Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Unternehmensnachfolge!

Unternehmensnachfolge: Was Sie wissen sollten!

  • 5 Minuten Lesezeit
Unternehmensnachfolge: Was Sie wissen sollten!

Eine Unternehmensnachfolge kann verschiedene Gründe wie Alter oder Krankheit haben. Sie wird auf unterschiedliche Art und Weise vollzogen – sei es beispielsweise durch eine Vererbung oder einen Verkauf.

Um den Führungswechsel Ihrer Firma reibungslos zu vollziehen, sollten Sie sich im Vorfeld unter anderem über die verschiedenen Möglichkeiten der Betriebsnachfolge informieren.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Unternehmensnachfolge kann unterschiedliche Gründe haben, wie beispielsweise Krankheit oder Alter.
  • Der erste Schritt der Unternehmensnachfolge stellt die Übergabeplanung dar.
  • Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten für die Übertragung einer Firma, wie beispielsweise den Verkauf, die schrittweise Übertragung, die Schenkung oder auch die Nachfolge per Testament oder Erbvertrag.
  • Die Errichtung einer Stiftung ist eine Alternative der Firmennachfolge.
  • Der finale Schritt der Nachfolge ist die Unternehmensübergabe.

So gehen Sie vor

  1. Planen Sie zunächst Ihre Unternehmensnachfolge gewissenhaft und am besten mithilfe eines kompetenten Anwalts. 
  2. Machen Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Betriebsnachfolge Gedanken. Möchten Sie Ihre Firma verkaufen, schrittweise übertragen oder eine Schenkung veranlassen?
  3. Verschaffen Sie sich als Käufer mittels der sogenannte Due Diligence einen allgemeinen Überblick über den Zustand des zu erwerbenden Unternehmens.
  4. Stellen Sie im Rahmen der Unternehmensübergabe klare Regelungen mit Ihrem Nachfolger auf.

Der erste Schritt: die Übergabeplanung

Geht es um die Nachfolge Ihrer Firma, sollten Sie als Unternehmer die Übergabe frühzeitig planen. Im Rahmen dessen gibt es eine Reihe von Überlegungen, die Sie im Vorfeld in Betracht ziehen sollten.

  • Fragen Sie sich, wie die Übergabe exakt vonstattengehen soll.
  • Lassen Sie von Sachverständigen den Wert Ihres Unternehmens ermitteln.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Altersvorsorge für die Zeit nach Ihrer Tätigkeit als Unternehmer ausreicht.
  • Überlegen Sie, ob mögliche erbrechtliche Ansprüche bzw. Regelungen von Dritten im Zuge der Unternehmensnachfolge bestehen könnten.
  • Planen Sie für Ihre persönliche Zukunft nach dem Unternehmensausstieg.

Ziehen Sie am besten für Ihre Übergabeplanung einen im Unternehmensrecht erfahrenen Anwalt zurate.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Unternehmensnachfolge?

Für die Übertragung einer Firma gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, über die sich Unternehmer im Vorfeld Gedanken machen können. Es existieren folgende Optionen: die schrittweise Übertragung, die Nachfolge per Testament oder Erbvertrag, der Verkauf und die Schenkung.

Die Schenkung

Bei dieser sogenannten vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich um ein familien- und gleichzeitig um ein unternehmensfreundliches Vorgehen, denn der bisherige Inhaber einer Firma übergibt diese zu Lebzeiten an einen seiner Erben.

Der Nachfolger erhält die Firma unentgeltlich – für den bisherigen Inhaber entsteht kein Veräußerungsgewinn, der zu versteuern ist.

Im Rahmen einer Schenkung muss ein Schenkungsvertrag angefertigt werden. Darin sollten die Ansprüche möglicher Miterben geklärt werden. Somit lassen sich Ausgleichszahlungen weiterer Familienangehöriger vermeiden, die durch mögliche erbrechtliche Ansprüche entstehen könnten.

Betriebsnachfolge per Erbvertrag oder Testament

Eine Firmennachfolge kann ebenso durch Erbschaft erfolgen. Diese Art der Übergabe wird, genauso wie die Schenkung, meistens im Familienkreis praktiziert.

Grundsätzlich haben Testament und Erbvertrag Vorrang gegenüber der sogenannten gesetzlichen Erbfolge. Mittels Testament oder Erbvertrag legt der bisherige Inhaber einer Firma fest, welchen Erbanteil die nachkommende Generation erhält.

