Alphabetische Gesetzesübersicht

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Fragen und Antworten zu Gesetzen

  • Was ist ein Gesetz?
    Gesetze sind Regeln, die das gemeinsame Zusammenleben und Verhalten von Menschen untereinander ordnen sollen. Denn für ein Funktionieren des Zusammenlebens der Menschen in der Gesellschaft sind Regeln unerlässlich.

    Je nach Thema stellen Gesetze auch Grundsätze auf, die die Beziehung zwischen Bürger und Staat festlegen und definieren. Oft werden die Begriffe „Rechtsvorschrift“ und „Rechtsnorm“ als Synonyme für „Gesetz“ verwendet.

    In Deutschland werden fast ausnahmslos alle Gesetze schriftlich in Gesetzeswerken festgehalten, die in Paragrafen oder Artikel gegliedert sind. Die Aufteilung in Paragrafen ist jedoch zumindest in Deutschland gebräuchlicher. Das bekannteste Gesetzeswerk, das Artikel statt Paragrafen verwendet, ist das Grundgesetz (GG).

    Die meisten Gesetze werden vom Parlament verabschiedet. Unter bestimmten Umständen können aber auch andere Stellen dafür zuständig und berechtigt sein, ein Gesetz zu erlassen.

    Das Gesetzgebungsverfahren ist in Deutschland innerhalb des Grundgesetzes, der sogenannten Verfassung, verankert und geregelt. Die Verfassung selbst ist ein besonderes Gesetz, das die Grundsätze des staatlichen Systems festlegen soll. Aus Gesetzen ergeben sich Rechte und Pflichten. Verstöße gegen diese Rechte und Pflichten ziehen üblicherweise Sanktionen nach sich, die wiederum in den jeweiligen Gesetzen bestimmt sind.

    In Deutschland ist der Bundestag berechtigt, sogenannte Bundesgesetze zu erlassen. Diese sind auf das gesamte Bundesgebiet anzuwenden und haben Vorrang vor dem Landesrecht. In den einzelnen Bundesländern hat der Landtag diese Aufgabe und erlässt die Landesverfassung und die Landesgesetze.
  • Was ist ein formelles Gesetz?
    Ein formelles Gesetz ist ein Gesetz, das durch das für die Gesetzgebung von der Verfassung vorgesehene Organ (wie etwa den Bundestag, den Bundesrat oder die Landtage der Bundesländer) in einem besonderen, ebenfalls in der Verfassung geregelten Verfahren zustande gekommen und anschließend in einem Gesetzblatt bekanntgemacht worden ist.

    In der Regel sind rein formelle Gesetze nur innerhalb des Parlaments zu beachten, da sie keine weiter gehende Außenwirkung, sondern nur Bindungswirkung für das Parlament entfalten. Das bedeutet, dass diese Art von Gesetzen nur das Parlament selbst verpflichten, diese einzuhalten, und nur dieses Adressat des Gesetzes ist. Daher sind unter Juristen auch die Bezeichnungen „Parlamentsgesetz“, „Gesetz im formellen Sinn“ oder „förmliches Gesetz“ gängig. Beispiel für ein solches formelles Gesetz ist der Haushaltsplan des Bundes, der Länder oder der Kommunen.

    Grundsätzlich ist der Gesetzgeber jedoch nicht völlig frei, wenn es um die Frage geht, welche Gesetze er erlassen will. Er ist dabei vielmehr an das Grundgesetz oder die Verfassung des jeweiligen Bundeslandes (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden. Ob er sich daran gehalten hat, wird im Zweifelsfall von den Verfassungsgerichten in einem sogenannten Normenkontrollverfahren überprüft
  • Was ist ein materielles Gesetz?
    ​​Ein materielles Gesetz ist eine Anordnung durch die Exekutive, bei der es sich um die ausübende oder vollziehende Staatsgewalt handelt. Materielle Gesetze sind allgemeingültig, das heißt, sie gelten im Gegenteil zu formellen Gesetzen für die Allgemeinheit und nicht nur für das Parlament.
    Hierbei handelt es sich um Rechtsverordnungen und Satzungen. Bekannte Beispiele, die wohl jeder zumindest schon einmal gehört hat, sind etwa:

