Abmahnung von Motörhead und Gutsch & Schlegel wegen Angebots eines Bootlegs
- 2 Minuten Lesezeit
Aktuell bearbeiten wir eine Abmahnung der Belle Vue Sunshine Touring Inc. aus Nevada, USA. Sie sei Inhaberin der Leistungsschutzrechte an allen Darbietungen der Künstler der Musikgruppe „Motörhead“. Der Abgemahnte habe im Auktionshaus „eBay“ als gewerblicher Verkäufer einen LP-Tonträger mit Tonaufnahmen der Musikgruppe angeboten.
Der Vorwurf
Der angebotene Tonträger sei durch den Abgemahnten nicht rechtmäßig veröffentlicht worden, da das Angebot weder von der Belle Vue Sunshine Touring Inc. noch einem Lizenznehmer in den Verkehr gebracht worden sei. Durch das Angebot sei ihr Verbreitungsrecht gem. §§ 77, 79, 17 UrhG verletzt, sodass ihr gem. §§ 77, 79, 97, 97 a, 98, 17 UrhG verschiedene Ansprüche gegen den Abgemahnte zustünden.
Was sind die Forderungen?
Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus Hamburg betreuen diesen Fall. Die zuständige Rechtsanwältin fordert den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
Zudem müsse der Abgemahnte die sich in seinem Besitz befindlichen Tonträger herausgeben.
Im Rahmen einer Lizenzanalogie macht Kanzlei Gutsch & Schlegl im Namen ihrer Mandantin außerdem Schadensersatzansprüche geltend. Daneben stünde der Belle Vue Sunshine Touring Inc. ein Aufwendungsersatzanspruch für die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu. Die Höhe des Anspruchs richte sich einerseits nach den Kosten zur Ermittlung des Rechtsverstoßes durch die Gumps GmbH und nach dem Gegenstandswert i. H. v. 10.200 €.
Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, raten wir Ihnen zu einer rechtlichen Einschätzung durch einen Fachanwalt. Dieser erläutert Ihnen die Forderungen des Abmahnenden und plant mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen. Die Fristen sollten Sie nicht verstreichen lassen, um eine einstweilige Verfügung des Abmahnenden zu vermeiden. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Nach unserer Erfahrung ist die Einschätzung durch einen Fachanwalt die beste Reaktionsmöglichkeit. Denn die besonders im Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht lauernden juristischen Herausforderungen kann ein Fachanwalt aufgrund seiner Erfahrung fachkundig meistern.
Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Bereits seit 2007 sind wir in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z. B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z. B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z. B. Internetrecht) spezialisiert. Wir kennen die Rechtsgebiete, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen.
Für einen Überblick unserer Fälle können Sie gerne in unseren „News-Bereich“ schauen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/. Für eine kostenlose Ersteinschätzung schicken Sie uns Ihre Abmahnung am besten per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Durch unsere Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen schätzen wir die Abmahnung zeitnah ein. Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.
Artikel teilen: