetzt, sowohl positiven als auch negativen.


1. Juweliergeschäfte können unzulässige Bewertungen auf Google entfernen lassen!

Juweliergeschäfte sehen sich oft mit negativen Bewertungen auf Google Maps konfrontiert, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Viele der Bewertungen, über die wir in unseren Beratungsgesprächen sprechen, sind nicht rechtmäßig und können daher gelöscht werden.

Wir erhalten oft Anfragen von Juwelierläden und Schmuckhändlern, bei denen die Bewerter nicht klar identifizierbar sind. Entweder haben sie anonym bewertet oder ihre Namen finden sich nicht in den Kundendaten des Geschäfts. In derartigen Situationen handelt es sich um gefälschte Bewertungen, auch als Fakes bekannt.

Der Ursprung dieser gefälschten Bewertungen kann oft nur vermutet werden. In einigen Fällen konnten solche Bewertungen auf Konkurrenten, Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter zurückgeführt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäß den Richtlinien von Google nur Kunden oder Bewerter mit nachweisbarem geschäftlichem Kontakt eine Bewertung abgeben dürfen.


Die erfreuliche Nachricht:


Juweliergeschäfte müssen solche gefälschten Bewertungen nicht hinnehmen!


Zum Glück gibt es bereits eine Vielzahl von rechtlichen Entscheidungen zu diesem Thema. Hier finden Sie einen Artikel mit einer Zusammenfassung einiger relevanter Urteile:


Artikel mit Urteilen


2. Wenn Juweliergeschäfte mit negativen Fake-Bewertungen konfrontiert werden:


Unsere langjährige Erfahrung zeigt eine hohe Erfolgsquote  bei der Entfernung von negativen Google-Bewertungen. Selbst wenn Sie bereits erfolglos versucht haben, solche Bewertungen eigenständig zu entfernen, besteht oft die Möglichkeit, sie mithilfe fundierter Argumentation doch noch löschen zu lassen.


3. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch!


Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0), in dem wir ausführlich besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negativen Google-Bewertungen erfolgreich entfernen können. Alternativ erreichen Sie uns auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (Paketpreis ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / unberechtigter Google-Bewertung).


4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Falls Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für unsere rechtlichen Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherung übernommen werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um zu prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten unserer Unterstützung deckt.

Sind Sie Inhaber eines Juweliergeschäfts oder Schmuckhändler und haben ungerechtfertigte Bewertungen auf Google Maps erhalten, die Sie gerne entfernen möchten? 


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim-Müller Zitzke

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