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21.02.2018
von Rechtsanwalt Marco Habig
Bisher galt in vielen Fällen, z. B. für Vertragskündigungen, das sogenannte Schriftformerfordernis, § 126 BGB. Notwendig war dabei immer die eigene Unterschrift, weshalb man die entsprechenden Schreiben im Prinzip nur per Fax oder normaler …