Neue Abmahnungen der Toolport GmbH durch Kanzlei Schlömer & Sperl

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Was wirft die Toolport GmbH dem Abgemahnten vor?

Auch vorliegend ist jeweils Gegenstand des Vorwurfs die unberechtigte (Online-) Nutzung von unterschiedlichen Ablichtungen, an denen die Toolport GmbH die Exklusivrechte inne zu haben behauptet. Die Rechte werden dabei über einen Mitarbeiter der GmbH hergeleitet, der Lichtbildner der Ablichtungen sein soll. Ob die Bilder an die GmbH lizenziert worden sind oder die Exklusivrechte nach § 43 UrhG automatisch an die GmbH übergegangen sein sollen (möglich bei nach Arbeitsvertrag geschuldeten Pflichtwerken eines Arbeitnehmers), wird nicht eigens thematisiert.

Was fordert die Toolport GmbH?

Die Toolport GmbH fordert über die Kanzlei Schlömer & Sperl 

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft hinsichtlich Herkunft des Bildes/ der Bilder und Umfang der Nutzung
  • Zahlung eines Lizenzschadenersatzes für die Nutzung 
  • Aufwendungsersatz/ Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren 

Verhaltenstipps bei Erhalt einer solchen Abmahnung

  • die gesetzten Fristen beachten
  • keine vorschnelle Reaktion, insbes. keine ungeprüfte Abgabe des Unterlassungsversprechens
  • keine eigene Kontaktaufnahme mit dem Anwalt der Gegenseite
  • Prüfung der Berechtigung der Forderungen durch versierten (Fach-) Anwalt

Insbesondere von einer ungeprüften und unmodifizierten Abgabe des beiliegenden Unterlassungsversprechens kann nur abgeraten werden. Eine solche Abgabe führt zu einem Unterlassungsvertrag, der -unabhängig von den weiteren Entwicklungen oder Ergebnissen der anwaltlichen Prüfung- nicht oder kaum mehr rückgängig gemacht werden kann. Die 30-jährige strafbewehrte Bindung kann sich in dieser Form auch auf Beseitigungsansprüche erstrecken. Dies ist angesichts der Problematik rund um die Caches von Suchmaschinen besonders problematisch. Auch eine einmal erteilte Auskunft kann nicht mehr zurückgenommen werden.

Bevor (!) Sie Fakten schaffen, sollten Sie den Grund der Forderungen prüfen lassen und bestenfalls zusammen mit einem Fachanwalt die richtige Verteidigung besprechen.

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