Prüfungsanfechtung – lohnt sich das? – was muss ich tun?

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Zuerst die wichtigste Frage: Welche Prüfung kann ich anfechten?

Jede staatliche Prüfung ist überprüfbar! Besonders häufig angefochten werden Prüfungen, die zur Abschlussnote beitragen. Dies sind insbesondere Prüfungen für Staatsexamina, Bachelor- oder Mastergrade oder Abiturprüfungen.

Ein Widerspruch kann sich aber auch gegen Prüfungen richten, die man bestehen muss, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Sehen Sie den Widerspruch gegen eine fehlerhafte Prüfungsentscheidung nicht als „Gnadenakt“. Vielmehr ist dies Ihr gesetzlich verankertes Recht, gegen falsche Entscheidungen einer Behörde (Hochschule) vorzugehen.

Wann lohnt sich eine Prüfungsanfechtung?

Neben Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren z.B. störenden äußeren Umständen – wie etwa Lärm im Prüfungsraum – gibt es diverse Ansätze, um eine Prüfungsentscheidung erfolgreich anzufechten.

Zieht der Prüfer Punkte für falsche Antworten in einer Multiple-Choice Klausur ab (widerrechtliche Anwendung der Malus-Regel – vgl. OVG NRW, 14 A 2154/08), werden Abschlussprüfungen nicht von zwei Prüfern abgenommen oder wird dem Prüfling fälschlicherweise ein Täuschungsversuch vorgeworfen, lohnt es sich, einen Widerspruch in Erwägung zu ziehen.

Was muss ich tun, wenn ich durchgefallen oder mit der Note nicht zufrieden bin?

  • Schreiben Sie ein detailliertes Protokoll der Prüfungssituation (Ablauf, Räumlichkeit etc.)
  • Lassen Sie alle Unregelmäßigkeiten im Anschluss an die Prüfung protokollieren (keine falsche Zurückhaltung)
  • Bitten Sie Mitprüflinge ebenfalls ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen.
  • Bewahren Sie alle Prüfungsunterlagen auf (Schmierzettel und sonstige Unterlagen)
  • Legen Sie den Widerspruch unbedingt fristgerecht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides ein (Rechtsbehelfsbelehrung) oder lassen Sie dies von Ihrem Anwalt tun.
  • Nehmen Sie beim Prüfungsamt Einsicht in die Prüfungsunterlagen oder lassen Sie dies von Ihrem Anwalt tun.

Die Dokumentation direkt nach der Prüfung ist wichtig, da nur so die erforderliche Beweisführung gelingen kann.

Ein Anwaltszwang besteht für das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren in erster Instanz nicht. Gleichwohl kann Ihnen der Rechtsanwalt mit seiner Erfahrung helfen, die anfechtungswürdigen Tatsachen herauszuarbeiten und dann nüchtern und sachlich vorzutragen.

Begegnen Sie der Hochschule auf Augenhöhe!

Wenn Sie Hilfe bei der Prüfungsanfechtung oder nur eine Erstberatung benötigen – melden Sie sich doch einfach und vereinbaren einen Beratungstermin!

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