Weitere Rechnungen der EVENTpoint24 GmbH

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurden weitere Rechnungen der EVENTpoint24 GmbH und Mahnungen der ETI experts GmbH vorgelegt. In den neuen Fällen geht es wie in früheren Fällen wieder um Zahlungsforderungen aus Verträgen, die angeblich während eines Telefonats mit Beschäftigten der EVENTpoint24 GmbH geschlossen worden sein sollen. Sofern Sie auch eine entsprechende Rechnung erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen wollen, sprechen Sie mich einfach an! Im nachfolgenden Beitrag erläutere ich die mir vorliegenden Fälle und gebe Tipps für das Vorgehen:

Zu den mir vorliegenden Fällen:

Über die Zahlungsforderungen der EVENTpoint24 GmbH hatte ich in der Vergangenheit bereits berichtet, zuletzt hier:

Erneut:  Anfragen zu Rechnungen der EVENTpoint24 GmbH

Die mir vorliegenden Fälle sind alle ähnlich gelagert:

Die Betroffenen sind angerufen worden. In dem Telefonat ging es um einen Werbe-Eintrag auf einer Internetseite. Im Weiteren wird für den entsprechenden Werbe-Eintrag sodann eine Rechnung gestellt.

Ob eine Werbung über das Portal der EVENTpoint24 GmbH tatsächlich die angepriesenen Werbewirkungen hat, kann ich zwar nicht beurteilen. Die Berechtigung der erhobenen Zahlungsforderungen unterliegt in den mir vorliegenden Fällen nach meiner Auffassung jedoch Bedenken. Daher lohnt es sich nach meiner Auffassung, sich gegen die erhobenen Zahlungsforderungen zur Wehr zu setzen.

Die EVENTpoint24 GmbH behauptet telefonische Vertragsschlüsse 

Grundsätzlich können Verträge auch am Telefon geschlossen werden. Ob in den Telefonaten zwischen den Beschäftigten der EVENTpoint24 GmbH und den Betroffenen in den mir vorliegenden Fällen tatsächlich wirksame Verträge geschlossen worden sind, unterliegt nach meiner Auffassung allerdings Zweifeln. Bei entsprechenden Nachfragen von Betroffenen stellte sich die EVENTpoint24 GmbH jedenfalls auf den Standpunkt, dass in den Telefonaten wirksame Verträge geschlossen worden seien. Besonders ärgerlich: Die Vertragslaufzeit von nicht nur einem Jahr, sondern gleich zwei Jahren. Manch ein Betroffener fragte sich daraufhin natürlich, ob das wirklich wahr sein könne und erklärte dann einfach den Widerruf des geschlossenen Vertrages. Logisch, denn bei einem Fernabsatzvertrag besteht ja ein Widerrufsrecht.

Also einfach nachträglich den Vertrag widerrufen?

Betroffene, die einen Widerruf erklärt haben, verwies die EVENTpoint24 GmbH darauf, dass diese keine Verbraucher seien und dass ihnen somit „leider“ auch kein Recht auf Widerruf des geschlossenen Vertrages zustehe.

Wer nicht zahlt, der bekommt Mahnungen von der ETI experts GmbH

Die ETI experts GmbH mahnt den Ausgleich der Zahlungsforderung der EVENTpoint24 GmbH an und macht in diesem Zusammenhang weitere Kosten geltend. In diesem Zusammenhang werden auch weitergehende Schritte angesprochen.

In den Fällen, in denen ich die Zahlungsforderungen für Mandanten zurückgewiesen habe, sind bislang noch keine gerichtlichen Verfahren eingeleitet worden. Ob da noch Klagen kommen werden, warten die Betroffenen und ich jetzt einfach einmal ab. Gegebenenfalls gibt es hier dann eine Fortsetzung der Geschichte.

Vorsicht bei Stellungnahmen gegenüber der EVENTpoint24 GmbH, der ETI experts GmbH und Außenstehenden

So nachvollziehbar der Ärger über das Vorgehen der EVENTpoint24 GmbH auch sein mag: Bei Stellungnahmen gegenüber dem Unternehmen, gegenüber der ETI experts GmbH oder gegenüber Außenstehenden sollten Sie in Ihrer Wortwahl zurückhaltend bleiben. In einem der mir vorliegenden Verfahren wurde gegen einen Betroffenen eine Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet. Nun muss sich der Betroffene nicht nur mit der Zahlungsforderung der EVENTpoint24 GmbH beschäftigen, sondern auch mit dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren.

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de Unternehmen unter anderem zu Fragen des Vertragsrechts und zu Fragen des Werberechts.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Rechnung der EVENTpoint24 GmbH oder eine Mahnung der ETI experts GmbH erhalten?

Wenn Sie auch eine Rechnung der EVENTpoint24 GmbH oder wegen der entsprechenden Zahlungsforderung eine Mahnung von der ETI experts GmbH erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen möchten:

  • Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Weiterführende Informationen zu den mir bislang vorliegenden Fällen:

Erneut: Anfragen zu Rechnungen der EVENTpoint24 GmbH

Auch eine Rechnung von der EVENTpoint24 GmbH wegen Vertrag über einen Werbeeintrag erhalten? Ich berate Sie.

Foto(s): Andreas Kempcke

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