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Patchworkfamilie: Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen!

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Patchworkfamilie: Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen!

Was ist eine Patchworkfamilie?

Eine Patchworkfamilie ist eine Familie, in der mindestens ein Partner Kinder mit in die Beziehung bringt. Früher wurde diese Familienform „Stieffamilie“ genannt. Es ist dabei unerheblich, ob die Kinder aus einer früheren Ehe stammen oder unehelich sind. Auch ob die neue Beziehung eine Ehe ist oder eine Lebensgemeinschaft, spielt keine Rolle. Es wird auch von „Stiefeltern“ und „Stiefkindern“ gesprochen, wenn der Elternteil und der neue Partner nicht verheiratet sind.

Wer muss in der Patchworkfamilie Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich gilt: Unterhalt müssen nur Verwandte in gerader Linie zahlen. Das bedeutet: In einer Patchworkfamilie ist jeder Partner lediglich seinen eigenen leiblichen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Stiefeltern müssen für ihre Stiefkinder keinen Unterhalt bezahlen. Das gilt auch, wenn die Partner in einer Patchworkfamilie verheiratet sind.

Umgekehrt gilt außerdem: Eltern schulden ihren leiblichen Kindern Unterhalt, auch wenn diese mit dem neuen Partner des anderen Elternteils zusammenleben. Unterhalt gegenüber den Stiefkindern kommt nur in Betracht, wenn der Stiefelternteil das Kind des neuen Partners adoptiert.

Wer hat das Sorgerecht in der Patchworkfamilie?

In der Regel liegt auch bei geschiedenen Eltern das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder bei beiden Elternteilen. In der Patchworkfamilie ist es meist der Fall, dass z. B. der Vater, bei dem das Kind nicht lebt, dennoch das (gemeinsame) Sorgerecht innehat. Der Stiefvater – oder die Stiefmutter – hat kein Sorgerecht für seine – bzw. ihre – Stiefkinder. Das ist auch nicht der Fall, wenn der leibliche Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das alleinige Sorgerecht hat.

Der neue Partner, also der Stiefelternteil, bei dem das Kind wohnt, hat dennoch eingeschränkte Rechte in Bezug auf alltägliche Entscheidungen für das Kind. Man spricht vom sogenannten „kleinen Sorgerecht“.

Was beinhaltet das kleine Sorgerecht?

Gemäß § 1687b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Ehegatten von allein sorgeberechtigten Elternteilen (also Stiefeltern) das Recht, über alltägliche Angelegenheiten des Kindes mitzuentscheiden. Dazu gehören z. B.:

  • Alltagsfragen des schulischen Lebens
  • Fernsehzeiten
  • Zubettgehzeiten
  • Kleidung
  • Essen
  • alltägliche Gesundheitsfragen

Nicht dazu gehören jedoch:

  • Schulwahl und Berufswahl
  • Wechsel in ein Heim oder Internat
  • religiöse Erziehung
  • Wohnsitzverlagerung
  • Aufenthaltsbestimmung
  • größere medizinische Eingriffe

Bei medizinischen Notfällen und Gefahr in Verzug haben Stiefeltern alle Rechte, die dem sorgeberechtigten Elternteil auch zustehen. Dieser muss umgehend informiert werden.

Wer bekommt das Kindergeld in der Patchworkfamilie?

Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die den (leiblichen) Eltern zusteht und die an einen Elternteil ausgezahlt wird. In der Patchworkfamilie erhält das Kindergeld also die leibliche Mutter bzw. der leibliche Vater, in deren bzw. dessen Haushalt das Kind lebt. Sind die Partner in einer Patchworkfamilie verheiratet, kann auch der Stiefvater bzw. die Stiefmutter das Kindergeld für das Stiefkind erhalten.

Gibt es in der Patchworkfamilie ein Erbrecht?

Ein gesetzliches Erbrecht gibt es nur für Verwandte in gerader Linie. Dazu zählen z. B. auch Adoptivkinder, jedoch nicht die Stiefkinder. Einen Pflichtteilsanspruch für Stiefkinder gibt es ebenfalls nicht. Mütter und Väter in Patchworkfamilien sollten deshalb unbedingt ein Testament erstellen, wenn sie möchten, dass ihre Stiefkinder etwas erben. Einen Vorteil haben Stiefkinder dabei: Für sie gelten die gleichen Steuerfreibeträge und Steuersätze wie für leibliche Kinder.

Wie funktioniert die Adoption in der Patchworkfamilie?

Häufig funktionieren Patchworkfamilien so gut, dass die Kinder den neuen Partner als Elternteil anerkennen. Insbesondere, wenn die Kinder zum Anfang der neuen Beziehung noch sehr klein waren, ist das oft der Fall. Nahe liegt dann der Wunsch der neuen Partnerin bzw. des neuen Partners, das Kind zu adoptieren. Das ist jedoch nur möglich, wenn beide leiblichen Elternteile der Adoption zustimmen.

Wie bei allen Adoptionen gilt dabei, dass die Adoption nur möglich ist, wenn sie dem Kindeswohl dient und wenn tatsächlich ein Eltern-Kind-Verhältnis zu erwarten ist. Vorteil der Stiefkindadoption: Das Kind wird dann gesetzlich wie ein leibliches Kind behandelt. Es hat ein Erbrecht, der Adoptivvater bzw. die Adoptivmutter hat das Sorgerecht und schuldet Unterhalt.

Wer hat welchen Nachnamen in der Patchworkfamilie?

Auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern behält ein Kind in der Regel den Nachnamen, den es bei der Geburt bekommen hat. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Mutter oder der Vater erneut heiratet und das Kind bei ihr/ihm und dem neuen Partner lebt. Nach der standesamtlichen Hochzeit kann man beantragen, dass alle Mitglieder der neuen Familie den gleichen Nachnamen bekommen. Dafür gelten folgend Voraussetzungen:

  • Beide leiblichen Eltern müssen zustimmen.
  • Kinder ab fünf Jahren haben ein Mitspracherecht und können die Umbenennung ablehnen.
  • Kinder ab 14 Jahren müssen die Namensänderung sogar selbst beantragen.

Verweigert der andere Elternteil seine Zustimmung, ist ein neuer Nachname für das Kind nur möglich, wenn dies für das Wohl des Kindes unbedingt nötig ist. Das ist etwa der Fall, wenn das Kind psychisch darunter leidet, anders zu heißen als der Rest der Familie.

Emotionale Herausforderungen

Damit eine Patchworkfamilie auf lange Sicht gut funktioniert, müssen sich Eltern, neue Partner, Kinder und neue Geschwister zahlreichen Herausforderungen stellen. Erwachsene sind dabei in der Pflicht sicherzustellen, dass ihre Kinder immer einen Ansprechpartner haben. Dem leiblichen Elternteil kommt in der Patchworkfamilie somit eine Schlüsselrolle zu.

Folgende Dinge sollten Sie beachten:

  • Vermeiden Sie für die Kinder alle Veränderungen, die nicht unbedingt notwendig sind.
  • Tragen Sie als Eltern Ihre Probleme nicht vor den Kindern aus.
  • Zeichnen Sie Ihrem Kind kein negatives Bild vom anderen Elternteil.
  • Lassen Sie Ihren Kindern viel Fürsorge und Förderung zukommen.
Foto(s): ©Adobe Stock/Rawpixel.com

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