EStG - Einkommensteuergesetz
- I.
Steuerpflicht - II.
Einkommen - 1.
Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung - 2.
Steuerfreie Einnahmen - 3.
Gewinn - § 4 EStG - Gewinnbegriff im Allgemeinen
- § 4a EStG - Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- § 4b EStG - Direktversicherung
- § 4c EStG - Zuwendungen an Pensionskassen
- § 4d EStG - Zuwendungen an Unterstützungskassen
- § 4e EStG - Beiträge an Pensionsfonds
- § 4f EStG - Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen
- § 4g EStG - Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3
- § 4h EStG - Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
- § 4i EStG - Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
- § 4j EStG - Aufwendungen für Rechteüberlassungen
- § 4k EStG - Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen
- § 5 EStG - Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 5a EStG - Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- § 5b EStG - Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
- § 6 EStG - Bewertung
- § 6a EStG - Pensionsrückstellung
- § 6b EStG - Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
- § 6c EStG - Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen
- § 6d EStG - Euroumrechnungsrücklage
- § 6e EStG - Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
- § 7 EStG - Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 7a EStG - Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
- § 7b EStG - Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
- (XXXX) §§ 7c bis 7d EStG - (weggefallen)
- § 7e EStG - (weggefallen)
- § 7f EStG - (weggefallen)
- § 7g EStG - Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- § 7h EStG - Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
- § 7i EStG - Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- § 7k EStG - (weggefallen)
- 4.
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten - 4a.
Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug - 5.
Sonderausgaben - § 10 EStG
- § 10a EStG - Zusätzliche Altersvorsorge
- § 10b EStG - Steuerbegünstigte Zwecke
- § 10c EStG - Sonderausgaben-Pauschbetrag
- § 10d EStG - Verlustabzug
- § 10e EStG - Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
- § 10f EStG - Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
- § 10g EStG - Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
- § 10h EStG - (weggefallen)
- § 10i EStG - (weggefallen)
- 6.
Vereinnahmung und Verausgabung - 7.
Nicht abzugsfähige Ausgaben - 8.
Die einzelnen Einkunftsarten - a)
Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) - b)
Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) - c)
Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) - d)
Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) - e)
Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) - f)
Vermietung und Verpachtung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6) - g)
Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7) - h)
Gemeinsame Vorschriften
- a)
- 1.
- III.
Veranlagung - § 25 EStG - Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
- § 26 EStG - Veranlagung von Ehegatten
- § 26a EStG - Einzelveranlagung von Ehegatten
- § 26b EStG - Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 27 EStG - (weggefallen)
- § 28 EStG - Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
- (XXXX) §§ 29 und 30 EStG - (weggefallen)
- IV.
Tarif - § 31 EStG - Familienleistungsausgleich
- § 32 EStG - Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 32a EStG - Einkommensteuertarif
- § 32b EStG - Progressionsvorbehalt
- § 32c EStG - Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- § 32d EStG - Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 33 EStG - Außergewöhnliche Belastungen
- § 33a EStG - Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
- § 33b EStG - Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 34 EStG - Außerordentliche Einkünfte
- § 34a EStG - Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
- § 34b EStG - Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
- V.
Steuerermäßigungen - 1.
Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften - 2.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft - § 34e EStG - (weggefallen)
- 2a.
Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum - 2b.
Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
- 3.
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb - 4.
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen - 5.
Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer - 6.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- 1.
- VI.
Steuererhebung - 1.
Erhebung der Einkommensteuer - 2.
Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) - § 38 EStG - Erhebung der Lohnsteuer
- § 38a EStG - Höhe der Lohnsteuer
- § 38b EStG - Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
- § 39 EStG - Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39a EStG - Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
- § 39b EStG - Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 39c EStG - Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39d EStG - (weggefallen)
- § 39e EStG - Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39f EStG - Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V
- § 40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
- § 40a EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
- § 40b EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
- § 41 EStG - Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
- § 41a EStG - Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
- § 41b EStG - Abschluss des Lohnsteuerabzugs
- § 41c EStG - Änderung des Lohnsteuerabzugs
- (XXXX) §§ 42 und 42a EStG - (weggefallen)
- § 42b EStG - Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
- § 42c EStG - (weggefallen)
- § 42d EStG - Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
- § 42e EStG - Anrufungsauskunft
- § 42f EStG - Lohnsteuer-Außenprüfung
- § 42g EStG - Lohnsteuer-Nachschau
- 3.
Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) - § 43 EStG - Kapitalerträge mit Steuerabzug
- § 43a EStG - Bemessung der Kapitalertragsteuer
- § 43b EStG - Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften
- § 44 EStG - Entrichtung der Kapitalertragsteuer
- § 44a EStG - Abstandnahme vom Steuerabzug
- § 44b EStG - Erstattung der Kapitalertragsteuer
- § 45 EStG - Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer
- § 45a EStG - Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer
- § 45b EStG - Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer
- § 45c EStG - Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer
- § 45d EStG - Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern
- § 45e EStG - Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung
- 4.
Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften
- 1.
- VII.
Steuerabzug bei Bauleistungen - VIII.
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger - IX.
Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften - § 50b EStG - Prüfungsrecht
- § 50c EStG - Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen
- § 50d EStG - Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- § 50e EStG - Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten
- § 50f EStG - Bußgeldvorschriften
- § 50g EStG - Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 50h EStG - Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- § 50i EStG - Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- § 50j EStG - Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen
- § 51 EStG - Ermächtigungen
- § 51a EStG - Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
- § 52 EStG - Anwendungsvorschriften
- § 52a EStG - (weggefallen)
- § 52b EStG - (weggefallen)
- § 53 EStG - (weggefallen)
- § 54 EStG - (weggefallen)
- § 55 EStG - Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden)
- § 56 EStG - Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 57 EStG - Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 58 EStG - Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben
- (XXXX) §§ 59 bis 61 EStG - (weggefallen)
- X.
Kindergeld - § 62 EStG - Anspruchsberechtigte
- § 63 EStG - Kinder
- § 64 EStG - Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
- § 65 EStG - Andere Leistungen für Kinder
- § 66 EStG - Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
- § 67 EStG - Antrag
- § 68 EStG - Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis
- § 69 EStG - Datenübermittlung an die Familienkassen
- § 70 EStG - Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- § 71 EStG - Vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes
- § 72 EStG - (weggefallen)
- § 73 EStG - (weggefallen)
- § 74 EStG - Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
- § 75 EStG - Aufrechnung
- § 76 EStG - Pfändung
- § 76a EStG - (weggefallen)
- § 77 EStG - Erstattung von Kosten im Vorverfahren
- § 78 EStG - Übergangsregelungen
- XI.
Altersvorsorgezulage - § 79 EStG - Zulageberechtigte
- § 80 EStG - Anbieter
- § 81 EStG - Zentrale Stelle
- § 81a EStG - Zuständige Stelle
- § 82 EStG - Altersvorsorgebeiträge
- § 83 EStG - Altersvorsorgezulage
- § 84 EStG - Grundzulage
- § 85 EStG - Kinderzulage
- § 86 EStG - Mindesteigenbeitrag
- § 87 EStG - Zusammentreffen mehrerer Verträge
- § 88 EStG - Entstehung des Anspruchs auf Zulage
- § 89 EStG - Antrag
- § 90 EStG - Verfahren
- § 91 EStG - Datenerhebung und Datenabgleich
- § 92 EStG - Bescheinigung
- § 92a EStG - Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
- § 92b EStG - Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
- § 93 EStG - Schädliche Verwendung
- § 94 EStG - Verfahren bei schädlicher Verwendung
- § 95 EStG - Sonderfälle der Rückzahlung
- § 96 EStG - Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften
- § 97 EStG - Übertragbarkeit
- § 98 EStG - Rechtsweg
- § 99 EStG - Ermächtigung
- XII.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung - XIII.
Mobilitätsprämie - § 101 EStG - Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie
- § 102 EStG - Anspruchsberechtigung
- § 103 EStG - Entstehung der Mobilitätsprämie
- § 104 EStG - Antrag auf die Mobilitätsprämie
- § 105 EStG - Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie
- § 106 EStG - Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie
- § 107 EStG - Anwendung der Abgabenordnung
- § 108 EStG - Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
- § 109 EStG - Verordnungsermächtigung
- XIV.
Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie - XV.
