
- Fachanwalt für Sozialrecht
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Über mich
Rechtsanwalt Christian Fritz ist Fachanwalt für Sozialrecht und seit 2016 als focus top Anwalt gelistet.
Sozialabgaben
Als Arbeitgeber bedürfen Sie der anwaltlichen Beratung und Vertretung insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen. Bei diesen prüft die Deutsche Rentenversicherung stichprobenartig, ob der Status der Mitarbeiter richtig erfasst und der vom Arbeitgeber geschuldete Gesamtversicherungs-beitrag korrekt abgeführt wurde.
Freie Mitarbeiter, Subunternehmer und geringfügige Beschäftigung
Eine Fehlbeurteilung des Auftragsverhältnisses oder der statusrechtlichen Qualifikation der Zusammenarbeit wird fatale Folgen haben. Der Arbeitgeber haftet alleine für den Sozialversicherungsbeitrag, also sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmerbeitrag. Die regulär vierjährige Verjährungsfrist verlängert sich nach Auffassung der DRV in den meisten Fällen auf 30 Jahre. Dem Arbeitgeber droht ein Strafverfahren. Hinzu kommen exorbitante Säumniszuschläge. Wir hier gar nicht oder schlecht beraten ist, riskiert auch als gesundes Unternehmen schnell die Insolvenz. Aktuell liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der DRV bei den zeitgeringfügigen Beschäftigungen der Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und dem Weinbau.
Leistungen der Grundsicherung
Egal, ob für Arbeitssuchende, für Ältere oder Erwerbsgeminderte: Leistungen der Grundsicherung betreffen die letzte Bastion. Wenn Ihnen hier nicht alle Leistungen gewährt werden, auf welche Anspruch besteht, ist das Existenzminimum nicht gewahrt. Die Kollegin Cora E. Häringer hilft Ihnen mit all ihrer Erfahrung, dass das nicht passiert!
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bildung und Kompetenz sind die Garanten unserer Zukunft. Bildung stärkt fürs Leben, öffnet Chancen und befähigt zur Meinungsbildung. Gesetzlich vorgesehene Leistungen für Bildung und Teilhabe werden dennoch zum Teil nicht abgerufen, zum Teil schlicht verweigert. Wir sorgen für Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder.
Fortbildungen
Rechtsanwalt Fritz bietet Seminare für Kliniksozialdienste, Integrations-manager, Berufsbetreuer und andere soziale Dienstleister an.
Die Kanzlei liegt in der Kartäuserstraße 59 in Freiburg und ist über die Haltestelle "Maria-Hilf-Kirche" mit der Straßenbahnlinie 1 verkehrsgünstig zu erreichen. Von dort sind es fußläufig 5 - 8 min Gehstrecke. Das Büro ist weitestgehend behindertengerecht und barrierefrei.
Besuchen Sie die Webseite auf www.fritz-kollegen.de
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Bewertungen 73
von H. W. am 12.02.2025 um 08:57 Uhr
von S. D. am 31.01.2025 um 12:17 Uhr
von E. G. am 16.10.2024 um 14:43 Uhr
Rechtstipps 3

Statusfeststellung nach § 7a SGB IVZur Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern steht dem Arbeitgeber/Auftraggeber ebenso wie dem Arbeitnehmer/Auftragnehmer das Anfrageverfahren…

Die Sozialversicherungspflichtigkeit eines Arbeitsverhältnisses entzieht sich weitgehend der freien vertraglichen Disposition. Maßgeblich sind in allererster Linie die tatsächlichen, die gelebten…

BetriebsprüfungenSie finden turnusmäßig statt und zwar mindestens alle vier Jahre. Aktuell sind die landwirtschaftlichen Betriebe in Süd- und Mitteldeutschland im Fokus der Prüfungen und zwar wegen…
Kanzlei
In Freiburg stehen wir Ihnen als kompetente und erfahrene Rechtsanwälte bei sämtlichen Rechtsfragen zur Verfügung! Lassen Sie sich von uns in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und sich in deutscher, französischer, englischer und spanischer Sprache detailliert zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. In unserer Kanzlei stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, prüfen die...
Meine Kollegin 1
Rechtsanwältin
Cora Häringer Link in einem neuen Tab öffnen5,0/538 BewertungenFachanwältin für Sozialrecht
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Inhaltlich verantwortlich: Christian Fritz
Die Anwaltskanzlei hat die Steuernummer 06064/59438 beim Finanzamt Freiburg-Stadt.
Rechtsanwalt Christian Fritz ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstr. 44,
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Die Berufsbezeichnung von Rechtsanwalt Christian Fritz und Rechtsanwältin Cora Häringer lautet „Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland“ und wurde ihnen aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Karlsruhe zuerkannt.
Berufsrechtliche Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nachzulesen über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, dort unter „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“ oder unter www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht.
Hinweis nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens des Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV).
Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Freiburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

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