Urheberrechtliche Abmahnung der Dury Rechtsanwälte aus Saarbrücken

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Uns liegt eine Abmahnung der Dury Rechtsanwälte aus Saarbrücken vor, die für ihren Mandanten die unberechtigte Verwendung eines Schriftwerkes abmahnen.

Das fragliche Schriftstück, für das Schöpfungshöhe beansprucht wird, soll ohne Erlaubnis u. a. online zugänglich gemacht worden sein.

Die Dury Rechtsanwälte verlangen für ihren Mandanten die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung und Zahlung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Bzgl. der Unterlassungsforderung sei zunächst darauf hingewiesen, dass diese auch für den Fall, dass die behaupteten Ansprüche bestehen, aus unserer Sicht jedenfalls abzuändern wäre. Da solche Erklärungen – für den Fall eines Anspruchs – strafbewehrt abzugeben sind und den Erklärenden mind. 30 Jahre binden, sollte der Inhalt auch in einem solchen Fall genauestens geprüft und ggf. geändert werden. In der vorliegenden Angelegenheit wären Änderungen in unseren Augen sehr angebracht. Da eine unnötig oder falsch abgegebene Unterlassungserklärung kaum noch korrigiert werden kann, ist eine vorherige fachanwaltliche Prüfung grundsätzlich in hohem Maße anzuraten.

Die daneben geltend gemachte Auskunftsforderung dient vor allem der weiteren Berechnung des (Lizenz-)Schadenersatzes und damit der Vorbereitung einer weiteren Zahlungsforderung. Hier gilt, ebenso wie für die Unterlassungsforderung, dass vor Abgabe der Auskunft die Ansprüche fachanwaltlich geprüft werden sollten, da vorschnelle Reaktionen kaum noch rückgängig gemacht werden können. Das durch die Auskunft erlangte Wissen kann selbstverständlich nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Die Rechtsanwaltskosten werden vorliegend aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR berechnet, betragen mithin 1171,67 EUR brutto. Da der Streitwert dem jeweiligen Streitgegenstand angepasst wird, der sich je nach Angelegenheit unterschiedlich darstellt, ist es nicht möglich, eine allgemein verbindliche Aussage zur Höhe des angesetzten Wertes zu treffen. Die Rechtsprechung setzt solche Werte in hohem Maße unterschiedlich an, sodass auch hier eine genaue Betrachtung der Forderung selbstverständlich sein sollte.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

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