Kündigungsschutzklage: Täuschung durch gefälschten Impfausweis kann zur fristlosen Kündigung führen.

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Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, indem ein gefälschter Impfpass verwendet wird, kann dies zur fristlosen Kündigung führen.

Arbeitnehmer, die einen gefälschten Impfpass verwenden, täuschen ihren Arbeitgeber und begehen eine Straftat. Seit dem 24.11.2021 ist die Verwendung eines gefälschten Impfpasses oder anderer gefälschter Gesundheitszeugnisse gem. § 279 StGB unter Strafe gestellt. Dabei kann es zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr kommen, solange die Tat nicht nach anderen Vorschriften des gleichen Abschnitts im StGB schwerer bestraft wird. 

Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer dadurch ihren Arbeitsplatz gefährden. Wenn der Arbeitgeber von dem gefälschten Impfpass Kenntnis erlangt, kann eine fristlose Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers gerechtfertigt sein.


Gefälschte Impfpässe/Gesundheitszeugnisse am Arbeitsplatz können zu fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber führen!

Die Verwendung eines gefälschten Impfpasses stellt eine Straftat gem. § 279 StGB dar. Erfährt ein Arbeitgeber, dass einer seiner Arbeitnehmer einen gefälschten Impfpass verwendet, kann er diesen fristlos nach § 626 BGB kündigen. Die vom Arbeitnehmer begangene Straftat stellt dabei stets einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB dar. Eine aus diesem Grund ausgesprochene fristlose Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam. 

In der Regel könnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch ordentlich kündigen, in einem solchen Fall wird eine vorherige Abmahnung aber aufgrund der Begehung einer Straftat nicht erforderlich sein.

Eine fristlose Kündigung erscheint auch wahrscheinlicher, da der Arbeitnehmer durch die Verwendung des gefälschten Impfpasses eine Straftat begeht, die zulasten des Arbeitgebers geht. Weiterhin wird der Arbeitgeber unwissend dazu gebracht, gegen behördliche Corona-Vorgaben zu verstoßen, indem jener Personen beschäftigt, die entsprechend der behördlichen Auflagen dort nicht arbeiten dürfen. Einerseits verliert der Arbeitgeber damit das Vertrauen in seine Arbeitnehmer, zumal dadurch auch andere Mitarbeiter und Kunden gefährdet werden. Andererseits könnte der Arbeitgeber durch den Verstoß der behördlichen Regelungen mit Strafen belastet werden.


Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfpass

Arbeitnehmer können gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung, wegen der Verwendung eines gefälschten Impfpasses, Kündigungsschutzklage erheben. Mit dieser lässt sich die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Beweislast trägt. Folglich muss der Arbeitgeber beweisen, dass es sich bei dem verwendeten Impfpass oder sonstigem Gesundheitszeugnis um eine Fälschung handelt. 

Eine weitere Möglichkeit des Arbeitgebers wäre es, gegenüber dem Arbeitnehmer eine fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Diese kommt dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vermutet wird, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, dem Arbeitgeber jedoch die entsprechenden Beweise dafür nicht vorliegen. Eine Verdachtskündigung kann nicht einfach ausgesprochen werden. Jene unterliegt strengen Anforderungen, sodass der Arbeitnehmer nicht beim kleinsten Misstrauen gekündigt werden kann. 

Für die Gültigkeit einer Verdachtskündigung müssen verschiedene objektive Tatsachen wie etwa Zeit, Ort oder Tathandlung vorliegen, die zu einem konkreten Verdacht gegen den Arbeitnehmer führen. Diese Tatsachen müssen vom Arbeitgeber genau benannt werden können. Rein subjektive Vermutungen reichen nicht aus. Ergänzend muss anhand der Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder Straftat begangen hat. Letztlich muss der Arbeitgeber vor der Verdachtskündigung im Rahmen einer Anhörung alles tun, um mögliche Missverständnisse mit dem Arbeitnehmer aufzuklären. Mangelt es an einer solchen Anhörung, ist eine Verdachtskündigung von vornherein unwirksam.


Kündigung wegen gefälschtem Impfpass - Auf Fristen achten!

Nach dem Erhalt einer fristlosen Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses sollten Arbeitnehmer schnell Kontakt mit einem im Arbeitsrecht fachkundigen Anwalt aufnehmen. Dies sollte auch bereits dann getan werden, wenn sich aus dem selben Grund ein  Konflikt mit dem Arbeitgeber anbahnt. 

Nämlich muss gem. § 4 S. 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei einem Arbeitsgericht geklagt werden um festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst wurde. Versäumen Arbeitnehmer diese Frist gilt die Kündigung durch den Arbeitgeber gem. § 7 KSchG als von Anfang an wirksam.


Haben Sie noch Fragen zum Thema Kündigungsschutz?

Bei jeder Kündigung handelt es sich um einen Einzelfall. Allgemeine Aussagen über die Wirksamkeit einer Kündigung oder Erfolg einer Kündigungsschutzklage können nicht von vornherein getätigt werden. Sollten Sie eine Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses erhalten haben oder andere arbeitsrechtliche Fragen haben, dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung!


Quellen

https://www.focus.de/finanzen/recht/neue-regeln-im-dezember-kein-pardon-mehr-fristlose-kuendigungen-wegen-fake-Impfpassen_id_24506299.html

https://www.haustec.de/management/normen-recht/kuendigung-wegen-gefaelschter-corona-nachweise

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verdachtskuendigung-zusaetzliche-anforderungen-beachten_76_422622.html#:~:text=Was%20Arbeitgeber%20bei%20einer%20Verdachtsk%C3%BCndigung%20beachten%20m%C3%BCssen&text=Um%20einen%20dringenden%20Verdacht%20anzunehmen,entscheidet%20das%20Gericht%20im%20Einzelfall.

https://www.test.de/Arbeitslosengeld-ALG-1-Antrag-Hoehe-Bezugsdauer-Sperrzeiten-Rechner-5620672-0/#:~:text=Wer%20sein%20Arbeitsverh%C3%A4ltnis%20selbst%20aufgibt,Sperrzeit%20von%20zw%C3%B6lf%20Wochen%20rechnen.

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/kuendigung-und-strafen-wegen-gefaelschtem-impfpass



Foto(s): Foto in Anlehnung an Anna Shvets und Markus Winkler von Pexels


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