BauNVO - Baunutzungsverordnung

Die wichtigsten Fragen zum BauNVO

  • Was ist die Baunutzungsverordnung?
    Sie ist Teil des öffentlichen Baurechts und enthält Bestimmungen über die Art und Weise der baulichen Nutzung von Bauflächen und Grundstücken.
  • Was regelt die Baunutzungsverordnung?
    Die Baunutzungsverordnung regelt die Zulässigkeit der baulichen Nutzung je nach Baugebiet.
  • Wie ist die Baunutzungsverordnung aufgebaut?
    Im ersten Abschnitt der BauNVO geht es um die Art der baulichen Nutzung, der zweite Abschnitt legt u. a. die zulässige Höhe von baulichen Anlagen fest, der dritte Abschnitt enthält Informationen über die Bauweise bezüglich überbaubarer Grundstücke.
  • Warum gibt es die BauNVO?
    Diese Regelungen sind wichtig, damit jeder weiß, was er beachten soll, wenn er ein Bauvorhaben plant.

Über das BauNVO

Warum gibt es die Baunutzungsverordnung?

Die Baunutzungsverordnung ist Teil des öffentlichen Baurechts und enthält Bestimmungen über die Art und Weise der baulichen Nutzung von Bauflächen und Grundstücken. Diese Regelungen sind wichtig, damit jeder weiß, was er beachten soll, wenn er ein Bauvorhaben hat. Zu Bauvorhaben gehören auch Garagen oder ein Dachausbau.

Was regelt die Baunutzungsverordnung?

Je nachdem, um welches Baugebiet es sich handelt, ändert sich auch die Zulässigkeit der baulichen Nutzung. Es ist beispielsweise in einem reinen Wohngebiet verboten, eine Tankstelle zu betreiben. Für jedes Baugebiet wird gesetzlich festgelegt, welche Möglichkeiten der Bebauung zulässig sind.

Wie ist die Baunutzungsverordnung aufgebaut?

Im ersten Abschnitt der BauNVO (§§ 1–15) geht es um die Art der baulichen Nutzung. Dabei sind Bauflächen von Baugebieten zu trennen. Alle Bauflächen werden im Flächennutzungsplan festgelegt, Baugebiete dagegen im Bebauungsplan.

Bei den Bauflächen wird unterschieden zwischen:

  • Wohnbauflächen (W)
  • Gemischten Bauflächen (M)
  • Gewerblichen Bauflächen (G)
  • Sonderbauflächen (S)
Bei der baulichen Nutzung von Baugebieten gibt es u. a. folgende Unterteilung:

Der zweite Abschnitt der BauNVO (§§ 16–21a) legt u. a. die zulässige Höhe von baulichen Anlagen fest und wie viele Stockwerke ein Gebäude haben darf. Das hängt u. a. davon ab, in welchem Gebiet es sich befindet.

Im dritten Abschnitt der BauNVO (§§ 22–23) gibt es Informationen über die Bauweise bezüglich überbaubarer Grundstücke. Wenn Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werde, wird das als sog. „offene Bauweise“ bezeichnet. Ohne diesen Grenzabstand spricht man von der sog. „geschlossenen Bauweise“ (§ 22 BauNVO).