Kanzleilogo Bezler Rieck Rechtsanwälte
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Bezler Rieck Rechtsanwälte

www.bezler-rieck.de
  • Fachanwaltschaft Arbeitsrecht
  • Fachanwaltschaft Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Erbrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
SP
von S. P. am 12.03.2025 um 07:37 Uhr
Gesundheitsfragebogen Agentur für Arbeit
Schwerbehindertenrecht
Durch die Rechtslage ist man gezwungen gegenüber der Agentur für Arbeit behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und somit seinen Gesundheitszustand offen zu legen.

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Kompetent, modern, dynamisch, mit Erfahrung und Tradition.

Wir blicken auf eine traditionsreiche Geschichte in Aalen zurück. Bereits im Jahr 1956 gründete Rechtsanwalt Helmut Bezler senior in Aalen eine Rechtsanwaltskanzlei, in die im Jahr 1980 Rechtsanwalt Helmut Bezler junior eintrat. Nach dem Eintritt von Rechtsanwalt Christoph Bezler im Jahr 2015 wird die Kanzlei nunmehr in der dritten Generation fortgeführt.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Sebastian Rieck besteht heute eine moderne und dynamische Kanzlei mit Erfahrung und Tradition, die seit Anfang 2023 an ihrem neuen Standort in modernen und großzügigen Räumlichkeiten mit einer voll digitalen Mandatsbearbeitung den Erfolg fortführt.


Kompetente Beratung und Vertretung.

In einer auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittenen Beratung und Vertretung liegt die Tradition, die Gegenwart und die Zukunft der Kanzlei. Wir vereinen Modernität, Dynamik, Kompetenz, Erfahrung und Tradition in der Beratung und Vertretung. Die langjährige erfolgreiche, umfassende und kompetente Beratung und Vertretung unserer Mandanten bilden die Basis für unsere heutige hohe Kompetenz und große Expertise.

Wir sind nicht nur regional, sondern auch überregional und bundesweit für Sie tätig. Besprechungen führen wir ganz nach Ihrem Wunsch persönlich bei uns in der Kanzlei, telefonisch, per Videokonferenz oder bei Ihnen im Unternehmen durch. Die Mandatsbearbeitung erfolgt bei uns stets voll digital.


Bei uns sind Sie in den besten Händen.

Wir beraten und vertreten in den von uns betreuten Rechtsgebieten kleine, mittlere und große Unternehmen, Privatpersonen, Selbstständige und Freiberufler, Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie Kirchengemeinden und kirchliche Verwaltungen, Geschäftsführer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Personalvertretungen sowie Privatpersonen.

Diese Vielfalt unserer Mandanten aus verschiedenen Bereichen zeigt, dass Sie bei uns immer in den besten Händen sind. Diese Vielfalt ist unser gemeinsamer Vorteil, weil wir gerade deshalb die Interessen der jeweils anderen Partei kennen und so zu Ihrem optimalen Vorteil nutzen können, um Ihr Ziel bestmöglich zu erreichen.


Mandanten schätzen unsere Arbeitsweise.

Zeitnahe und prägnante umfassende Antworten mit konkreten und durchdachten Empfehlungen sind für unsere Mandanten hilfreicher als umfangreiche theoretische Abhandlungen. Die präzise juristische Analyse ist der Ausgangspunkt unserer Arbeit.

Unser Bestreben ist eine dauerhafte vertrauensvolle und persönliche Beziehung zu unseren Mandanten. Bei Mandaten, die einzelne Rechtsgebiete überschreiten, werden auch mit externen Beratern Arbeitsgruppen gebildet, wobei unsere Mandanten stets von uns als Ansprechpartner betreut werden. 

Unser Ziel ist es, für Sie als unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden und erfolgreiche Strategien zu entwickeln. 


Effizientes und durchdachtes Vorgehen.

Fachliches Expertenwissen und ökonomische Mandatsführung machen unsere effiziente Bearbeitungsstruktur aus. Sie werden von uns schnell und umfassend informiert.

Wir stellen Ihnen durch unser hohes Fachwissen und unsere große Erfahrung Lösungsmöglichkeiten vor, die das weitere Vorgehen einfach und verständlich vermitteln sowie die persönlichen Belange der Mandanten berücksichtigen. Wir sind dafür da, eine effiziente und ökonomische außergerichtliche Vorgehensweise und Einigung zu erarbeiten.

Soweit es erforderlich ist, setzen wir Ihr Recht mit durchdachtem und entschlossenem Vorgehen vor Gericht durch und erwirken so günstige Lösungen für Sie.


Arbeitsrecht.

Von uns werden beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und Personalräte in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts mit einem großen Fachwissen und hoher Kompetenz sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich sowie in Verfahren vor Einigungsstellen.

Unsere Leistungen und Tätigkeiten umfassen hierbei insbesondere die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen, die Abwehr und Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche, die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei Abmahnungen, bei Kündigungen und bei Aufhebungsverträgen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen Rechtsanwalt Christoph Bezler und Rechtsanwalt Sebastian Rieck über eine hohe Kompetenz und große Erfahrung.