Energiepreispauschale - § 112 EStG - Veranlagungszeitraum, Höhe
- § 113 EStG - Anspruchsberechtigung
- § 114 EStG - Entstehung des Anspruchs
- § 115 EStG - Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
- § 116 EStG - Anrechnung auf die Einkommensteuer
- § 117 EStG - Auszahlung an Arbeitnehmer
- § 118 EStG - Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren
- § 119 EStG - Steuerpflicht
- § 120 EStG - Anwendung der Abgabenordnung
- § 121 EStG - Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
- § 122 EStG - Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
- Anlage 1 EStG - (zu § 4d Absatz 1)Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen
- Anlage 1a EStG - (zu § 13a)Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- Anlage 2 EStG - (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
- Anlage 3 EStG - (zu § 50g)
Die wichtigsten Fragen zum EStG
-
Was ist das Einkommenssteuergesetz (EStG)?
Das EStG ist die Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer. -
Seit wann gibt es das EStG?
Das EStG trat in seiner ursprünglichen Fassung am 25.10.1934 in Kraft und wurde im Jahr 2009 erneuert. -
Wie ist das EStG aufgebaut?
Das EStG besteht aus 12 Abschnitten: Steuerpflicht (1), Einkommen (2), Veranlagung (3), Tarif (4), Steuerermäßigungen (5), Steuererhebung (6), Steuerabzug bei Bauleistungen (7), Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (8), Sonstige Vorschriften (9), Kindergeld (10), Altersvorsorgezulage (11) und Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (12). -
Wer zahlt Einkommenssteuer?
Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland einkommenssteuerpflichtig, außer, das Einkommen befindet sich unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro (Stand 2018). -
Was wird besteuert?
Besteuert werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte im Sinne des § 22.
Über das EStG
Das Einkommensteuergesetz – der Wegweiser durch den SteuerdschungelWirft man einen ersten Blick auf den eigenen Lohnzettel, ist die Freude meist groß. Doch bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass von dem eigentlichen Gehalt ein großer Teil abgezogen wird – zu großen Teilen in Form der Einkommensteuer. Wer nun wie viel Einkommensteuer zahlen muss, regelt das Einkommensteuergesetz (EstG).
Was ist das EStG und wie ist es entstanden?
Das Einkommensteuergesetz ist ein Gesetzbuch, das die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen regelt.
Wobei wir alle erst einmal natürliche Personen und somit das Gegenteil von juristischen Personen wie Unternehmen oder Vereinen sind. Zusammenfassend kann man sagen, dass das EStG die Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer ist. Das EStG ist also unser, noch relativ junger, Wegweiser durch den Steuerdschungel. In Kraft getreten ist das EStG ursprünglich zwar schon am 25. Oktober 1934, wurde aber im Laufe der Zeit stark verändert, sodass erst 2009 eine Neuerung in Kraft trat.
Wie ist das EStG aufgebaut?
Das EStG besteht aus zwölf Abschnitten. Doch obwohl das Gesetz zunächst unübersichtlich erscheint, kann man sich mithilfe der Abschnitte sehr gut orientieren.
I | Steuerpflicht |
II | Einkommen
|
III | Veranlagung |
IV | Tarif
|
V | Steuerermäßigungen
|
VI | Steuererhebung
|
VII | Steuerabzug bei Bauleistungen |
VIII | Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger |
IX | Sonstige Vorschriften
|
X | Kindergeld |
XI | Altersvorsorgezulage |
XII | Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge |
Wer unterliegt der Einkommensteuer?
Wer wissen möchte, welche Personen der Einkommensteuer unterliegen, muss das Gesetzbuch nur aufschlagen und sich §1 EStG ansehen. Dieser besagt, dass alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland zunächst unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Jedoch gibt es im Steuerrecht einige relativierende Prinzipien, zu denen auch das Leistungsfähigkeitsprinzip gehört. Dies besagt, dass Menschen, die sowieso nicht viel haben, nicht unnötig finanziell belastet werden sollen. Aus diesem Grund hat man den sogenannten Grundfreibetrag festgelegt. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell (Stand 2018) 9.000 € (§32 a EStG). Verdient man weniger als 9.000 € im Jahr, muss man keine Einkommensteuer bezahlen.
Was wird besteuert?
Der zweite Abschnitt „Einkommen“ gibt Auskunft darüber, welche Voraussetzungen für die Besteuerung gelten. Hier ist beispielsweise festgelegt, welche Einkunftsarten der Einkommensteuer unterliegen, nämlich:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22