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BS

von B. S. am 03.11.2024 um 12:46 Uhr

Kompetent und sehr sympathisch
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Erb hat mir/uns von Anfang an sehr genau gesagt, wie der Fall voraussichtlich ausgehen wird. Er hat uns prima unterstützt und war bei Fragen/Nachfragen gut erreichbar. Auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei waren sehr freundlich und hilfsbereit. Er hat uns als Vermieter bestens vertreten und eine sehr gute und ausführliche Klageerwiderunsschrift verfasst. Bei Gericht war ich sehr froh von Herrn Erb vertreten zu werden und Ihn an unserer Seite zu wissen. Sollten wir wieder einen Rechtsstreit haben würde ich mich umgehend an Herrn Erb wenden.
AP

von A. P. am 08.07.2024 um 21:28 Uhr

Sehr sympathisch und fachlich kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
siehe oben
HA

von H. A. am 29.10.2023 um 20:25 Uhr

Besser geht nicht - muss einfach mal gesagt werden...
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Erb, meine Verzweiflung war ziemlich groß, verdammt groß! Dann kam der Anruf von Frau Noss und irgendwie war da so ein Gefühl, dass es jetzt doch noch gut werden kann, fast alles. Seitdem ist eine für mich gefühlte Ewigkeit vergangen und diese meine Situation mit der Vermieterin Bräumann hat mich an den Rand und darüber hinaus an meine Belastungsgrenzen gebracht = in jeglicher Hinsicht! Es gab und gibt wahrscheinlich viele Situationen im laufenden Verfahren, wo der Mandant nicht so wirklich einfach war und ist. Dies macht die sowieso schon nicht einfache Situation bei der Bearbeitung der Sachverhalte nicht leichter, stattdessen kostet es mehr Zeit zu sprechen, es zu erklären, auch ein sehr individuelles Eingehen auf mich, meine schwierige Sachlage und und und gehörte die ganze Zeit einfach so mal mit dazu. Nein das ist nicht selbstverständlich! Seit Ende November 2020 war die Zeit bis zum 15.10.2023 (Tag der Übergabe der Wohnung an Frau Bräumann) eine kaum tatsächlich zu beschreibende negative Zeit mit allen Facetten und noch mehr dazu!!! Frau Mensch hat dann sich meiner Problematik angenommen, nicht nur normal angenommen, Sie war immer ansprechbar, immer war auf Ihre Hilfe, Unterstützung und Rückinformationen verlass. Und ja Frau Mensch hat sehr viel mehr für mich getan, als Sie wohl im Rahmen der Mandaten Betreuung hätte tun müssen. Es war immer sicher, dass alles läuft, meine Ängste und Zweifel, es zu schaffen unbegründet waren (dies weiß ich für mich noch nicht so lange). Alles war für Frau Mensch gefühlt kein Problem, Sie war da, hat mir immer das Gefühl gegeben= wir bekommen alles hin, es wird gut ausgehen! Ehrlicher Weise sind meine Gedanken doch mittlerweile so, dass es keine einfach Zeit war und für mich es nicht selbstverständlich war und ist, wie umfassend mich Frau Mensch betreut hat!!! Sie versteht es - als wäre es das normalste der Welt - die Sachlage auf den Punkt zu bringen, es auf das herunter zu brechen, was tatsächlich wichtig, zu bearbeiten und zu beachten ist! Für mich ist Frau Mensch eine absolut kompetente Rechtsanwältin, welche mit sehr viel Bemühungen, Aufwand, Zeit, Geduld und Ihrem persönlichen Einbringen für Ihre Mandanten da ist und brennt!!! Über das gefühlt normal Maß hinaus. Möchte auf diesem Weg ein riesiges Dankeschön an Sie Beide aussprechen = es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass man als Mandant in der Gestalt wie beschrieben auf Augenhöhe vertreten und wahrgenommen wird!!! Sie sind eine top aufgestellte Kanzlei mit allem was sich ein Mandant wünschen kann und noch viel mehr, egal in welcher persönlichen Situation dieser Ihre Hilfe braucht = es stimmt einfach alles, definitiv alles! Also mindestens 150 %!!! Herzlichen Dank, dass Sie mich damals aufgenommen haben!!! Mit besten freundlichen Grüßen an Frau Mensch, eine super Kollegin in Ihrer Kanzlei und Sie Amberg
Sehr geehrte Frau A.,
wir freuen uns wirklich sehr, dass wir Ihnen offenbar so gut helfen konnten. Denn es ist nicht immer einfach, da es bei rechtlichen Auseinandersetzungen es immer zwei Seiten und zwei (wenn nicht noch mehr) Sichtweisen auf den Sachverhalt gibt und oft auch Emotionen eine große Rolle spielen. Manchmal kann man als Anwalt auch keine Wunder vollbringen und Mandanten sind dann hin und wieder auch ein wenig enttäuscht. Umso mehr freut es uns, dass wir Ihnen in dieser nicht ganz einfachen Lebenslage helfen konnten. Alles Gute auch weiterhin!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Erb
Rechtsanwalt LL.M. (Sydney)
JK

von J. K. am 21.11.2022 um 22:04 Uhr

Mietvertrag
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
schnelle, pragmatische und fundierte Beratung
ET

