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Über mich
Rechtsanwalt Alexander Götz
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Götz steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für das Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht zur Verfügung. Er setzt sich entschlossen für Ihre Rechte ein und entwickelt optimale Lösungen für Ihre Anliegen.
Herr Götz studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Stuttgart. Seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 2005 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt und trägt seit 2011 den Titel „Fachanwalt für Strafrecht" aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Darüber hinaus nimmt er häufig am anwaltlichen Notdienst für Strafsachen des Anwaltvereins Stuttgart teil.
Strafrecht
Rechtsanwalt Götz verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über profunde Rechtskenntnisse und kennt den neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Wenn Ihnen eine Straftat (z. B. Betrug) vorgeworfen wird, sollten Sie sich schnellstmöglich an ihn wenden, damit er Ihre Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren übernehmen kann. Er beantragt Einsicht in Ihre Akte, begleitet Sie zur polizeilichen Vernehmung und sorgt dafür, dass Sie keine belastenden Aussagen treffen. Rechtsanwalt Götz verteidigt Ihre Rechte fachlich versiert in der Hauptverhandlung und verhandelt das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall. Er befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides (z. B. wegen eines Abstandsverstoßes, Handyverstoßes) übernimmt Rechtsanwalt Götz dessen rechtliche Überprüfung und informiert Sie darüber, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Darüber hinaus steht er Ihnen mit seinem kompetenten Fachwissen zur Seite, wenn es um die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall geht. Er kontaktiert die gegnerische Versicherung, beauftragt Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens und listet alle Schadenspositionen auf. Sie können sich darauf verlassen, dass er sämtliche Personen- und Sachschäden (z. B. Reparaturkosten, Haushaltsführungsschäden, Nutzungsausfall) entschlossen sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht geltend macht. Darüber hinaus bietet Ihnen Rechtsanwalt Götz eine engagierte Vertretung bei zur Last gelegten Verkehrsstraftaten (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung).
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