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Schwerbehinderte: Bahnfahren wird leichter!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Eine gute Nachricht für schwerbehinderte Bahnfahrer: Ab dem 1. September 2011 entfällt die sog. 50-km-Regelung! Damit wird für Freifahrtberechtigte endlich die freie Fahrt im Nahverkehr bundesweit möglich. Für den Nachweis der Freifahrtberechtigung muss dann nur noch das Beiblatt mit der Wertmarke vom Versorgungsamt und der Schwerbehindertenausweis mitgeführt werden.

50-km-Grenze entfällt

Derzeit ist die Freifahrtregelung bei Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn noch auf einen Radius von 50 km ausgehend vom Wohnort beschränkt. Betroffen sind Nutzer der 2. Klasse von Regionalbahn (RB), des Regionalexpresses (RE), des Interregio-Expresses (IRE) und der S-Bahn. Anfang September entfällt diese Beschränkung. Gleichzeitig muss dann auch das Streckenverzeichnis nicht mehr mitgenommen werden, auf dem die kilometermäßige Nutzungsbeschränkung vermerkt ist.

Wertmarke für Freifahrten

Die Wertmarke ist für 30 Euro mit einem halben Jahr Gültigkeit bzw. für 60 Euro mit einer Gültigkeit von einem Jahr beim Versorgungsamt erhältlich. Einige Personengruppen erhalten die Wertmarke kostenlos, zum Beispiel Schwerbehinderte, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder die Merkzeichen „H" für hilflos oder „BI" für blind bzw. hochgradig sehbehindert in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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