Neue Steuererleichterung bei Mietwohnungsneubau

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Private Investoren, die in Mietwohnungsneubau investieren, können befristet für 4 Jahre 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich steuerlich geltend machen. Bis zu 28 % der Kosten sollen damit insgesamt abgeschrieben werden können.

Bezahlbarer Wohnraum soll gefördert werden

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus soll zum Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment angeregt werden. So gilt die Förderung ausschließlich für Baumaßnahmen mit einer Kostenobergrenze von 3.000 Euro je Quadratmeter. Weiter gilt die Förderung nur für Baumaßnahmen im Zeitraum vom 31. August 2018 und dem 1. Januar 2022, wenn Wohnfläche von mindestens 23 Quadratmetern geschaffen wird.

Des Weiteren muss die Wohnung mindestens für die nächsten 10 Jahre für mindestens 66 % der ortsüblichen Miete vermietet werden. Sonstige Einschränkungen bezüglich der Miethöhe bestehen nicht.

Was genau kann steuerlich geltend gemacht werden?

Das Gesetz ermöglicht im Zeitraum von 4 Jahren Abschreibungen in Höhe von 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Neubauten, die die oben genannten Anforderungen erfüllen. Dies gilt neben der regulären Absetzung von Abnutzungen in Höhe von 2 %. So sollen bis zu 28 % der Kosten geltend gemacht werden können. Gefördert werden maximal 2.000 Euro je Quadratmeter.

Was ist zu beachten?

Neben den genannten Anforderungen ist zu beachten, dass bei einer Eigennutzung innerhalb der 10-Jahresfrist bei nachträglicher Überschreitung der 3.000 Euro Grenze innerhalb der ersten drei Jahre oder bei einer steuerfreien Veräußerung innerhalb von 10 Jahren die Sonderabschreibungen verzinst rückerstattet werden müssen.

Einschätzung und Empfehlung

Ob die Steuererleichterung den gewünschten Effekt haben wird, bleibt abzuwarten. Aus juristischer Sicht sind vor allem die an den Neubau gestellten Anforderungen und die zu beachteten Einschränkungen nach Inanspruchnahme der Steuerförderung zu beachten.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen Ihre Immobilie betreffend.


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