Urheberrechtliche Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Motion E-Commerce GmbH

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH aus Hamburg beauftragt. Diese wird hierbei von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, ebenfalls aus Hamburg, vertreten.

Die Motion E-Commerce GmbH ist laut dem Schreiben Teil einer Unternehmensgruppe, welche auf dem Sektor des Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig ist. In diesem Zusammenhang lässt diese für ihre angebotenen Waren professionelle Fotografien anfertigen, um damit die jeweiligen Produkte zu bewerben. Derartige Fotografien werden in erlaubter Weise von den jeweiligen Verkaufsplattformen genutzt, dürfen jedoch nicht von Dritten kopiert werden.

Der Grund der Abmahnung sei, dass die Motion E-Commerce GmbH festgestellt habe, dass die abgemahnte Person über ihren Account eine Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ bewarb und dies unter Verwendung einer Originalfotografie der Motion E-Commerce GmbH. Eine Erlaubnis zur Nutzung wurde nicht erteilt. Bei der unberechtigt verwendeten Fotografie handelt es sich um ein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG, an dem die alleinigen Verwertungsrechte der Motion E-Commerce GmbH zustehen.

Durch die unerlaubte Verwendung der Fotografie verletze die abgemahnte Person daher die Rechte der Motion E-Commerce GmbH. Aufgrund der genannten Rechtsverletzung werden in der Folge mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Zunächst wird die abgemahnte Person aufgefordert, unter Fristsetzung die streitgegenständliche Fotografie unverzüglich zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden. Dem Schreiben ist dabei bereits eine Muster-Unterlassungserklärung beigefügt. Des Weiteren wird ein akzessorischer Auskunftsanspruch geltend gemacht. Die abgemahnte Person wird daher aufgefordert, Auskunft zu erteilen, wie viele Verkaufsangebote sie für die Fotografie benutzt hat und in welchen Medien die Verwendung erfolgt ist. Ebenfalls wird die abgemahnte Person aufgefordert, mitzuteilen, in welchem zeitlichen Rahmen die Verwendung stattgefunden hat. Im Nachgang der Auskunft wird die Motion E-Commerce GmbH die Höhe des ihr zustehenden Schadensersatzes beziffern. Zusätzlich werden Testkaufkosten geltend gemacht. Zuletzt wird gefordert, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte auszugleichen. Hierbei wird nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.000,00 € ein Betrag in Höhe von 159,94 € verlangt.

Für den Fall des ungenutzten Fristablaufs werden die Rechtsanwälte der Motion E-Commerce GmbH die Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen.


Sollten auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich stets mit einem auf spezialisierten Anwalt auseinandersetzen. In keinem Falle sollte eine voreilige Zahlung an die Gegenseite geleistet werden oder eine Unterlassungserklärung ohne die vorherige Aufklärung über die erheblichen Konsequenzen stattfinden. Gerade im Bereich der Fotografien sind gewisse Sonderregeln zu beachten.

Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit seit Jahren in verschiedensten urheberrechtlichen Abmahnkonstellationen. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die E-Mail-Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

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