UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen - Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung - Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung - § 4 UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 UVPG - Feststellung der UVP-Pflicht
- § 6 UVPG - Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- § 7 UVPG - Vorprüfung bei Neuvorhaben
- § 8 UVPG - UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- § 9 UVPG - UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10 UVPG - UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11 UVPG - UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- § 12 UVPG - UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- § 13 UVPG - Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 14 UVPG - Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- § 14a UVPG - Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
- § 14b UVPG - Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- § 14c UVPG - Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
- § 14d UVPG - Bau von Radwegen an Bundesstraßen
- Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung - § 15 UVPG - Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
- § 16 UVPG - UVP-Bericht
- § 17 UVPG - Beteiligung anderer Behörden
- § 18 UVPG - Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 19 UVPG - Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 20 UVPG - Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
- § 21 UVPG - Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
- § 22 UVPG - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
- § 23 UVPG - Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- § 24 UVPG - Zusammenfassende Darstellung
- § 25 UVPG - Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
- § 26 UVPG - Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
- § 27 UVPG - Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
- § 28 UVPG - Überwachung
- Abschnitt 3
Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- Abschnitt 1
- Teil 3
Strategische Umweltprüfung - Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung - Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung - § 38 UVPG - Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
- § 39 UVPG - Festlegung des Untersuchungsrahmens
- § 40 UVPG - Umweltbericht
- § 41 UVPG - Beteiligung anderer Behörden
- § 42 UVPG - Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 43 UVPG - Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
- § 44 UVPG - Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
- § 45 UVPG - Überwachung
- § 46 UVPG - Verbundene Prüfverfahren
- Abschnitt 1
- Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen - § 47 UVPG - Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
- § 48 UVPG - Raumordnungspläne
- § 49 UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
- § 50 UVPG - Bauleitpläne
- § 51 UVPG - Bergrechtliche Verfahren
- § 52 UVPG - Landschaftsplanungen
- § 53 UVPG - Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
- Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen - Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung - § 54 UVPG - Benachrichtigung eines anderen Staates
- § 55 UVPG - Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 56 UVPG - Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
- § 57 UVPG - Übermittlung des Bescheids
- § 58 UVPG - Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- § 59 UVPG - Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
- Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung - § 60 UVPG - Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 61 UVPG - Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
- § 62 UVPG - Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- § 63 UVPG - Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
- Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 1
- Teil 6
Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) - Teil 7
Schlussvorschriften - § 70 UVPG - Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 71 UVPG - Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
- § 72 UVPG - Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 73 UVPG - Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 74 UVPG - Übergangsvorschrift
- Anlage 1 UVPG - Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“
- Anlage 2 UVPG - Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
- Anlage 3 UVPG - Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 4 UVPG - Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 5 UVPG - Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“
- Anlage 6 UVPG - Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung