Bei uns ist Ihr Anliegen Chefsache - mit Erfahrung und Kompetenz!
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Wettbewerbsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Vereinsrecht & Verbandsrecht
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Mit langjähriger Kompetenz und Expertise als spezialisierte Rechtsanwältin (seit 1991), sowie meinen Erfahrungen als frühere Bayerische Arbeits- und Sozialministerin und Staatskanzleiministerin berate und vertrete ich vorrangig im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Einen zusätzlichen besonderen Schwerpunkt bildet das Vereinsrecht.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete hauptsächlich Arbeitnehmer/innen und Betriebsräte.
Ein Großteil meiner Tätigkeit entfällt dabei auf die außergerichtliche Verhandlung von Auflösungsverträgen und Abfindungen sowie gerichtliche Tätigkeit im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.
Eine weitere Spezialisierung besteht in der Beratung und Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern, Führungskräften und leitenden Angestellten. Dabei steht die interessengerechte Vertragsgestaltung, Haftungsfragen (Organstellung), nachvertragliches Wettbewerbsverbot und alle Fragen, die mit der Auflösung und Abfindung zusammenhängen, im Mittelpunkt.
Auch die Themen der Arbeitnehmerüberlassung, des öffentlichen Dienstes, des Beamtenrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts, Mitbestimmung und Betriebsratsangelegenheiten sowie Tarifverträge gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.
Gesellschaftsrecht- Handelsrecht- Erbrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht und hier insbesondere im GmbH-Recht. Gerade bei Gesellschafterstreitigkeiten ist ein schneller und kompetenter einstweiliger Rechtschutz oft "kriegsentscheidend". Das Themengebiet der "Corporate Litigation" ist stark von der Rechtsprechung geprägt, daher lohnt es sich hier eine spezialisierte Kanzlei wie meine zu beaftragen.
Ein weiterer Bereich meiner Tätigkeit liegt im Erbrecht. Dazu gehört neben der Nachfolgeplanung im privaten oder betrieblichen Bereich mit Verfügungen zu Lebzeiten ( Schenkungen) und Verfügungen auf den Todesfall ( Testamente) auch die Beratung und Gestaltung zu dem Thema Vorsorgeverfügung und Patientenverfügung.
Im täglichen Rechtsverkehr und insbesondere im Handel kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder einen Rücktritt geht. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren bundesweit.
Das Eintreiben von Forderungen aller Art sowie die Zwangsvollstreckung erledigen wir in meiner Kanzlei für Sie routiniert und engagiert.
Vereinsrecht & Stiftungsrecht
Wenn Sie einen Verein oder eine Stiftung gründen möchten oder Beratung für den weiteren Verlauf Ihrer Organisation wünschen, berate ich Sie gerne. Gestaltung neuer und Überprüfung bestehender Satzungen erledige ich für Sie mit Erfahrung und Präzision.
Speziell als Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung finden Sie bei mir Rat und Hilfe bei allen organisatorischen, haftungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
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Sprachen
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