Schrittweise Übertragung

Für die Übertragung einer Firma kann eine weitere Option gewählt werden: die schrittweise Übertragung. Im Zuge dessen kann geprüft werden, ob der Nachfolger die erforderlichen Qualitäten für die Unternehmensführung besitzt.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – und die Kommanditgesellschaft – kurz KG – eignen sich besonders für eine schrittweise Übertragung, da beide Rechtsformen eine Haftungsbeschränkung für den neuen Gesellschafter vorsehen.

Der Verkauf

Soll ein Unternehmen verkauft werden, gibt es hierfür verschiedene Strategien:

  • Share-Deal

Der Share-Deal ist eine Form des Unternehmensverkaufs. Hier erwerben Käufer die entsprechende Gesellschaft durch Kauf fast aller bzw. aller Anteile einer Kapital- oder Personengesellschaft.

  • Asset-Deal

Beim Asset-Deal wird das der Gesellschaft zugehörige Vermögen bzw. die Wirtschaftsgüter des Unternehmens gekauft bzw. verkauft. Gleichzeitig werden auf den neuen Firmeninhaber einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, wie beispielsweise Immobilien, Maschinen oder Grundstücke oder Patente.

  • Management-Buy-Out (MBO)

Übernimmt das Management, das in dem erworbenen Unternehmen tätig ist, die Firma, handelt es sich um ein sogenanntes Management-Buy-Out. Ein Management-Buy-In (MBI) liegt dann vor, wenn der Betrieb von externen Führungskräften einer anderen Firma übernommen wird.

Eine der wichtigsten Schritte beim Unternehmenskauf – die Due Diligence

Die sogenannte Due Diligence stellt im Rahmen eines Firmenverkaufs einen wichtigen Faktor dar. Mittels Due Diligence verschafft sich der Käufer einen Überblick über die Qualität und über den allgemeinen Zustand des zu erwerbenden Unternehmens.

Unter anderem sind folgende Faktoren im Rahmen der Due Diligence zu prüfen und zu analysieren:

  • Ruf und der Standort des Betriebs
  • finanzielle Situation
  • Positionierung am Markt
  • Produkte des Unternehmens
  • Personalbestand
  • Beziehungen zu Lieferanten

Erwähnenswert ist, dass die sich aus der Due Diligence ergebenden Ergebnisse Einfluss auf den Verkaufspreis der Firma haben.

Geht es um das Thema Due Diligence, sollte am besten ein im Unternehmensrecht versierter Anwalt zurate gezogen werden.

Die Stiftung als weitere Variante der Betriebsnachfolge

Eine weitere Option der Firmennachfolge ist die Errichtung einer Stiftung. Dadurch wird der Bestand eines Unternehmens gesichert. Diese kann aber nur aus einer Firma mit einem Mindestwert von 25.000 € bis 50.000 € errichtet werden. In der Regel beläuft sich das Stiftungsvermögen auf mindestens 250.000 €.

Die Stiftung besteht aus einem Vorstand, der die Geschäftsführung innehat. Der Vorstand wird vom Stifter selbst oder von einem Stiftungsrat berufen.

Ein entscheidender Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass die Erben keine Eigentumsansprüche stellen können. Folglich ist eine Zersplitterung des Unternehmensvermögens durch die Erben nicht möglich. Mögliche Ansprüche gemäß des Pflichtteilsrechts erlöschen nach zehn Jahren. Somit ist die Liquidität der Stiftung gesichert.

Was muss bei der Unternehmensübergabe beachtet werden?

Die Übergabe eines Betriebs stellt den finalen Schritt einer Firmennachfolge dar. Damit diese reibungslos gelingt, sollten Sie unter anderem folgende Schritte beachten:

  • Akzeptieren Sie die neue Unternehmensausrichtung Ihres Nachfolgers.
  • Klären Sie Ihr Verhältnis zur neuen Unternehmensführung.
  • Stellen Sie klare Regeln zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger hinsichtlich der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche bei einer gemeinsamen Übergangsphase auf.
  • Übertragen Sie Ihre Kompetenzen schrittweise auf den Nachfolger.
Unternehmensnachfolge: Anzahl der zur Übergabe anstehenden Familienunternehmen in Deutschland
Unternehmensnachfolge: Anzahl der zur Übergabe anstehenden Familienunternehmen in Deutschland im Zeitraum von 2014 bis 2018 (in 1.000) (Quelle: Statista 2019)
Foto(s): ©AdobeStock/pressmaster

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Unternehmensnachfolge?

Rechtstipps zu "Unternehmensnachfolge" | Seite 4