von E. T. am 23.08.2022 um 13:22 Uhr

Communicative, friendly & competent
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
I sought legal help regarding a rental/tenant case from Mr. Erb. It only took one personal meeting with him to get the full details of the case in which he was very attentive and after which he handled everything. While the situation with my landlord was not pleasant, I was reassured by Mr. Erb's competence that all would go well.
He also speaks fluent English which was of great help to me.
Mr. Erb and his team always kept me up to date with the newest information, were always reachable, friendly and extremely communicative.
I would definitely recommend him and his team for any legal requirements, and will immediately turn to them should I need any legal help in the future!
Thanky you very much Mrs. Taha
HM

von H. M. am 05.05.2022 um 17:42 Uhr

Räumung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Man wird auf eigene Fehler hingewiesen. Das ist unangenehm, aber man wird beraten und wird mit der Realität konfrontiert.
JS

von J. S. am 03.07.2021 um 15:39 Uhr

Mieterkündigung und Räumungsauftrag
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Erb hat mich in der Coronazeit in einer Mietangelegenheit unterstützt. Ich lebe in der Türkei und musste so gottseidank nicht vor Ort sein. Ich fühlte mich bei Herrn Erb sofort in sehr kompetenten Händen. Er hat sich persönlich einen Überblick über die Situation verschafft und ich war permanent auf dem Laufenden. Herr Erb war immer erreichbar, sehr engagiert, geduldig und freundlich und hat das Bestmögliche für mich erreicht und das zu einem fairen Preis und ohne die Menschlichkeit dabei aus dem Auge zu verlieren.
Ich kann Herrn Erb als Rechtsanwalt uneingeschränkt empfehlen.
Vielen Dank Frau Dr. Schulz. Es freut mich sehr, dass Sie so zufrieden waren.
GC

von G. C. am 10.11.2020 um 08:32 Uhr

WEG-Anfrage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr freundliche und kompetente Antwort, was in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich ist.
Vielen Dank für die positive Bewertung
UO

von U. O. am 28.10.2020 um 14:43 Uhr

Sympathisch, zuverlässig, kompetent, fair
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
RA Erb hat meinen komplizierten materialreichen Mietminderungsfall übernommen und trotzdem fair pauschal abgerechnet. Er hat mich überzeugt durch hervorragende erfahrungsgesättigte Einschätzung der Sachlage, Chancen und Risiken. Da wg. Corona nur Fernkommunikation möglich war und ich drei Stunden von München entfernt wohne, war ich froh über hervorragende Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Im Gerichtstermin überzeugte RA Erb durch überlegtes und kompetentes Auftreten.
Vielen Dank Herr Prof. Otto, es freut mich immer wenn meine Mandanten zufrieden sind.
NV

von N. V. am 23.09.2020 um 10:08 Uhr

Erklärend und Logisch
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrter Herr Dr. Sütterlin,
Sehr geehrter Herr Hartmut und Frau Rütgers,

Die Einladung zur Eigentümerversammlung am 29.09.2020 habe ich erhalten.
Diese Einladung ist aus mehreren Gründen nicht akzeptabel :
1. Formal ist diese gegen Gepflogenheit und entspricht nicht unserer Beziehung
2. Sachlich mangelhaft
3. Zeitlich ist 1 Stunde eine Zumutung, sogar Erpressung
4. Die WEG ist nicht Teil Ihrer Firma. Sie können nicht nur die TOP´s bestimmen, sondern wir dürfen ebenso unsere Wünsche und Mißstände kundgeben und als TOP vorschlagen.
Mein TOP Vorschlag ist :

TOP X : (Vereinbart mit WEG gesetz)
1. Alles was unsere Gemeinschaft hauptsächlich betrifft, sollte möglichst mit ¾ Stimmenmehrheit der Eigentümer beschlossen werden. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung verkauft haben oder gerade dabei sind sie zu verkaufen, sollten nicht mehr an den bevorstehenden Abstimmungen teilnehmen.

2. Um einen Verwaltervertrag zu verlängern, müssen ¾ der Eigentümer mit der Arbeit des Verwalters zufrieden sein.
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Sehr geehrter Herr Vahedi,

- bitte teilen Sie uns genau mit was in welcher Form die Einladung formal gegen die Gepflogenheiten ist.
- Der sachlichen Inhalt ist korrekt und verständlich. Ein Beschlussantrag wird kurz und bündig formuliert mit den wichtigsten Inhalten.
- Das die Versammlungen auf eine Stunde begrenzt sind, hat den Hintergrund der Corona Pandemie. Es gibt ein vorgeschlagenes Hygienekonzept und an dieses halten wir uns. Dies dient zum Schutz aller Anwesenden.
Ist daher keine Erpressung oder Zumutung.
Alle Fragen die Sie wissen möchten und nicht auf der Einladung sind, bzw. Fragen zur Hausgeldabrechnung stellen Sie bitte vorab telefonisch zu unseren Bürozeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass aktuell keine persönlichen Termin vereinbart werden können.
- Die WEG hatte in diesem Jahr mehr als genug Zeit bei der Hausverwaltung Beschlussanträge einzureichen. Im Normalfall sollten diese bis spätestens 31.03. d. Jahres bei der Hausverwaltung eingehen. Wenn uns keine Beschlussanträge bekannt sind, oder nur die von anderen Eigentümern, werden auch nur diese bei der ETV mit aufgenommen.
- Es gibt Vorgaben zur Stimmenmehrheit. An diese halten wir uns bei den Versammlungen.