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Strafprozessordnung (StPO)
    • Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
    Besonders präsent im täglichen Leben sind die Vorschriften und Regeln im Straßenverkehr, deren Notwendigkeit wohl für alle klar und verständlich ist. Verstöße gegen Gesetze ziehen entsprechend auch Sanktionen nach sich. Gesetze sind jedoch keineswegs ausschließlich dazu da, um zu verbieten, einzuengen oder zu bestrafen. Vielmehr sollen sie der gerechten Ausgewogenheit unter den Menschen und dem Gemeinwohl dienen.​​
  • Was ist ein formell-materielles Gesetz?
    Formell-materielle Gesetze werden wiederum von der Legislative im Rahmen des in Art. 76 GG beschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen. Im Unterschied zu den rein formellen Gesetzen haben diese Art von Gesetzen jedoch Allgemeinverbindlichkeit. Sie enthalten demnach verbindliche Regelungen, an die sich ein unbestimmter Kreis von Personen halten muss.

    Die wohl bekanntesten deutschen formell-materiellen Gesetze sind:

    • Grundgesetz (GG)
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Was ist ein einfaches Gesetz?
    Ein einfaches Gesetz ist ein Gesetz, für das – im Gegensatz zum sogenannten Zustimmungsgesetz – im Grundgesetz keine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates festgelegt ist.

    Das Grundgesetz geht grundsätzlich vom einfachen Gesetz aus. Das liegt daran, dass Gesetze, die der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedürfen, explizit im Grundgesetz gelistet sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass alle übrigen Gesetze, die nicht unter eine der im Grundgesetz genannten Materien fallen, einfache Gesetze sind.

    Der Bundesrat hat dabei einen geringeren Einfluss als bei Zustimmungsgesetzen. Er kann lediglich Einspruch gegen das einfache Gesetz einlegen. Daher spricht man auch vom Einspruchsgesetz. Der Deutsche Bundestag kann den Einspruch des Bundesrates überstimmen.

    Legt der Bundesrat mit der absoluten Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder) seiner Stimmen Einspruch ein, kann dies nur mit der absoluten Mehrheit im Bundestag (Mehrheit der Mitglieder = Kanzlermehrheit) überstimmt werden. Wird der Einspruch durch den Bundesrat hingegen mit einer Zweidrittelmehrheit eingelegt, müssen im Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (mindestens allerdings die Stimmen der Hälfte aller Mitglieder) zusammenkommen, um den Einspruch zurückweisen zu können.
  • Wie entsteht ein Gesetz?
    Das Gesetzgebungsverfahren ist in Art. 76 Abs. 1 GG geregelt und legt den Weg vom Gesetzesvorschlag bis hin zu dessen Verkündung fest.

    Zunächst wird ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, über den dann entschieden wird. Dieser Entwurf kann von der Bundesregierung, durch den Bundesrat oder „aus der Mitte des Bundestages“ eingebracht werden. Bei dieser „Mitte“ handelt es sich um mindestens 5 % der Bundestagsmitglieder oder um eine Fraktion.

    Der Bundestag berät sich zu diesem Vorschlag innerhalb von drei Lesungen und stimmt dann darüber ab. Sodann wird dieser an den Bundesrat weitergeleitet.

    Der Bundesrat kann gegen die Entscheidung des Bundestages Einspruch einlegen, der jedoch durch den Bundestag zurückgewiesen werden kann, wenn dieser durch einen Mehrheitsbeschluss entscheidet.

    Haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, wird das Gesetz nach Gegenzeichnung durch die Bundesregierung durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und schließlich im Bundesgesetzblatt verkündet.
  • Ist eine Verordnung ein Gesetz?
    Eine Verordnung ist eine Rechtsnorm, die durch die ausführende Gewalt (die Exekutive) – d. h., durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan – erlassen wird. Verordnungen werden auch Rechtsverordnungen genannt.

    Die Verordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinne und schreibt vor, wie ein bereits existierendes Gesetz in allen Einzelheiten auszuführen ist. Formelle Gesetze hingegen werden nicht von der Exekutive, sondern vom parlamentarischen Gesetzgeber (der Legislative) erlassen.

    Der Erlass einer Rechtsverordnung durch die Exekutive erfolgt auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung. Art. 80 Abs. 1 GG nennt die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung. Danach können ausschließlich die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen durch Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen.

    Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG verlangt dabei, dass dieses förmliche Gesetz, das die Exekutive zum Erlass einer Verordnung ermächtigt, Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung hinreichend bestimmt. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen der legislativen und der exekutiven Gewalt hergestellt.