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Rechtsanwalt

Thomas Bierlein

Kanzlei Bierlein
Kanzlei Bierlein
Im Rahmen einer vertrauensvollen und persönlichen Zusammenarbeit eine langfristig erfolgreiche Lösung finden.

Fachanwalt für

  • IT-Recht

Rechtsgebiete

  • Datenschutzrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
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Über 23 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2001 und über 23 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
GR
von G. R. am 08.09.2023 um 18:36 Uhr
Zuverlässig, kompetent und freundlich: Uneingeschränkte Empfehlung für Herrn Bierlein!
Markenrecht

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Rechtsanwalt Thomas Bierlein berät und betreut in seiner Heidelberger Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland sowie aus dem europäischen Raum. Mit großem Engagement und höchster Professionalität nimmt er sich persönlich jedes individuellen Rechtsfalls an und bietet Ihnen so im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit eine auf Ihre Situation zugeschnittene und langfristig erfolgreiche Lösung. 

Rechtsanwalt Bierlein ist Fachanwalt für IT-Recht. Er ist ausgewiesener Experte im Datenschutzrecht und im gesamten IT-Recht. Er nimmt regelmäßig an einer Vielzahl von Fortbildungen teil, sowohl als Dozent, als auch als Zuhörer. Er ist Mitglied in mehreren Arbeitsgemeinschaften zum IT-Recht.

Rechtsanwalt Bierlein hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Worms, aktuell mit den Themen: Einführung in das IT-Recht & Juristische Aspekte des Mobile Computing und der Hochschule Fresenius in Heidelberg mit dem Thema: Digitales Recht.

DATENSCHUTZRECHT:

Rechtsanwalt Bierlein beantwortet alle Ihre Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zur ePrivacy-Richlinie. Er überpürft und erstellt alle notwendigen Vereinbarungen z.B. zur Auftragsdatenverarbeitung. Sofern erforderlich vertritt er Sie bei Datenschutzverstößen sowohl außergerichtlich vor der Aufsichtsbehörde als auch vor Gericht. Im Fall einer Datenpanne (genauer: Datenschutzverletzung nach Art. 33 DSGVO) hilft er Ihnen bei allen Schritten, von der ersten Prüfung bis zur Anmeldung bei der Behörde und der Benachrichtigung der Betroffenen. Für die Erstellung von Datenschutzhinweisen für Webseiten und Apps können Sie sich jederzeit an ihn wenden. Beim Datenschutz für personenbezogene Kundendaten (Customer Relationship Management – CRM) sind Sie bei Rechtsanwalt Bierlein ebenfalls gut beraten. Er hilft Ihnen auch beim Datenschutz in Social Media.

IT-RECHT:   

Rechtsanwalt Bierlein ist Ihr fachkundiger Ansprechpartner, wenn Sie juristische Unterstützung rund um die Eröffnung eines Online-Shops benötigen. Er übernimmt die Gestaltung der entsprechenden Rechtstexte (AGB, Impressum, Datenschutzhinweis etc.) und vertritt Ihre Interessen bei etwaigen Abmahnungen. Darüber hinaus steht er Ihnen im gesamten IT-Recht zur Seite, z.B. bei der Abfassung oder Prüfung von Hardware-, Lizenz-, Provider- oder Softwareverträgen. Weitere Schwerpunkte sind z. B. das Domainrecht , rechtssichere Newsletter sowie die Überprüfung von sonstigen Werbemaßnahmen. In allen vorgenannten Bereichen werden Sie - soweit erforderlich - außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

MARKENRECHT:  

Auf dem Gebiet des Markenrechts erhalten Sie von Rechtsanwalt Bierlein sachkundige Rechtsberatung zu nationalen, europäischen sowie internationalen Marken. Er unterstützt Sie bereits vor der Anmeldung, etwa bei der Recherche identischer oder ähnlicher Marken, und begleitet Sie später bei der Markeneintragung beim Patentamt. Wenn Ihr Markenrecht verletzt wurde oder Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird, vertritt er Ihre Interessen entschlossen in sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.   

URHEBERRECHT:

Sie möchten Ihren Lizenzvertrag vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen lassen oder die Gestaltung gänzlich in fachkundige Hände geben? Rechtsanwalt Bierlein ist in solchen Fällen gerne für Sie da, ebenso wie im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung und der Prüfung einer Unterlassungserklärung. Ihre Fotorechte, Musikrechte, Verwertungsrechte und sonstigen Urheberrechte setzt er, wenn nötig auch gerichtlich, mit Nachdruck und Entschlossenheit durch und verhilft Ihnen so zu Ihrem guten Recht. 

WETTBEWERBSRECHT:

Sie werden des unlauteren Wettbewerbs bezichtigt, etwa wegen unzulässiger Werbung? Oder haben Sie bei einem Ihrer Mitbewerber einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festgestellt? Rechtsanwalt Bierlein bietet Ihnen zuverlässige und professionelle Unterstützung in sämtlichen Rechtslagen des Wettbewerbsrechts. Egal ob es um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungserklärungen geht – er übernimmt für Sie jederzeit gerne die Gestaltung bzw. die Prüfung und Optimierung von wettbewerbsrechtlichen Dokumenten. 

Bürozeiten: Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Beratungstermin. Sie erreichen die Kanzlei telefonisch (06221/3380638), per E-Mail (kanzlei@bierlein.org) oder über die Terminanfrage auf dem Profil. 

Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: Die Kanzlei ist über die nahegelegenen Haltestellen „Czernybrücke", "Betriebshof" und „HD Hauptbahnhof" ideal mit zahlreichen Bus- und Straßenbahnlinien sowie Zügen erreichbar. In der näheren Umgebung finden Sie ausreichend Parkmöglichkeiten vor.

In dem sozialen Netzwerk Mastodon finden Sie mich unter https://legal.social/@tom

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei: www.bierlein.org

Thomas Bierlein ist gelistet in Rechtsanwälte Heidelberg und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Urkunde „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“

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  • Fortbil­dungs­be­schei­nigung des DAV

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  • Fortbildungsbescheinigung 2023

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  • Fortbildungsbescheinigung 2022

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Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Europäisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltsverein Heidelberg e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht / Neue Medien des AV HD
  • Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht des AV HD

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