Allgemeines Zivilrecht.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Engagiert und zuverlässig treten wir für Sie bei der Geltendmachung, der Durchsetzung und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie bei der Geltendmachung, der Durchsetzung und der Abwehr von finanziellen Forderungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ein.

Ebenso unterstützen wir Sie umfassend bei der Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen.

Wir sind auf diesem Gebiet Ihre kompetenten, engagierten und erfahrenen Ansprechpartner.


Sozialrecht.

Unser Tätigkeitsspektrum auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts und des Sozialrechts ist äußerst vielfältig.

Wie in keinem anderen Rechtsgebiet ist im Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht die Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeitsrecht, sehr groß.

Sie werden von uns beraten und vertreten in Angelegenheiten des Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherungsrechts, im Schwerbehindertenrecht, im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, der privaten Unfallversicherung und des Rechts der sozialen Absicherung

Als Fachanwalt für Sozialrecht verfügt Rechtsanwalt Sebastian Rieck über umfangreiche Sachkenntnisse und große Fachkenntnisse. 


Verkehrsrecht.

Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie engagiert außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und Unfallregulierungen sowie bei der Verteidigung gegenüber Strafverfolgungs- und Verkehrsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten.

Wir sind im Verkehrsrecht für Sie als engagierte Rechtsanwälte da.


Mietrecht.

Wir beraten und vertreten Sie als Vermieter und als Mieter auf dem Gebiet des gewerblichen und privaten Mietrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mit fundiertem Wissen, wenn es um Kündigungen oder finanzielle Forderungen geht.

Im Mietrecht beraten und vertreten wir Sie gerne.


Erbrecht.

Im Erbrecht beraten wir Sie kompetent und erfahren außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr und der Geltendmachung von erbrechtlichen Forderungen wie Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen.

Im Erbrecht stehen wir Ihnen gerne beratend und vertretend zur Verfügung.

Bezler Rieck Rechtsanwälte ist gelistet in Rechtsanwälte Aalen und Rechtsanwälte Deutschland.

Kollegen der Kanzlei 2

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 47

SP

von S. P. am 12.03.2025 um 07:37 Uhr für Rechtsanwalt Sebastian Rieck

Gesundheitsfragebogen Agentur für Arbeit
Schwerbehindertenrecht
Durch die Rechtslage ist man gezwungen gegenüber der Agentur für Arbeit behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und somit seinen Gesundheitszustand offen zu legen.
PR

von P. R. am 31.10.2024 um 09:36 Uhr für Rechtsanwalt Sebastian Rieck

Gut beraten
Schwerbehindertenrecht
Wir wurden bei unserem Widerspruch zum Schwerbehinderten Ausweis sehr gut beraten.
GD

von G. D. am 13.09.2024 um 03:35 Uhr für Rechtsanwalt Christoph Bezler

Kann ich nur empfehlen
Zivilrecht
Ein sehr netter Anwalt der seine Arbeit gut macht .

Rechtstipps 2

Rechtsanwalt Sebastian Rieck
(1)17.06.2019 von Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Sozialversicherungsrecht

Gemäß § 162 Abs. 1 S. 1 SGB VII haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Die

Rechtsanwalt Sebastian Rieck
(4)21.05.2019 (aktualisiert am 22.05.2019) von Rechtsanwalt Sebastian Rieck
Sozialversicherungsrecht

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30.08.2018 (Az.: B 11 AL 15/17 R) entschieden, dass auch die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete

Kontaktdaten von Bezler Rieck Rechtsanwälte

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    Mittelbachstraße 29
    73430 Aalen

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Kanzlei-Impressum

Bezler Rieck Rechtsanwälte
Christoph Bezler Sebastian Rieck GbR
vertreten durch die Gesellschafter Christoph Bezler und Sebastian Rieck
Mittelbachstraße 29
73430 Aalen
Telefon: 07361 556180
Telefax: 07361 5561829
E-Mail: kanzlei@bezler-rieck.de
Internet: www.bezler-rieck.de
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Bezler Rieck Rechtsanwälte ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus den Gesellschaftern Christoph Bezler und Sebastian Rieck, die Christoph Bezler Sebastian Rieck GbR. Die vorgenannten Gesellschafter haben sich in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen. Vertretungsberechtigte der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Rechtsanwalt Christoph Bezler und Rechtsanwalt Sebastian Rieck.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz lautet: DE356382682
Die Steuernummer lautet: 50081/32865
Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Aalen.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, www.rak-stuttgart.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland.
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, www.rak-stuttgart.de
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte: Es gelten im Wesentlichen folgende berufsrechtlichen Regelungen: Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Diese berufsrechtlichen und gebührenrechtlichen Regelungen können Sie im Internet bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de unter dem Stichwort "Berufsrecht" einsehen.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherungen der in der Kanzlei tätigen Anwälte:
Christoph Bezler: ERGO Versicherung AG, Hansaallee 101, 40549 Düsseldorf
Sebastian Rieck: ERGO Versicherung AG, Hansaallee 101, 40549 Düsseldorf
Helmut Bezler: ERGO Versicherung AG, Hansaallee 101, 40549 Düsseldorf
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Vermeidung von Interessenkonflikten:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
EU-Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.
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